Die Jobcenter sind verpflichtet, die Miete für Bürgergeldbezieher im Rahmen der Angemessenheit zu übernehmen. Für die Definition der Angemessenheit gibt es jedoch keinen bundesweit einheitlichen Wert. Daher sind die Werte von Stadt zu Stadt auch unterschiedlich.
Zum einen entscheiden die Kommunen / Städte selbst, was sie für angemessen halten, zum anderen unterscheiden sich die Mietspiegel in den jeweiligen Großstädten oft massiv: Eine Wohnung in München zu mieten ist deutlich teurer als beispielsweise in Leipzig.
Unterschiedliche Richtwerte bei den Unterkunftskosten
Jede Stadt hat ihre eigenen Richt- und Höchstwerte. Darüber hinaus sollten Betroffene ihre konkrete Situation vorab mit dem Jobcenter klären – bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Manchmal zahlen die Jobcenter auch mehr als im allgemeinen Durchschnitt vorgesehen, wenn es der Einzelfall erfordert.
Eine besondere Situation liegt zum Beispiel bei drohender Obdachlosigkeit vor. Auch die jeweilige Wohnlage kann zu einer Erhöhung des Mietkostenzuschusses führen. So ist es in Hamburg üblich, dass in Stadtteilen mit hohen Mieten auch höhere Mietzuschüsse gewährt werden.
Zudem gilt derzeit die sog. Karenzzeit, die es ermöglich, zunächst nicht umziehen zu müssen, auch wenn die Miete nicht “angemessen” sind. Mehr dazu finden Sie auch hier: Bürgergeld: Karenzzeit auch bei laufendem Leistungsbezug
Mietobergrenzen im Vergleich
In den größten deutschen Städten werden die Mietobergrenzen für leistungsberechtigte Bürgergeld-Bezieher folgendermaßen definiert.
Mietobergrenten Berlin, München und Hamburg
In Berlin beträgt die Mietobergrenze für eine Person 426 Euro, für zwei Personen 515,45 Euro, für drei Personen 634,40 Euro, für vier Personen 713,70 Euro, für fünf Personen 857,82 Euro und für jede weitere Person 100,92 Euro mehr. In München sind die Mieten deutlich teurer als in Berlin, zudem wird hier nicht nur nach Personen, sondern auch nach Quadratmetern gerechnet.
Eine Person auf 50 Quadratmetern erhält bis zu 781 Euro Wohnkosten, zwei Personen auf 65 Quadratmetern bis zu 1.005 Euro, vier Personen auf 75 Quadratmetern bis zu 1.184 Euro, vier Personen auf 90 Quadratmetern bis zu 1.444 Euro und fünf Personen auf bis zu 120 Quadratmetern 2.014 Euro. Für jede weitere Person werden 15 Quadratmeter hinzugerechnet und bis zu 285,00 Euro gezahlt.
Anzahl Personen | Richtwert |
1 Person | 426,00 € |
2 Personen | 515,45 € |
3 Personen | 634,40 € |
4 Personen | 713,70 € |
5 Personen | 857,82 € |
je weitere Person | zzgl. 100,92 € |
Mietobergrenzen Hamburg
Die Mieten in Hamburg liegen höher als in Berlin und niedriger als in München. Der Mietzuschuss beginnt hier bei 543 Euro für eine Person, steigt auf 659,40 Euro für zwei, 780,00 Euro für drei und 938,15 Euro für vier Personen. Ein 5-Personen-Haushalt darf mit bis zu 1.272,60 Euro rechnen, einer mit sechs Bewohner:innen mit 1.443,60 Euro. Für jede weitere Person gibt es bis zu 180,45 Euro.
Anzahl Personen | Angemessenheit |
1 Person | 543,00 € |
2 Personen | 659,40 € |
3 Personen | 780,00 € |
4 Personen | 938,15 € |
5 Personen | 1.272,60 € |
6 Personen | 1.443,60 € |
je weitere Person | 180,45 € |
Mietobergrenzen Köln, Düsseldorf und Frankfurt/Main
In Köln liegen die Obergrenzen für eine Person bei 50 m² und 651 Euro, für zwei Personen bei 65 m² und 788 Euro, für drei Personen bei 80 m² und 939 Euro, für vier Personen bei 1.095 Euro und 95 m², für fünf Personen bei 1.251 Euro und 110 m². Für jede weitere Person sind bis zu 158,00 Euro und 15 qm vorgesehen.
