Kinderzuschlag 542 Euro statt Bürgergeld 201 Euro – und kein Ärger mit dem Jobcenter

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Der Kinderzuschlag soll Eltern davor schützen, Bürgergeld zu beantragen. Er ist vorgesehen für Eltern, die zwar genug verdienen, um ihren Eigenbedarf zu decken, aber zu wenig, um ihre Kinder zu finanzieren.

Für wen gilt der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag gilt für Eltern, die erstens über eigenes Einkommen verfügen, zweitens aber so gering verdienen, dass die Versorgung ihrer Kinder nicht gedeckt ist. Das Mindesteinkommen für einen Kinderzuschlag liegt bei 600 Euro pro Monat für Alleinerziehende und bei 900 Euro für Elternpaare.

Ein Kindergeldanspruch muss vorhanden sein

Der Kinderzuschlag wird dem Kindergeld hinzugefügt. Also muss bereits ein Kindergeldanspruch bestehen, um Kinderzuschlag bei der Familienkasse zu beantragen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Seit dem 01.01.2024 beträgt der Zuschlag 292 Euro je Kind. Er wird zusammen mit dem Kindergeld von 250 Euro ausgezahlt. Wer ihn bekommt, erhält also 542 Euro pro Kind und Monat.

Kinderzuschlag im Vergleich zum Bürgergeld

Im Bürgergeld werden Aufwendungen für Kinder als Regelbedarf ausgezahlt. Dieser liegt, abhängig vom Alter des Kindes, pro Monat zwischen 357 Euro und 451 Euro. Hinzu kommt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat.

Beim Bürgergeld wird Kindergeld abgezogen

Während der Kinderzuschlag zusätzlich zum bestehenden Kindergeld ausgezahlt wird, wird das Kindergeld in Höhe von 250 Euro beim Bürgergeld abgezogen.

542 Euro statt rund 200 Euro

Die Vorausetzung, um Kinderzuschlag zu erhalten, ist ein eigenes Einkommen. Auch Aufstocker, die Einkommen mit Bürgergeld ergänzen müssen, verdienen durch Erwerbsarbeit. Wer also ein Einkommen hat und Kinderzuschlag beanspruchen kann steht besser als wenn er (oder sie) ins Bürgergeld rutscht.

Wichtig: Kindergeld und Kinderzuschlag ergeben demnach 542 Euro pro Kind, Bürgergeld mit angerechnetem Kindergeld maximal 201 Euro pro Kind.

Zusätzliche Zahlung für Bildung und Teilhabe

Darüber hinaus haben Kinder, für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, auch noch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Bedarf beim Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird ähnlich berechnet wie der Bedarf beim Bürgergeld. Für alle MItglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden reguläre Kosten und Mehrkosten kalkuliert. Für die Wohnkosten gibt es beim Kinderzuschlag jedoch feste Pauschalen. Das Einkommen der Eltern wird jetzt vom Gesamtbedarf abgezogen, und dabei werden Freibeträge berücksichtigt.

Kinderzuschlag und Wohngeld

Wie der Kinderzuschlag ist das Wohngeld für Bürger vorgesehen, die geringes Einkommen haben, um zu verhindern, dass diese Bürgergeld beantragen müssen. Wer also genug Einkommen hat, um seine eigenen Lebenskosten zu finanzieren, nicht aber die Wohnung, kann Wohngeld beantragen – als Zuschuss zu den Wohnkosten.

Jobcenter haben eine Informationspflicht

Jobcenter haben eine Informationspflicht, Betroffene darauf hinzuweisen, dass und unter welchen Bedingungen Wohngeld und Kinderzuschlag möglich sind.

Ohne Druck und ohne Strafe

Im Vergleich zum Bürgergeld hat der Kinderzuschlag einen gewaltigen Vorteil: Im Gegensatz zum Jobcenter legen die Familienkasse kein Verpflichtungen auf und verhängen keine Sanktionen, wie auch Peter Piekarz von Buergergeld.org sagt.

Viele wissen nicht genau, ob sie Bürgergeld beziehen könnten oder nicht, merken aber, wie hart sie am Existenzminimum vegetieren. Wenn Sie berechnen, das Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie diesen beantragen, ohne dem Druck der Jobcenter ausgesetzt zu sein.

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