Bürgergeld faktisch unter dem Hartz-4-Satz: Erhöhung und Zuschlag gefordert

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Die Fraktion und Abgeordnete der Partei Die Linke fordern einen vollen Ausgleich des Kaufkraftverlustes durch die Inflation bei der Grundsicherung und dem Bürgergeld. Dem Antrag zufolge ist das Bürgergeld und die Sozialhilfe faktisch unter dem vorherigen Hartz-IV Niveau.

„Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sichern somit keinen vollen oder gar zeitnahen Inflationsausgleich. Um diesen reinen Erhalt der Kaufkraft auf dem Niveau von Anfang 2022 geht es bei den hier gestellten Forderungen”, heißt es in dem vorliegendem Antrag.

Bürgergeld-Regelsatz reicht nicht für Lebensmittel

Die Inflation zeige sich am deutlichsten in den Kosten für Energie und Lebensmittel. Im März 2023 wären die Lebensmittelpreise im Vergleich zum Vorjahr um 22,3 Prozent gestiegen. Das bedeute, mit derselben Geldsumme könne sich heute Bürgergeld-Beziehende nur 24 Tage statt 30 Tage versorgen.

Sparen bei Existenzminimum kaum möglich

Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen könnten bei elementaren Ausgaben kaum sparen, da sie bereits sparsam leben müssen. Ganz besonders gelte das für Menschen in der Grundsicherung, da in der Berechnung des Haushaltsbudgets Lebensmittel eine erhebliche Rolle spielten. Wörtlich heißt es: „Dass an Lebensmitteln nicht gespart werden kann und die steigenden Lebensmittelpreise deshalb zu Existenznot führen, trifft insbesondere für Menschen zu, die von Leistungen der Grundsicherung (…) leben müssen.“

Lebensmittel umfassen bei Grundsicherung ein Drittel des Gesamtbudgets

Im Schnitt aller Haushalte in Deutschland betrügen die Kosten für Lebensmittel 8,5 Prozent des Gesamtbudgets, bei Menschen, die von Grundsicherung leben aber 31,3 Prozent. Die Inflation, die beim Regelbedarf relevant sei, liege fast um die Hälfte über dem Durchschnitt in der Gesamtbevölkerung.

Der Kaufkraftverlust seit 2022 sei bei der Grundsicherung nicht ausgeglichen. Auch die Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze im Januar 2023 und eine Einmalzahlung 2022 hätten daran nichts geändert. Die Kaufkraft der Grundsicherung 2023 sei nicht auf dem Stand von 2021.

Zustrom zur Armenspeisung

Menschen, die von Bürgergeld oder Sozialhilfe abhängig sind, hätten für den täglichen Bedarf weniger Geld als vor zwei Jahren, heißt es in dem Antrag. Dies zeigten Statistiken ebenso wie die „erschütternden Berichte der Tafeln, die von immer mehr Hilfesuchenden berichten“.

Täglicher Existenzkampf statt Arbeitssuche

Statt sich auf Weiterbildung, Arbeitssuche oder das Reduzieren persönlicher Problemlagen zu konzentrieren, werde das gesamte Leben der Betroffenen zum permanenten Existenzkampf. Stress, Ängste und Sorgen nähmen überhand.

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Sofortige Schritte das Unterschreiten des Existenzminimums zu bekämpfen

Die LINKE schreibt: „Der Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf, sofort Schritte einzuleiten, welche die erhebliche Unterschreitung des sozio-kulturellen Existenzminimums durch die Inflation wirksam bekämpfen.“

Jährlicher Preisvergleich

So früh wie möglich müsse festgestellt werden, wie sich im Bundesschnitt die Preise für im Regelbedarf wichtige Güter und Dienstleistungen entwickelt hätten. Die Erhöhung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar müsse der Veränderungsrate des festgestellten regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindexes entsprechen. Das Bürgergeld sei dementsprechend anzupassen.

Sonderzahlung zum Kostenausgleich gefordert

2023 müsse eine Sonderzahlung geleistet werden, die den inflationsbedingten Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 ausgleiche. Für die Zukunft müsse eine neue gesetzliche Sonderzahlung eingeführt werden, die zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraft des Vorjahres dann ausgleiche, wenn dieser erheblich sei.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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