GEZ: Null oder 5 Euro Rundfunkbeitrag auch ohne Bürgergeld-Bezug

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Besonders für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ist der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) eine starke finanzielle Belastung, insbesondere wenn Rückstände entstanden sind. Aber es gibt Möglichkeiten der Befreiung oder einer Ermäßigung, die wir in diesem Artikel erläutern.

Berechtigte zur Beantragung der Befreiung

Bezieher von Bürgergeld, SGB XII-Leistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalten, Studenten mit und ohne BAFöG, Azubis mit BAB oder Menschen, die Leistungen nach dem AsylBLG beziehen, können sich von den Rundfunkbeiträgen komplett befreien lassen. Eine “GEZ-Befreiung” muss immer beantragt werden. Ohne Antrag keine Befreiung! Hier eine Auflistung:

Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann grundsätzlich beantragen, wer:

  • Bezieher von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist.
  • BAföG oder einen vergleichbaren Bedarfssatz erhält, zum Beispiel als Stipendiat oder als Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 ist.
  • Bei Flüchtlingen oder Asylbewerbern, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, werden die Rundfunkbeiträge direkt von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt übernommen.
  • wenn die Härtefallregelung greift, weil das Einkommen zu niedrig ist

Dann nur 5 Euro Rundfunkbeitrag zahlen

Wer knapp über den Einkommensgrenzen des entsprechenden Leistungssystems liegt, kann eine Ermäßigung beantragen. Wer ein Einkommen erzielt, durch dass er nur 5€ über dem ihm unter Berücksichtigung der Freibeträge zustehendem Bürgergeld liegt, der muss auch nur 5€ Rundfunkbeitrag zahlen.

Befreiung beantragen

Die Befreiung kann man am einfachsten mit Rundfunkbeitrag.de beantragen. Dort “Befreiung/Ermäßigung beantragen” auf der folgenden Seite “sozialen Gründen” und danach die empfangene Leistung auswählen.
Für Ermäßigung und weitere Leistungen gibt es eine weitere Seite.

Auf der folgenden Seite werden dann die persönlichen Daten eingeben. Anschließend wird ein PDF erzeugt. Dieses muss ausgedruckt werden und mit den Nachweisen an die auf dem Ausdruck angegebene Adresse des Beitragsservice geschickt werden.

Rückwirkende Befreiung beantragen

Auch rückwirkend ist eine Befreiung für die letzten 3 Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen und somit Rückstände/Schulden ausgeglichen werden. Diese kann man mit diesem Schreiben beantragen. Hat man Beiträge gezahlt, obwohl man das Recht auf eine Befreiung hatte, werden diese erstattet.

Weiterer Ablauf

Nach einiger Zeit erhält der Antragssteller dann einen Bescheid über die Freistellung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

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