Diese Jahr­gänge dürfen noch vor 67 die Rente beantragen

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Die Regelungen für den Eintritt in die Altersrente sind an gesetzliche Bedingungen geknüpft. Es gibt Regelungen für zwei Gruppen von Rentenversicherten: die langjährig Versicherten und die besonders langjährig Versicherten.

In diesem Artikel erfahrt ihr, wer abschlagsfrei vor dem 67. Lebensjahr in eine Altersrente gehen kann. Denn bald soll es diese Option nicht mehr geben.

Altersrente nach 35 Versicherungsjahren

Die Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich an Rentenversicherte, die mindestens 35 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten vorweisen können.

Die Regelung sieht vor, dass alle, die zwischen 1949 und 1963 geboren wurden, noch vor der Vollendung des 67. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen können.

Dies bedeutet, dass Versicherten, die in diesem Zeitraum geboren wurden und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, von einer früheren Rente profitieren können.

Was zählt zu den 35 Jahren Versicherungszeit?

Für die Berechnung der 35 Jahre Versicherungszeit werden verschiedene Zeiten berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem:

  • Beitragszeiten aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit
  • Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge für Minijobs
  • Anrechnungszeiten, wie Schulausbildungszeiten

Wichtig: Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Beginns verbunden.

Altersrente nach 45 Versicherungsjahren

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft als „Rente mit 63“ bezeichnet, ermöglicht es Versicherten mit einer Anwardszeit von 45 Jahren, früher in Rente zu gehen.

Für die Jahrgänge vor 1953 war es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen. Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 gibt es angepasste Regelungen, und ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.

Berücksichtigte Zeiten für die 45 Jahre Wartezeit

Für die Berechnung der 45 Jahre Wartezeit werden folgende Zeiten einbezogen:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit
    Beiträge für Minijobs
  • Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Wehr- und Zivildienst
  • Beiträge wegen des Bezugs von Sozialleistungen unter bestimmten Bedingungen
  • Ersatzzeiten, z.B. für politische Verfolgung in der DDR
  • Freiwillige Beiträge, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden

Wichtig ist, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur unter speziellen Voraussetzungen (wie Insolvenz des Arbeitgebers) mitzählen.

Beispiel 1: Altersrente nach 35 Versicherungsjahren

Angenommen, eine Person wurde im Jahr 1958 geboren und hat am Ende des Jahres 2023 genau 35 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht. Für Geburtsjahrgänge zwischen 1949 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei etwa 66 Jahren und 2 Monaten.

Möchte der Betreffende jedoch bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, so müsste sie Abschläge in Kauf nehmen. Da das reguläre Renteneintrittsalter 66 Jahre und 2 Monate beträgt und die Person 3 Jahre und 2 Monate früher in Rente gehen möchte, ergibt sich folgende Rechnung für die Abschläge:

  • 38 Monate vorzeitiger Rentenbeginn
  • 0,3% Abschlag pro Monat

Gesamtabschlag: 38 Monate * 0,3% = 11,4%
Das bedeutet, die Rente dieser Person würde dauerhaft um 11,4% gekürzt.

Beispiel 2: Altersrente nach 45 Versicherungsjahren

Nehmen wir an, eine andere Person wurde im Jahr 1955 geboren und erreicht im Jahr 2021 und 6 Monaten insgesamt 45 anrechenbare Versicherungsjahre. Für den Jahrgang 1955 war es noch möglich, mit 63 Jahren und 6 Monaten ohne Abschläge in Rente zu gehen, wenn man die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt.

Da diese Person alle Voraussetzungen erfüllt, kann sie abschlagsfrei in Rente gehen, sobald sie das Alter von 63 Jahren und 9 Monaten erreicht hat, ohne dass Abschläge auf ihre Rente angewandt werden.

Wichtig: Diese Beispiele dienen lediglich der Veranschaulichung der Regelungen und der Berechnung von Abschlägen. Das tatsächliche Renteneintrittsalter und die Höhe der Rente können je nach individueller Situation, Anzahl der Versicherungsjahre und anderen Faktoren variieren.

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