Rente: Diese Zuschüsse sind für Rentner 2024 möglich

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2024 können Rentner verschiedene Zuschüsse beantragen, zum Beispiel bei der Krankenkasse oder beim Wohngeld. Auch der Lastenzuschuss und die Grundsicherung kommen für manche in Frage.

Beitragszuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Sie einen Antrag auf einen Beitragsszuschuss stellen, können Sie diesen unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Diese gilt für Pflichtversicherte und für freiwillig Versicherte. Bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie Informationen, ob ein Zuschuss zur Krankenversicherung für Sie möglich ist.

Das Wohngeld plus

Mit dem Wohngeld plus ist die Anzahl derjenigen, die berechtigt sind, erheblich gestiegen. Bei wem die Rente nicht reicht, um einen angemessenen Wohnraum zu bezahlen, der oder die kann Wohngeld plus beantragen.

Wann sollten Sie Wohngeld plus beantragen?

Die Verbraucherzentrale rät: Wenn Sie 40 Prozent oder mehr ihrer Rente für die Miete aufwenden müssen, dann sollten Sie Wohngeld plus beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Wohnkosten im Vergleich zu ihrem Einkommen sowie den generellen Wohnkosten vor Ort.

Der Lastenzuschuss

Der Lastenzuschuss ist vorgesehen für diejenigen, die zwar Wohneigentum haben, aber nur wenig Rente. Ob Sie diesen erhalten, und wenn, wie hoch er ist, wird anhand mehrerer Faktoren berechnet.

Dazu zählen die Anzahl der Personen im Haushalt, das gesamte Haushaltseinkommen und die Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das selbst genutzte Wohneigentum.

Wenn Sie noch einen Kredit für eine Immobilie abbezahlen müssen, dann können Sie die Tilgung des Kredits als Wohnkosten aufführen.

Zuschuss zum Pflegeheim

Wenn Sie im Pflegeheim wohnen, dann können Sie einen Zuschuss zu dem Eigenanteil erhalten. Falls ihre Rente zu niedrig ist, um den Eigenanteil zu zahlen, übernimmt das Sozialamt.

Allerdings dürfen Sie nur ein Schonvermögen behalten und müssen ihr gesamtes Einkommen und Vermögen für den Eigenanteil verbraucht haben.

Die Grundrente

Wer eine niedrige Rente bezieht und mindestens 33 Jahre Rentenzeiten berechnet bekommt, für den oder die ist eine Grundrente möglich. Hier handelt es sich um einen Zuschlag auf die eigentliche gesetzliche Rente. D

ieser Zuschlag wird individuell berechnet und gilt nicht nur bei der Altersrente, sondern auch bei der Rente für Hinterbliebene, bei Erwerbsminderung oder für Erziehungszeiten. Einen Antrag müssen sie für den Grundrentenzuschlag nicht stellen.

Grundsicherung im Alter

Mit dem Eintritt der Regelalterszeit wird kein Bürgergeld mehr gezahlt, sondern jetzt gilt die vom Sozialamt geleistete Grundsicherung im Alter. Berechtigt dazu sind alle die, deren
Rentenansprüche nicht ausreichen, um das gesetzlich garantierte Existenzminimum zu erreichen.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter orientieren sich am definierten Regelbedarf des Bürgergeldes.

Sparen mit dem Rentenausweis

Mit dem Eintritt in die Rente bekommen Sie einen Rentenausweis vom Renten Service der Deutschen Post AG. Diesen müssen Sie nicht beantragen.

Mit diesem Ausweis sparen Sie bares Geld. Es gibt Ermäßigungen in Zoos, Theatern, Museen und Hotels, in Wellness-Studios, Thermen und Saunen.

Volkshochschulen, Deutsche Bahn und öffentlicher Nahverkehr, Sportveranstaltungen, historische Stätten und Kinos – sie alle bieten Rabatte für Rentner an.

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