Jobcenter Rhein-Erft zahlt zu wenig Hartz IV

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15.06.2012

Die Linke rät Hartz IV Betroffene einen Überprüfungsantrag nach dem Sozialgesetzbuch stellen, um rückwirkende Nachzahlung ab
ersten Januar 2011 zu erhalten. Die Linken haben festgestellt, dass das Jobcenter Rhein-Erft seit 2010 systematisch zu wenig Unterkunftskosten an Hartz IV-Haushalte gezahlt hat. Statt von einer angemessenen Wohnungsgröße von 50 m2; bei Einpersonenhaushalten ging und geht das Jobcenter RheinErft von lediglich 47 m2; aus. Grundlage dieser falschen Rechtsanwendung sind die fehlerhaften Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises zu den Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II. Diese Richtlinien bzgl. der Angemessenheit der Wohnungsgröße widersprechen nämlich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG).

Das BSG hatte bereits mit Urteil vom 22.09.2009 entschieden, dass bezüglich der Angemessenheit von Wohnraum auf die sog. Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) NRW abzustellen ist. Diese Bestimmungen sehen seit dem ersten Januar 2010 eine Wohnungsgröße von 50 m2; für eine allein stehende Person als angemessen an. Gleichwohl wurden die Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises bis heute nicht angepasst. Dies fiel der LINKEN auf, als die Richtlinien des Rhein-Erft-Kreises zu Unterkunftskosten (KdU) an Hand einer aktuellen Entscheidung des BSG vom 16 Mai 2012 überprüft wurden.

„Hier sind in Rhein-Erft möglicher Weise Hunderte von Hartz IV Haushalten betroffen, die zu gering bemessene Unterkunftskosten erhalten haben“, so Hans Decruppe für DIE LINKE im Kreistag. „Im Einzelfall können das 20 bis 30 EUR im Monat sein, die rechtswidrig vorenthalten wurden, denn die fehlerhaften Berechnungen betreffen nicht nur die Kaltmiete sondern auch die Nebenkosten und die Heizkosten.“

Ein besonderes Kapitel dieser rechtswidrigen Praxis betrifft dabei die Aufforderung an Mieter in angeblich zu großen Wohnungen, sich neue Wohnungen zu suchen, obwohl der von ihnen gemietete Wohnraum angemessen i.S. der Rechtsprechung der Sozialgerichte war. „Damit wurden Menschen zu Unrecht drangsaliert und schikaniert und unter Androhung von Leistungskürzungen zum Wohnungswechsel genötigt – Hier ist eine Entschuldigung durch die Behörden fällig“, fordert Hans Decruppe. „Wir können allen Betroffenen zudem in juristischer Sicht nur raten, Überprüfungsanträge nach dem Sozialgesetzbuch zu stellen, um ihre Nachzahlungsansprüche geltend zu machen,“ so Decruppe weiter. „Dies geht rückwirkend bis Anfang 2011.“ DIE LINKE hat deshalb ein entsprechendes Antragsformular ins Internet gestellt. DIE LINKE ist auch beim Ausfüllen des Antrags behilflich.

Zugleich wird Linkspartei eine Anfrage in den Kreistag einbringen, um die Dimension dieser rechtsfehlerhaften Verwaltungspraxis und die finanziellen Auswirkungen auf den Kreishalt in Erfahrung zu bringen. Die Mittel für die Kosten der Unterkunft (KdU) werden nämlich vom Kreis gezahlt und müssen somit aus dem Kreishalt erbracht werden. (pm,sb)