Kann das Bürgergeld rückwirkend beantragt werden?

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Das Bürgergeld ist keine automatische Leistung, die jeder und jede erhält, weil er oder sie dazu berechtigt ist. Laut §37 Abs 1 SGB II gibt es Bürgergeld nur, wenn die potenziellen Empfänger/innen einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben. Dabei ist es egal, ob jemand (durch geringen oder garkeinen Verdienst) dazu berechtigt ist, Bürgergeld zu empfangen: um das zu erhalten, worauf dieser Mensch diesen Anspruch hat, muss er einen Antrag stellen.

Wie stellen Sie den Antrag auf Bürgergeld?

Um einen Antrag zu stellen gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können ihn bei einem Termin beim Jobcenter persönlich stellen. Sie können de Antrag auch per Post oder per Email an das zuständige Jobcenter schicken. Sogar telefonisch können Sie den Antrag stellen oder online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Wichtig ist nicht, auf welche dieser Arten Sie den Antrag stellen – sondern dass Sie ihn stellen.

Sind Bürgergeld-Zahlungen rückwirkend möglich?

Was ist aber mit Betroffenen, die erst Monate später merken, dass Sie ein Recht auf Bürgergeld haben? Oder Sie haben beim verschickten Antrag eine falsche Adresse angegeben, und er ist nicht beim Jobcenter angekommen? Oder Sie haben ihn beim Jobcenter eingereicht, und dort ist er verschwunden?

Auch hier gilt: Bürgergeld wird erst nach einem gestellten Antrag und für die Zeit nach dem Stellen des Antrags ausgezahlt. Es gibt rückwirkend kein Bürgergeld – jedenfalls nicht über den ersten Tag des Monats hinaus, in dem der der Antrag gestellt wurde.

Gibt es Rechtswege, um eine rückwirkende Zahlung zu erwirken?

Auf juristischem Weg erreichen Sie keine rückwirkende Zahlung des Bürgergeldes über den ersten des Monats hinaus, in dem Sie den Antrag stellten. Gesetzlich ist festgelegt, dass es keine rückwirkenden Zahlungen gibt. Das sagt der Paragraf 37 Abs 2 des Bürgergesetzes. Es lohnt sich also nicht, den Rechtsweg zu beschreiten, da das Gesetz hier eindeutig ist.

Rückwirkend für den Monat

Für den Monat, in dem Sie den Antrag stellen, haben Sie hingegen das Recht auf eine rückwirkende Zahlung. Stellen Sie also zum Beispiel am 15. August einen Antrag auf Bürgergeld, und das Jobcenter erkennt diesen an, dann erhalten Sie das Bürgergeld für den gesamten August.

Fehlerquellen vermeiden

Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie einen Antrag gestellt haben, dieser aber angeblich oder tatsächlich das Jobcenter nicht erreicht hat. Dieses Risiko können Sie verkleinern, indem Sie entsprechende Fehlerquellen prüfen. Es kommt zum Beispiel vor, dass Sie vergessen, eine Email loszuschicken oder dass die Email nicht geschickt wurde, weil die Internetverbindung unterbrochen war.

Möglich ist auch, dass ihre Datei eine Format hat, das das Programm des Jobcenters nicht annnimmt, oder dass ihre Email im Spam landet.
Hier sollten Sie nach dem Versenden prüfen, ob die Email auch verschickt wurde und angekommen ist. Um auf sicher zu gehen, können Sie auch ihre eigene Email als Empfänger in BCC stellen. Dann bekommen Sie die Email ebenfalls und können – im Falle eines Falles- nachweisen, wann Sie den Antrag stellten. Sie können auch Stunden nach dem Losschicken beim Jobcenter anrufen, ob die Email angekommen ist.

Briefe per Einschreiben

Auch wenn es mehr Porto kostet: Einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter in Briefform sollten Sie unbedingt per Einschreiben verschicken. Ein Einschreiben mit Unterschrift ist dabei noch sicherer als Einschreiben mit Einwurf. Zudem sollten Sie den verschickten Antrag abkopieren. Wenn hier der Fehler nicht bei Ihnen, sondern beim Jobcenter liegt, können Sie das nachweisen.

Persönlich mit Zeugen

Manche finden es subjektiv am sichersten, den Antrag persönlich beim Jobcenter einzureichen. Wenn Sie hier sicher sein wollen, dann nehmen Sie einen Menschen ihres Vertrauens mit, der bezeugt, dass Sie den Antrag pünktlich eingereicht haben. Außerdem können Sie es fotografieren, dass Sie pünktlich waren.

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