PKW-Zuschuss statt vorzeitiger Rente: Rentenversicherung zahlt bis zu 22.000 Euro

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Die Rentenversicherung kann Ihnen beim Autokauf helfen, wenn Sie körperlich eingeschränkt sind und bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Zuschuss kann bis zu 22.000 Euro betragen, ist jedoch an konkrete Voraussetzungen geknüpft.

Für wen gilt der Zuschuss?

Die Deutsche Rentenversicherung knüpft den Zuschuss an konkrete Voraussetzungen:

  • Er gilt erstens für Menschen mit körperlich Einschränkungen, die ihren Arbeitsplatz nur mit eigenem Auto erreichen können.
  • Zweitens müssen die Betroffenen dauerhaft auf das Nutzen des eigenen PKWs angewiesen sein und auch auf Dauer keine Alternative dazu zu haben.
  • Drittens müssen die Betroffenen in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu fahren oder von einer anderen Person gefahren zu werden.
  • Viertens muss die Übernahme durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar sein.
  • Fünftens richtet sich die Höhe des Zuschusses nach dem Einkommen der Betroffenen, sinkt mit zunehmenden Einkommen und gilt ab einer gewissen Grenze überhaupt nicht mehr.

Wozu dient der Zuschuss?

Der Zuschuss dient laut der Deutschen Rentenversicherung dazu, eine berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen und zu verhindern, dass die Betroffenen frühzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden und eine vorzeitige Rente beantragen müssen.

Wer gewährt den Zuschuss?

Für Sozialversicherte trägt der jeweilige Rehabilitations-Träger die Kosten für die Kraftfahrzeug-Hilfe. Außer der Deutschen Rentenversicherung können auch die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge oder die Agentur für Arbeit den Zuschuss leisten.

Was wird mit dem Zuschuss finanziert?

Die Deutsche Rentenversicherung hilft bei Anschaffungen, die nötig sind, damit die Betroffenen den Weg zu Arbeit bewältigen können.

Das kann der Kauf eines behindertengerechten Autos sein, oder auch die Zusatzausstattung eines bestehenden Autos, sodass es den Bedürfnissen des körperlich eingeschränkten Menschen gerecht wird.

Wann wird der Zuschuss nicht geleistet?

Falls es Alternativen gibt wie zum Beispiel Mitfahrgelegenheiten oder Werkbusse, die für die Betroffenen nutzbar sind, wird der KFZ-Zuschuss nicht gezahlt.

Wonach richtet sich die Höhe des Zuschusses?

Maximal gefördert wird der Kauf eines Kraftfahrzeuges bis zu einem Betrag von 22.000. In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel einer speziellen Behinderung, kann auch ein höherer Kaufpreis erstattet werden. Wieviel Zuschuss prozentual gewährt wird, hängt von dem Einkommen der Betroffenen im Vergleich zur monatlichen Bezugsgröße ab.

Was bedeutet Bezugsgröße?

Bezugsgröße wird berechnet als durchschnittliches Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten in den alten Bundesländern zwei Jahre zuvor. 2024 waren das 40.740 Euro und 3.395 Euro pro Monat.

Im Osten wird der Durchschnitt nach dem Arbeitsentgelt im Osten berechnet. Hier sind es 2023 39.480 Euro pro Jahr oder 3.290 Euro im Monat.

Wer erhält den Zuschuss?

Den vollen Zuschuss -also 100 Prozent- können Betroffene bekommen, wenn ihr Nettoeinkommen maximal 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße beträgt.

Das wäre im Westen ein Nettoeinkommen von 1358 Euro. Der Zuschuss sinkt bis zu einem Nettoeinkommen, das bei 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße liegt.

Dann gilt nur noch ein Anspruch auf 16 Prozent Kostenübernahme. Bei mehr als 2546,25 Euro netto gibt es keinen Zuschuss beim KFZ-Kauf mehr.

Wann muss der Zuschuss beantragt werden?

Betroffene müssen einen Antrag auf Zuschuss beim KFZ-Kauf bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen zuständigen Trägern vor dem Kauf stellen. Ein Antrag auf Kostenerstattung nach dem Kauf ist nicht möglich.

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