Eklat vor der Hartz IV- Regelsatz Verhandlung

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Eklat vor Bundesverfassungsgerichts-Verfahren gegen Hartz IV. Eckregelsatz-Kläger kündigt Anwalt

Wie Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin erfuhr, kam es wenige Tage vor der Hartz IV-Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am kommenden Dienstag zu einem Eklat. Der einzige Kläger gegen den Eckregelsatz – also Hartz IV insgesamt (1 BvL 1/09) – war gezwungen, seinem bisherigen Anwalt das Mandat zu kündigen. Der offenbarte dem Kläger nämlich eine knappe Woche vor dem Termin am 20. Oktober in Karlsruhe, dass er weder die Stellungnahmen zum Verfahren bearbeitet habe, noch der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen sei, dazu für seinen Mandanten gegenüber den Verfassungsrichtern schriftlich Stellung zu nehmen. Den rechtlichen Beistand des Klägers übernahm am Donnerstag vergangener Woche Rechtsanwalt Lutz Schaefer.

Brigitte Vallenthin, selber Klägerin in einem Regelsatzverfahren, wird der Verhandlung in Karlsruhe als Prozessbeobachterin beiwohnen. Übereinstimmend mit einem der Sachverständigem im, mittlerweile bundesweit bekannten Hartz-IV-Regelsatz-Verfahren (L 6 AS 336/07 vor dem Landessozialgericht Hessen, Prof. Dr. jur. Matthias Frommann, FH Frankfurt, hat Vallenthin eine zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums notwendige Erhöhung des Regelsatzes im SGB II (Hartz-IV) mittels aktueller Marktzahlen auf über 600.- Euro nachgewiesen.

Wie bekannt ist, befindet sich das oben genannten Verfahren des LSG Hessen derzeit unter dem Aktenzeichen 1 BvL 1/09 beim Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene (§ 20 Abs 2+3 SGB II) und Kinder (§ 28 SGB II). Die Verhandlung findet morgen, Dienstag, den 20. Oktober 2009 ab 10 Uhr in Karlsruhe statt, siehe dazu auch den Verfahrensablaufplan des Bundesverfassungsgerichtes. (Hartz IV-Plattform, 20.10.2009)