Erst Krank, Arbeitslosigkeit und dann in Rente – So ist der Weg

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Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente hängen oft eng zusammen. Jemand kann wegen einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben, fällt unter Arbeitslosengeld oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente. Oder die Krankheit geht über in eine Arbeitsunfähigkeit, und nach einiger Zeit der Arbeitslosigkeit ist das Rentenalter erreicht. Wichtig ist es, im sozialen System der Bundesrepublik die unterschiedliche Verantwortung der jeweiligen Leistungsträger zu kennen.

Lohnfortzahlung bei Krankheit

In einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis haben Arbeitnehmer:innen im Krankheitsfall laut dem Entgeldfortzahlungsgesetz Anspruch darauf, bei einer Erkrankung ihr sonstiges Gehalt von ihren Arbeitgeber:innen weiterzubekommen. Das gilt nicht unbegrenzt, sondern für sechs Wochen.

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nach den ersten sechs Wochen statt der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld. Dieses wird, wenn nötig, für weitere 72 Wochen gewährleistet. Dieses Krankengeld gibt es auch, wenn jemand während der Krankenzeit arbeitslos wird. Der Anspruch entsteht nämlich mit dem Beginn der Krankheit.

Krank und arbeitslos?

Wer bereits länger als sechs Wochen krank war, bevor sein Arbeitsverhältnis endete und weiterhin krank geschrieben ist, erhält ebenfalls weiterhin Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Denn er oder sie bezog bereits Krankengeld, als das Arbeitsverhältnis noch bestand.

Frühzeitig Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Betroffene sollten sich bereits arbeitslos melden, wenn sie noch Krankengeld beziehen und bei Gesundung nicht wieder in ihren alten Job eintreten. Wenn diese Erkrankten wieder gesund und arbeitsfähig sind, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und können dieses beantragen.

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Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Betroffene erhalten Arbeitslosengeld aber nicht nur, wenn sie wieder gesunden, sondern auch, wenn die 72 Wochen Krankengeld der Krankenkasse vorüber sind. Die Krankenkassen informieren rund drei Monate vor dem Einstellen des Krankengeldes über das Ende des Auszahlung. Das ist die richtige Zeit, um Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu beantragen. Arbeitslosengeld nach Krankengeld liegt bei 60 Prozent des Nettogehalts vor der Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitslosigkeit um Leistungslücken zu stopfen

Arbeitslosengeld kann auch zur Überbrückung gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand eine Erwerbsminderungsrente wegen Beeinträchtigung beantragt hat, der Antrag vom Rentenversicherungsträger aber noch nicht entschieden ist. Hier kann die Agentur für Arbeit einspringen. Die Betroffenen bekommen in der Zeit der Überbrückung Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit und auch die Krankenkasse wird von der Agentur getragen.

Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderungsrente

Ist jemand chronisch erkrankt, arbeitsunfähig und arbeitslos, dann kommt auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage. Die ist möglich, wenn Betroffene die Regelaltersgrenze für eine Altersrente noch nicht erreicht haben. Außerdem ist Bedingung, mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben, bevor die Erwerbsminderung eintrat.

In den fünf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung müssen drei Jahre oder mehr belegt sein, in denen die Betroffenen Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung zahlten.

Arbeitslosengeld und Frührente

Ab 63 Jahren ist es möglich, in Frührente zu gehen und eine Altersrente für langjährig Versicherte zu bekommen. Das ist nur möglich, wenn die Betroffenen mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, und es bedeutet immer eine Minderung der Rente. Arbeitslosigkeit in den zwei Jahren vor der Rente wird nicht als Versicherungsjahre berechnet.

Insofern kann es für Betroffene besser sein, vor der Altersrente Arbeitslosengeld I statt Frührente zu beantragen. Denn oft ist das ALG I höher als die spätere Altersrente, und der Rentenabschlag ist geringer als bei einer Frührente. Die Agentur für Arbeit darf niemand dazu zwingen, Frührente statt Arbeitslosengeld I zu beantragen.

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