P-Konto auch ohne Schulden – Ist das sinnvoll?

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Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist für Menschen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, eine Möglichkeit, auch bei Verschuldung das Existenzminimum zu sichern. Dieses P-Konto entzieht einen gewissen Freibetrag dem Zugriff von Gläubigern. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen müssen und Schulden abzubezahlen haben, kann ein P-Konto verhindern, dass sie hungern, frieren oder obdachlos werden.

Rechtsschutz für Verschuldete

Die Zivilprozessordnung Paragraf 850c schützt ein begrenztes Einkommen, um im Alltag nicht in absolute Armut zu versinken. Der Schuldner soll in der Lage sein, mit einem Minimum seine Existenz zu fristen.

Seit Juli 2022 darf deshalb ein Pfändungsfreibetrag für Alleinstehende von 1340,00 Euro pro Monat auf einem P-Konto gelagert werden. Ist dies auch für Menschen sinnvoll, die nicht in der Schuldenfalle stecken?

Für wen ist ein P-Konto gedacht?

Die Verbraucherzentrale rät, ein P-Konto einzurichten, wenn Kontoinhaber / innen verschuldet sind, besonders dann, wenn sie bereits einer Pfändung ausgesetzt sind oder diese bevorsteht. Auch wenn ein bestehendes Konto derart im Minus steckt, dass eingehendes Guthaben sofort verrechnet wird und nicht genutzt werden kann, sollte ein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Das Minus bleibt bestehen, das Guthaben bis zu dem festgesetzten Freibetrag geht jedoch auf ein Konto ein, auf dem kein Minus ist.

Ohne anstehende Pfändung hat ein P-Konto Nachteile

Wenn keine Pfändung ins Haus steht, und auf einem bestehenden Konto kein derart hohes Minus existiert, dass ein separates P-Konto Abhilfe schafft, dann rät die Sparkasse von einem P-Konto ab, denn dieses enthält spezielle Beschränkungen. Ist der Freibetrag nämlich aufgebraucht, können die Betroffenen selbst dann nicht auf das P-Konto zugreifen, wenn dieses Guthaben aufweist.

Eingeschränkte Leistungen und Stigmatisierung

Die Verbraucherzentrale rät aus weiteren Gründen von einem P-Konto ab für diejenigen, die weder großes Minus auf dem Girokonto haben noch eine Pfändung befürchten. Betroffene hätten mit hohen Preisen zu rechnen, die Leistungen bei einem P-Konto seien im Vergleich zu anderen Konten eingeschränkt und Banken würden Inhaber / Inhaberinnen von P-Konten tendenziell stigmatisieren.

Was bedeutet „Stigmatisierung“?

Banken sind verpflichtet, die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto zu ermöglichen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, sich den Betroffenen gegenüber jetzt und in Zukunft kulant zu verhalten.

Der Stempel „P-Konto“ kann sich zum Beispiel auswirken, wenn sich die finanzielle Situation der Betroffenen derart verbessert, dass sie einen Kredit aufnehmen wollen, um Lebensprojekte zu realisieren. Ein Risiko ist hier gegeben, dass Banken selbst bei einer objektiv gegebenen Kreditwürdigkeit diesen wegen des P-Kontos verweigern.

Ein weiteres Risiko liegt darin, dass Banken bei minderen Verlagsverstößen durch Inhaber/innen eines P-Kontos viel genauer hinsehen als bei anderen Konten.

Bei Schulden und Pfändung sollten Sie das P-Konto unbedingt einrichten

Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, ist es also nicht generell ratsam, ein P-Konto einzurichten. Wenn Sie indessen Bürgergeld beziehen und zugleich eine Schuldenlast tragen, sollten Sie unbedingt ein P-Konto einrichten.

Zwar gibt es für Soziallleistungen wie Mutterschaftsgeld, Wohngeld oder Elterngeld einen Schutz vor jeglicher Pfändung. Für das Bürgergeld gilt dies aber nicht. Das Bürgergeld kann also wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Nur ein P-Konto sichert hier einen Freibetrag.

Die Bedarfsgemeinschaft erhöht den Freibetrag

Der Basisschutz sichert einen Freibetrag für Einzelpersonen. Betroffene müssen bei ihrer Bank nur einen einfachen Antrag stellen, um ihr Girokonto in ein P-Konto zu verwandeln. Dieser Freibetrag erhöht sich, wenn im Haushalt der Betroffenen weitere Personen leben, also im Bürgergeld zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören. Für die erste Person kommen 500,62 Euro zum Freibetrag hinzu, für jeden weiteren Menschen 278,90 Euro.

Individuell festgesetzte Freibeträge sind möglich

Ein P-Konto kann auch in bestimmten Fällen über den Basis-Freibetrag hinausgehen. Das ist der Fall, wenn wegen einer Erkrankung, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Härten eine höhere Summe notwendig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Hierzu müssen dem Antrag Nachweise einer Vollstreckungsbehörde beigelegt werden. Auch bei höheren Einkünften ist ein höherer Freibetrag möglich. Dieser wird individuell festgesetzt.

P-Konto nach einer Pfändung

Ein P-Konto einzurichten ist auch für vier Wochen rückwirkend möglich. Sie können also nicht nur einer drohenden Pfändung entgehen, sondern auch eine bereits vollzogene Pfändung aufheben.

Diese vierwöchige Frist beginnt mit dem Datum des Antrags. Ist die Frist abgelaufen, hat die Bank jedoch die Pflicht, das Geld dem Gläubiger auszuliefern.

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