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Hartz IV: Keine Anrechnung von Entschädigungen

Hartz IV: Entschädigungen für ehemalige Heimkinder sollen nicht mit Grundsicherung verrechnet werden

27.02.2012

Wie ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums gegenüber dem „Westfalen-Blatts” betätigte, soll für ehemalige Heimkinder eine finanzielle Besser-Stellung erreicht werden. Entschädigungszahlungen sollen nicht den Hartz IV Zahlungen als Einkommen angerechnet werden.

Familienministerium bemüht sich mit Kommunen um neue Regelung
Das Ministerium gab an, Entschädigungszahlungen für die Arbeit von ehemaligen Heimkindern in Industrie und Landwirtschaft nicht als zusätzliches Einkommen zum Arbeitslosengeld II-Bezug rechnen zu wollen. Das Geld solle komplett den ehemaligen Heimkinder zukommen und sich nicht wie etwa andere Einkünfte bedarfsmindernd auf die Harz IV-Leistungen auswirken.

Bei den Entschädigungszahlungen handelt es sich um einen 120 Millionen Euro-Fond, der jedoch bisher nicht angetastet wurde, um Bedarfsminderungen der Harz IV-Leistungen auszuschließen Ministeriumssprecher Hanno Schäfer erklärte gegenüber dem „Westfalen-Blatts”, dass man sich um eine entsprechende Regelung mit den Kommunen bemühe. Würden diese scheitern, müsse ein neues Gesetz beschlossen werden. (ag)

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