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Hartz IV: Amt lehnt Umzug ab


Amt lehnt Umzug in eheliche Wohnung ab!

Trotz fehlendem Elternschlafzimmer und chronischer Erkrankung. Seit einigen Monaten sind wir (Hartz IV- Opfer) auf der Suche nach einer neuen, gemeinsamen Wohnung, da wir geheiratet haben und die vorhandene Wohnung keinesfalls den Ansprüchen an eine Wohnung genügt. Nicht einmal ein Schlafzimmer ist vorhanden. Die Kinder halten sich bis zum Schlafen gehen im Wohnzimmer auf, wo auch unser Bett untergebracht ist.

Herr B. wird von den Vermietern nur vorübergehend geduldet. Durch seine Krankheit und Behinderung sind bestimmte Voraussetzungen für eine Wohnung nötig. Davon zeugen zahlreiche Gutachten, Befunde und ein Behindertenausweis. Nachdem wir eine, dem Gesetz entsprechend "angemessene" Wohnung gefunden hatten, sollten wir uns den Umzug von der Sozialagentur Northeim genehmigen lassen. Wie weit geht das noch??? Unser Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, wichtige Gründe für einen Umzug lägen nicht vor. Allein das fehlende Elternschlafzimmer ist ein wichtiger Grund, wie auch das Gesetz sagt. Widersprüche wurden als unbegründet abgelehnt. Eilpetitionen wurden geschrieben, eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht ist beantragt, selbst das Bundessozialministerium wurde über den Vorfall informiert. Die örtliche Presse berichtete, allerdings nicht so, wie sie sollte...(Ein Leserbrief von Uwe Bock, 23.06.07)

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