Berechtigt die Erwerbsminderungsrente zum Schwerbehindertenausweis?

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Berechtigt eine volle Erwerbsminderungsrente zum Schwerbehindertenausweis? Erwerbsgeminderte sind oft auch schwerbehindert. Eine Rente wegen Erwerbsminderung und das Ausstellen eines Scherbehindertenausweis sind jedoch verschiedene Rechtskreise.

Erwerbsminderung bei der gesetzlichen Rente

Die Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung wird nach dem System der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt. Sie erfolgt nur, wenn Betroffene in die Rentenkasse einzahlten.

Wer eine volle Rente wegen Erwerbsminderung bezieht bekommt deshalb nicht automatisch einen Grad der Behinderung und auch keinen Schwerbehindertenausweis.

Erwerbsminderung ist nicht gleich Schwerbehinderung

So schreibt die Deutsche Rentenversicherung: “Schwerbehinderte Menschen sind nicht unbedingt auch erwerbsgemindert. Der nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellte Grad der Behinderung (GdB) lässt keine Rückschlüsse auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu. Anders gesagt: Ein GdB von zum Beispiel 50 führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.”

Das Versorgungsamt ist nicht die Rentenversicherung

Die Erwerbsminderungsrente beantragen Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, und sie ist nur für Versicherte möglich.

Den Grad der Behinderung untersucht hingegen das Versorgungsamt. Dieses stellt auch den Schwerbehindertenausweis.

Ein Antrag auf Erwerbsminderung und ein Antrag, um die Schwerbehinderung festzustellen, sind also zwei getrennte Verfahren bei unterschiedlichen Institutionen.

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Verletztenrente und Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls, einer Verletzung bei oder auf dem Weg zu der Arbeit Spätschäden haben, die zu mindestens 20 Prozent des Verlustes der Erwerbsfähigkeit führen, dann zahlt die Unfallversicherung eine Verletztenrente. Diese soll die durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit verursachte Erwerbsminderung ausgleichen.

Für eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind die Kriterien, dass Versicherte aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden pro Tag arbeiten können.

Verletzten- und Erwerbsminderungsrente können zusammen bezogen werden. Die Verletztenrente wird jedoch auf die Zahlen wegen Erwerbsminderung angerechnet.

Auch eine Verletztenrente ist aber nicht mit einem Grad der Behinderung gleichgesetzt und berechtigt nicht zu einem Schwerbehindertenausweis.

Schwerbehinderung und Arbeitsentgelt

Arbeitgeber dürfen Renten oder vergleichbare Leistungen weder ganz noch teilweise auf das Arbeitsentgelt anrechnen, wenn Betroffene diese wegen ihrer Schwerbehinderung beziehen. Wird eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt (oder eine Verletztenrente), und ist der Betroffenen wegen der gleichen Erkrankung schwerbehindert? Dann darf der Arbeitgeber die Zahlungen nicht auf das Arbeitsentgelt anrechnen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund informiert: “Das Anrechnungsverbot können Arbeitgeber weder durch entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag noch etwa durch eine Betriebsvereinbarung außer Kraft setzen oder einschränken. Versuchen sie es trotzdem, ist die Regelung nichtig.”

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