Anzahl Personen | Quadratmeter | Angemessenheit |
1 Person | 50 qm | 651,00 € |
2 Personen | 65 qm | 788,00 € |
3 Personen | 80 qm | 939,00 € |
4 Personen | 95 qm | 1.095,00 € |
5 Personen | 110 qm | 1.251,00 € |
je weitere Person | zzgl. 15 qm | zzgl. 158,00 € |
In Düsseldorf sind die Mietobergrenzen etwas niedriger als im benachbarten Köln. So bekommt eine Person maximal 528 Euro für 50 qm, zwei Personen dürfen bis zu 610 Euro für 65 qm erwarten, drei Bewohner:innen 750 Euro für 80 qm und vier Personen 969 Euro für 95 qm. Bei fünf Personen liegt die Obergrenze in Düsseldorf bei 1.273 Euro für 110 Quadratmeter, jede weitere Person kann mit 174 Euro für 15 zusätzliche Quadratmeter rechnen.
Frankfurt am Main unterscheidet sich etwas von den genannten Großstädten, da das Jobcenter die Angemessenheit der Miete differenzierter aufschlüsselt. Hier fließt neben der Wohnungsgröße und der Personenzahl auch die Baualtersklasse in die Berechnung ein. Und nicht nur das. Es wird auch berücksichtigt, ob und wie die Wohnung saniert und modernisiert wurde.
Für eine Einzelperson gelten zum Beispiel maximal 50 Quadratmeter als angemessen. Wurde das Haus bis 1977 gebaut, beträgt die Mietobergrenze für diese Größe bis zu 519 Euro, bei einem Haus, das ab 2010 gebaut wurde, bis zu 575 Euro.
Lesen Sie auch:
Mietobergrenzen Dortmund und Essen
Mit Dortmund und Essen liegen die neunt- und zehntgrößten Städte Deutschlands im Ruhrgebiet. Die Mietobergrenzen sind in Dortmund höher als in Essen. Für eine Person gelten in Dortmund 530 Euro, in Essen 435 EUR, für zwei Personen in Dortmund 650 Euro, in Essen nur 547,95. Drei Personen können in Dortmund 800,00 Euro erhalten, in Essen nur 680 Euro.
Bei vier Personen liegt die Grenze in Dortmund bei 950 Euro, in Essen bei 819,85. Fünf Personen haben in Dortmund Anspruch auf 1.220 Euro Miete, in Essen sind es 971,30. Bei sechs Personen sind es in Dortmund 1.300 Euro, in Essen 1.066,80 Euro. Im Gegensatz zu anderen Großstädten schlüsselt Essen auch Haushalte mit sieben, acht oder neun Personen auf: 1.155,70, 1.226,40 und 1.264,50 Euro. Jede weitere Person kann in Essen mit 84,30 Euro mehr rechnen.
Anzahl Personen | Angemessenheit |
1 Person | 530,00 € |
2 Personen | 650,00 € |
3 Personen | 800,00 € |
4 Personen | 950,00 € |
5 Personen | 1.220,00 € |
6 Personen | 1.300,00 € |
Leipzig und Stuttgart
Die Jobcenter in Leipzig zahlen maximal weniger Miete als in den westdeutschen Großstädten, allerdings sind hier auch die Mieten niedriger. Eine Person erhält hier bis zu 345,79 Euro, zwei Personen bis zu 450 Euro. Bei drei Personen liegt der Höchstsatz bei 586,63 Euro, bei vier Personen bei 671,44 Euro. Fünf Personen erhalten bis zu 753,54 Euro und jede weitere Person bis zu 79,33 Euro.
Anzahl Personen | Quadratmeter | Angemessenheit |
1 Person | 45 qm | 566,00 € |
2 Personen | 65 qm | 670,00 € |
3 Personen | 75 qm | 780,00 € |
4 Personen | 90 qm | 923,00 € |
5 Personen | 105 qm | 1.045,00 € |
6 Personen | 120 qm | 1.300,00 € |
je weitere Person | zzgl. 15 qm | zzgl. 162,50 € |
Im Südwesten, in Stuttgart, liegt die gezahlte Miete deutlich höher, allerdings auch der Mietspiegel. So erhält hier eine Person bis zu 566 Euro und darf nur bis zu 45 Quadratmeter bewohnen.
Bei zwei Personen gelten bis zu 65 Quadratmeter als angemessen und 670 Euro als Maximum. Drei Personen haben Anspruch auf bis zu 75 Quadratmeter und bis zu 780 Euro, vier Personen auf 90 Quadratmeter und bis zu 923 Euro. Für fünf Personen gelten 105 Quadratmeter und 1.045 Euro, für sechs Personen 120 Quadratmeter und 1.300 Euro. Jede weitere Person kann mit maximal 15 Quadratmetern und 162,50 Euro rechnen.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.