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Hamburg bei Hartz IV im Alleingang

Hamburg im Alleingang: Hartz IV soll in Hamburg von der Kommune gezahlt werden

Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 die gemeinsame Betreuung der Arge und der Bundesagentur für Arbeit von Hartz IV Bezieher für verfassungswidrig erklärt. Die Jobcenter müssen daher umgebaut werden und dürfen nicht mehr als „Mischverwaltung“ geführt werden.

Hamburg will im Alleingang alle Leistungen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ergeben, aus einer Hand bezahlen. Sowohl das Arbeitslosengeld, als auch die Betreuung von ALG II Beziehern soll durch das Land Hamburg erfolgen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Trennung – das Arbeitslosengeld soll von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt werden, für die Betreuung und weitere Leistungen sind die Kommunen zuständig – ist für den Wirtschaftssenator von Hamburg Gedaschko keine bürgernahe Lösung. In seinen Augen sei dies ein Rückschritt und ein Verlust an Kundenfreundlichkeit. Der bürokratische Aufwand würde zunehmen, die Betroffenen hätten doppelte Wege und müssten an zwei Stellen Gelder beantragen. Mit diesem Vorhaben geht Gedaschko auf Konfrontationskurs mit der Bundesregierung.

Sollte Hamburg den Weg der kommunalen Alleinverwaltung (Optionsmodell) gehen, so würde zu den 706 Mitarbeitern der Arge 1222 Mitarbeiter der BA hinzukommen. Nach Auffassung des Senats ist es gerade in der Betreuung und Wiedereingliederung von Arbeitslosen wichtig lokal agieren zu können. Daher sei das Optionsmodell eine gute Lösung eine gute Lösung.

Sowohl mit dem Chef der Hamburger Arbeitsagentur Rolf Steil, als auch mit dem Vorstandsmitglied der BA Heinrich Alt hatte Gedaschko im Vorfeld Gespräche geführt. Wer nicht im Vorfeld informiert wurde, war die Bundestagsfraktion der CDU. Die Bundes CDU wehrt sich vehement gegen die Alleinverwaltung der Kommunen. Da niemand weiß, wie Berlin entscheiden wird, fährt die Hansestadt Hamburg zweigleisig und bereitet sich daher auch auf die Umsetzung einer getrennten Trägerschaft vor. (13.11.2009)

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