Bürgergeld und Sozialhilfe: Das 9-Euro-Ticket gilt noch bis Ende 2025

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In einer aktuellen Pressemitteilung informiert der Senat von Berlin über eine Maßnahme, die die Mobilität und soziale Teilhabe von einkommensschwachen Bürgern, die beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, in der Stadt unterstützt.

Der Berliner Senat hat beschlossen, den ermäßigten Verkaufspreis für das Berlin-Ticket S bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Diese Maßnahme war im Januar 2023 eingeführt worden und senkte den monatlichen Preis des Tickets von 27,50 Euro auf neun Euro. Allerdings wurden auch neue Hürden aufgebaut.

Mobilität als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe

Das Berlin-Ticket S ermöglicht es einkommensarmen Personen, alle öffentlichen Verkehrsmittel im Tarifbereich AB zu nutzen. Dies betrifft Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder NS-Ausgleichsrenten beziehen.

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe betonte die Relevanz dieses Schritts und erklärte: “Das 9-Euro-Sozialticket ist eine konkrete Entlastung für die ärmsten Menschen in unserer Stadt. Damit sichern wir Menschen mit wenig Geld die nötige Mobilität und ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe in der Stadt.”

Die Verlängerung des vergünstigten Sozialtickets ist nicht nur ein Akt der sozialen Solidarität, sondern auch ein Schritt in Richtung Chancengleichheit. Mobilität spielt eine entscheidende Rolle bei der Möglichkeit, Bildungseinrichtungen, Arbeitsplätze, medizinische Versorgung und soziale Aktivitäten zu erreichen.

Indem die Stadt einkommensarmen Bürgern den Zugang zu einem kostengünstigen öffentlichen Nahverkehr ermöglicht, wird ein wichtiger Beitrag zur Verringerung sozialer Ungleichheit geleistet.

Neue Regeln für das Sozialticket in Berlin

Seit dem 1. Oktober ist das Berlin-Ticket S nur noch in Kombination mit der VBB-Kundenkarte Berlin S gültig. Diese Kundenkarte ersetzt den bisherigen Berlinpass, der Sozialhilfe und Bürgergeld Beziehenden Vergünstigungen im Nahverkehr und anderen Bereichen ermöglichte. Um die VBB-Kundenkarte zu erhalten, muss ein Berechtigungsnachweis beantragt werden, der den Zugang zu einer Vielzahl von Ermäßigungen außerhalb des ÖPNV ermöglicht.

Hürden für die Berechtigte

Der Weg zur VBB-Kundenkarte ist für viele Berechtigte sehr zeitaufwändig und kompliziert. Die Kundenkarten werden nicht von den Jobcentern vor Ort, sondern zentral für alle Berechtigten ausgestellt. Sie werden zu festen Stichtagen per Serienbrief verschickt, was zu zeitlichen Verzögerungen führen kann. Wer dringend einen neuen Berechtigungsschein benötigt, hat oft das Nachsehen.

Eine eigens eingerichtete Clearingstelle bei den Jobcentern soll Abhilfe schaffen, ist aber auf die rechtzeitige Information der Kunden angewiesen.

Nach Erhalt des Berechtigungsnachweises muss der Nutzer die VBB-Kundenkarte bei der BVG online beantragen, indem er den physisch zugestellten Berechtigungsnachweis, einen Personalausweis und ein Lichtbild digital übermittelt. Die Karte wird dann per Post zugestellt und ist nur für die Dauer des Leistungsbezuges gültig, danach muss das Antragsverfahren erneut durchlaufen werden.

Die Erwerbsloseninitiative Basta und die Neuköllner Kiezgruppe des Stadtteilladens Lunte äußern Bedenken gegen die Umstellung. Sie fordern u.a. die Wiedereinführung der alten Übergangsregelung, die Möglichkeit, die VBB-Kundenkarte vor Ort zu beantragen, eine automatische Verlängerung bei Weiterbezug und den Verzicht auf Anzeigen wegen vermeintlichen Erschleichens, wie es die Düsseldorfer Rheinbahn praktiziert.

Viele Berechtigte sehen sich einem bürokratischen Hürdenlauf ausgesetzt, der die Vorteile des Sozialtickets zunichte macht.

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