Früher in Rente bei Schwerbehinderung schon mit 50 ohne Abschläge? Was stimmt und was nicht

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Über die Rente für schwerbehinderte Menschen kursieren zahlreiche Mythen und Unwahrheiten. Um Klarheit zu schaffen, wollen wir die drei häufigsten Mythen rund um die Rente bei Schwerbehinderung aufdecken und richtigstellen.

Frührente mit 50 ohne Abschläge

Einer der verbreitetsten Mythen ist die Annahme, dass man bereits mit 50 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn man schwerbehindert ist.

Diese Fehlinformation basiert oft auf einer Verwechslung zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Rente wegen Erwerbsminderung.

Die Rente wegen Erwerbsminderung setzt eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit voraus, während die Altersrente für Schwerbehinderte davon unabhängig ist und frühestens fünf Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter beansprucht werden kann – und auch dann nur mit Abschlägen.

Der Schwerbehindertenausweis allein genügt

Ein weiterer Irrglaube ist, dass der Besitz eines Schwerbehindertenausweises ausreicht, um früher in Rente zu gehen. Tatsächlich müssen neben dem Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) zusätzlich mindestens 35 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.

In diese Versicherungsjahre fließen nicht nur Arbeitszeiten, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, Krankheitsphasen, Pflegezeiten oder der Versorgungsausgleich ein. Es reicht also nicht aus, lediglich schwerbehindert zu sein; die Rentenansprüche basieren auf einem komplexeren Qualifikationsprofil.

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Die Rente wird künstlich erhöht

Der dritte Mythos dreht sich um die falsche Vorstellung, dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen künstlich erhöht wird. In Wahrheit basiert die Rentenhöhe ausschließlich auf den eingezahlten Beiträgen und den damit erworbenen Entgeltpunkten.

Es ist also ein Irrglaube, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung pauschal eine höhere Rente beziehen können. Allerdings kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen im Durchschnitt höher ausfallen, da unter bestimmten Voraussetzungen eine frühere Inanspruchnahme ohne Abschläge möglich ist. Dies hängt jedoch stark von den individuellen Beitragszeiten und Entgeltpunkten ab.

Im Ergebis einige Vorteile aber auch viele Unwahrheiten

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet tatsächlich einige Vorteile, darunter die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen früher in den Ruhestand zu gehen. Allerdings sind mit dieser Rentenart auch viele Missverständnisse und Mythen verbunden.

Wer die richtigen Voraussetzungen erfüllt, kann von dieser Rentenoption profitieren, doch ein frühzeitiger Renteneintritt mit 50 ohne Abschläge gehört definitiv nicht dazu. Bei der Planung der eigenen Altersvorsorge sollten daher alle relevanten Faktoren berücksichtigt und im Zweifelsfall professioneller Rat bei einem Sozialverband eingeholt werden.

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