Konto gekündigt wegen politischer Aktivitäten

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Kündigung des Kontos wegen Vollmacht von politisch links orientiertem Sohn

30.01.2014

Einer Kundin der Commerzbank wurde das Konto gekündigt, da sie sich weigerte, ihrem Sohn die Kontovollmacht zu entziehen. Angaben der Bank zufolge seien dem Kreditinstitut „Erkenntnisse“ über den 27-Jährigen mitgeteilt worden, die einer Geschäftsbeziehung mit ihm entgegenstünden. Der linkspolitisch aktive Sohn vermutet, dass der bayrische Verfassungsschutz Informationen an die Bank weitergegeben haben könnte. Über den Fall berichtete die „Junge Welt“.

Linkspolitische Gesinnung als Kündigungsgrund
Wie die Zeitung mitteilt, erhielt die 62-Jährige Kundin am 12. Dezember 2013 einen Anruf von ihrer Bank, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie ihrem Sohn die Vollmacht entziehen soll. Da sie sich weigerte, wurde das Konto am 8. Januar seitens der Commerzbank gekündigt. Die Kündigung erfolgte, weil dem Kreditinstitut „Erkenntnisse“ vorlägen, die eine Geschäftsbeziehung mit dem Sohn der Kundin unmöglich machten. Als sich die Frau nach den „Erkenntnissen“ erkundigte, wurde ihr mitgeteilt: „Das dürfen wir Ihnen nicht sagen. Das kommt von einer internen Abteilung“.

Im Gespräch mit der Zeitung vermutete der 27-Jährige, „dass damit meine politischen Aktivitäten als fortschrittlicher Mensch gemeint sind“. Der Student der Kommunikationswissenschaften ist Mitglied seiner Fachschaftsvertretung und Kreissprecher der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Dabei setzt er sich für die Vergesellschaftung von Banken ein. Der Student vermutet, dass der Verfassungsschutz Information weitergegeben haben könnte.

Auf Anfrage von „Junge Welt“ teilte das Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BLfV) mit, keine Äußerungen „zu operativen Maßnahmen“ machen zu können. Der Pressestelle sei aber nicht bekannt, ob es diese hier gegeben habe. Der 27-Jährige sei eine „Persönlichkeit, die sehr offensiv als Linksextremist in Erscheinung tritt“ und bereits im Verfassungsschutzbericht erwähnt worden sei. Es könne jemand in der Bank zufällig darüber gestolpert sein, so ein Sprecher des BlfV gegenüber der Zeitung. Eine Übermittlung von Informationen erfolge seitens der Behörde aber nicht. (ag)

Bild: pauline / pixelio.de