2000 Euro steuerfrei zur Rente hinzuverdienen – Neues Rentenkonzept vorgelegt

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Die CDU fordert, dass Rentner/ innen 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können und nennt das Aktiv-Rente. Dies soll, laut CDU, ein wichtiger Baustein sein, um die gesetzliche Rente zu sichern und das “Potenzial“ im Inland zu aktivieren.

Laut CDU setze die Bundesregierung allein auf Zuwanderung, um die Renten zu sichern. Das unterschätze das inländische Potenzial für die sogenannte Aktivrente. Laut der CDU seien viele jüngere Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss. Auch die Erwerbsarbeit von Frauen müsse gefördert werden. Hingegen seien die Älteren noch da.

„Motivation zum Weiterarbeiten“

Der Vorschlag der CDU soll Rentner/innen motivieren, neben der Altersrente zu arbeiten. So würden viele gerne weiterarbeiten, wenn es sich rechne. Ein Anreiz solle es sein, bis zu 2000 Euro neben der Rente steuerfrei hinzuverdienen zu können.

Kritik aus SPD und FDP

SPD und FDP kritisierten das CDU-Konzept umgehend. Es sei nicht durchführbar und verstoße gegen die Verfassung. Es sei höchst bedenklich und mache steuerrechtlich alles noch komplizierter. Verfassungsrechtler Kirchhoff räumte indessen ein, das Konzept sei machbar, denn der Steuerfreibetrag trete erst ab einem bestimmten Lebensalter in Kraft.

Was würde sich ändern?

Derzeit können Rentner/innen nur bis zur Grenze eines pauschalversteuerten Minijobs steuerfrei hinzuverdienen. Geht des zusätzliche Einkommen darüber hinaus, dann müssen Rentner/innen dieses ebenso versteuern wie andere Arbeitnehmer/innen. Steuern fallen über der Geringfügigkeitsgrenze an.

Keine Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente

Ab dem regulären Rentenalter gibt es indessen keine Grenze für den Hinzuverdienst. Rentner/innen müssen diesen zwar über der Geringfügigkeitsgrenze versteuern, können ansonsten aber so viel verdienen und arbeiten, wie sie wollen.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt dies auch bei einer vorgezogenen Altersrente. Die Zahlung der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt davon unbetroffen. Die Tätigkeit muss nicht bei der Rentenversicherung gemeldet werden.

Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung

Eine Hinzuverdienstgrenze besteht allerdings bei der Erwerbsminderungsrente. Hier wird der Hinzuverdienst über der Grenze zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Diese Hinzuverdienstgrenze liegt bei einer Erwerbsminderungsrente bei bis zu 35.650 Euro.

Wie wird Renteneinkommen versteuert?

Rentner/innen müssen generell ihr Einkommen ebenso versteuern wie Angestellte, Freiberufler/innen oder Selbstständige. Die Einkommenshöhe in der Steuererklärung setzt sich zusammen aus der Rente und dem Hinzuverdienst.

Lediglich bei einem Hinzuverdienst von bis zu 520 Euro entfallen die Steuern für zusätzliche Einnahmen, beziehungsweise sind sehr gering. Diese sogenannten Minijobs werden pauschal mit zwei Prozent versteuert. 2023 dürfen Rentner/innen bis zu 6.240 Euro pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Würde die CDU sich mit ihrem Konzept durchsetzen, dann wären es 24.000 Euro zusätzliche steuerfreie Einnahmen.