Die CDU fordert, dass Rentner/ innen 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen kรถnnen und nennt das Aktiv-Rente. Dies soll, laut CDU, ein wichtiger Baustein sein, um die gesetzliche Rente zu sichern und das “Potenzialโ im Inland zu aktivieren.
Laut CDU setze die Bundesregierung allein auf Zuwanderung, um die Renten zu sichern. Das unterschรคtze das inlรคndische Potenzial fรผr die sogenannte Aktivrente. Laut der CDU seien viele jรผngere Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss. Auch die Erwerbsarbeit von Frauen mรผsse gefรถrdert werden. Hingegen seien die รlteren noch da.
โMotivation zum Weiterarbeitenโ
Der Vorschlag der CDU soll Rentner/innen motivieren, neben der Altersrente zu arbeiten. So wรผrden viele gerne weiterarbeiten, wenn es sich rechne. Ein Anreiz solle es sein, bis zu 2000 Euro neben der Rente steuerfrei hinzuverdienen zu kรถnnen.
Kritik aus SPD und FDP
SPD und FDP kritisierten das CDU-Konzept umgehend. Es sei nicht durchfรผhrbar und verstoรe gegen die Verfassung. Es sei hรถchst bedenklich und mache steuerrechtlich alles noch komplizierter. Verfassungsrechtler Kirchhoff rรคumte indessen ein, das Konzept sei machbar, denn der Steuerfreibetrag trete erst ab einem bestimmten Lebensalter in Kraft.
Was wรผrde sich รคndern?
Derzeit kรถnnen Rentner/innen nur bis zur Grenze eines pauschalversteuerten Minijobs steuerfrei hinzuverdienen. Geht des zusรคtzliche Einkommen darรผber hinaus, dann mรผssen Rentner/innen dieses ebenso versteuern wie andere Arbeitnehmer/innen. Steuern fallen รผber der Geringfรผgigkeitsgrenze an.
Keine Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente
Ab dem regulรคren Rentenalter gibt es indessen keine Grenze fรผr den Hinzuverdienst. Rentner/innen mรผssen diesen zwar รผber der Geringfรผgigkeitsgrenze versteuern, kรถnnen ansonsten aber so viel verdienen und arbeiten, wie sie wollen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt dies auch bei einer vorgezogenen Altersrente. Die Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt davon unbetroffen. Die Tรคtigkeit muss nicht bei der Rentenversicherung gemeldet werden.
Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung
Eine Hinzuverdienstgrenze besteht allerdings bei der Erwerbsminderungsrente. Hier wird der Hinzuverdienst รผber der Grenze zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Diese Hinzuverdienstgrenze liegt bei einer Erwerbsminderungsrente bei bis zu 35.650 Euro.
Wie wird Renteneinkommen versteuert?
Rentner/innen mรผssen generell ihr Einkommen ebenso versteuern wie Angestellte, Freiberufler/innen oder Selbststรคndige. Die Einkommenshรถhe in der Steuererklรคrung setzt sich zusammen aus der Rente und dem Hinzuverdienst.
Lediglich bei einem Hinzuverdienst von bis zu 520 Euro entfallen die Steuern fรผr zusรคtzliche Einnahmen, beziehungsweise sind sehr gering. Diese sogenannten Minijobs werden pauschal mit zwei Prozent versteuert. 2023 dรผrfen Rentner/innen bis zu 6.240 Euro pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Wรผrde die CDU sich mit ihrem Konzept durchsetzen, dann wรคren es 24.000 Euro zusรคtzliche steuerfreie Einnahmen.