Bürgergeld: Jobcenter stellt Kind vor miese Wahl

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Frau W ist alleinerziehend und bezieht Bürgergeld. Ihr Kind spielt Basketball. Im Verein. Dafür bekommt Frau B jeden Monat 15 Euro Bildung und Teilhabe. Das reicht zwar weder für Trikots, Turnschuhe und Co, noch für den Vereinsbeitrag. Aber, einen Sportverein möchte Frau W ihrem Kind doch irgendwie ermöglichen.

Denn im Sportverein trifft die Tochter auch mal andere Kinder als in der Schule, hat Freunde und gehört einfach zur Basketballtruppe dazu.

Basketballgruppe will eine Ferienfreizeit

Es nähern sich die Ferien und die Basketballgruppe will eine Ferienfreizeit veranstalten. Die Kindertruppe soll in den Ferien ein paar Tage in ein Trainingscamp fahren und dort natürlich trainieren. Aber auch Spaß haben und vielleicht ein wenig Erholung abbekommen.

Knapp 100 Euro soll die Fahrt kosten. Das kann die Mutter nicht stemmen. Mitfahren soll das Kind aber trotzdem.

Jobcenter stellt eine schlechte Wahl

Das Jobcenter ist der Ansicht, dass Ferienfreizeiten nicht gesponsort gehören. Es ist ja nun schon genug, wenn das Kind jeden Monat 15 Euro bekommt. Da muss man nun wirklich nicht noch eine Gruppenfahrt machen.

Dann stellt das Jobcenter die Mutter vor die Wahl: Entweder das Kind darf einmal mit auf Ferienfreizeit fahren ODER bekommt monatliche Unterstützung für den Sportverein.

Beides liegt nicht drin. Wenn das Kind nun in den Ferien mitfährt, darf es anschließend aber nicht mehr jede Woche Basketball spielen. Das müsse die Mutter dann schon selbst zahlen.

Frau W darf nun also entscheiden: Lässt Sie ihr Kind weiterhin einmal die Woche Basketball spielen oder darf das Kind einmal mit der Gruppe mitfahren. Und dann ist Schluss.

Die Folge ist klar: Wenn das Kind nach der Fahrt keine Möglichkeit mehr hat, jede Woche zum Training zu gehen, ist sie raus aus der Mannschaft und die nächste Fahrt hat sich erübrigt. Fährt sie nicht mit, bleibt sie außen vor und gehört nicht mehr recht dazu.

Der Gesetzgeber sieht das anders als das Jobcenter

Der Gesetzgeber allerdings hat sich das ganz anders vorgestellt, als das Jobcenter. Der hat nämlich das Problem gesehen und bestimmt, dass Zusatzkosten, die sich im Zusammenhang mit dem Sportverein ergeben, ganz ausnahmsweise auch dann übernommen werden müssen, wenn es einfach dazu gehört und die Eltern sich die Fahrt beim besten Willen nicht leisten können.

Dass die Kinder danach keine 15 Euro monatlich mehr bekommen, ist Wunschtraum des Jobcenters. Das steht so nicht im Gesetz. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich ins Gesetz geschrieben, dass ausnahmsweise beides zu bewilligen ist.

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