Hartz IV: Die Machtspielchen der Jobcenter

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Ein Erlebnisbericht: Die Machtspielchen der Jobcentermitarbeiter gegen die ALG2 Bezieher
Die Machtspielchen der Integrationskräfte (Jobcenter-Mitarbeiter) gegen die ALG II Bezieher treiben immer neue Blüten. Auch liegt ein großer Verstoß gegen den Sozialdatenschutz vor. Es wird von dieser Arbeitslosen-Verfolgungsbehörde und dessen Schreibtischtäter ein klares Feindbild gegen Hartz 4 Empfänger geschaffen. Daraus resultiert Unterdrückung, permanente Ausgrenzung, Herabsetzung, systematische Diskriminierung, Ausspähung von Daten und Diskreditierung.

Anbei möchte ich noch erwähnen: Die verbindliche Weisung der Bundesanstalt für Arbeit zeigt, dass die regelkonforme Anwendung in etlichen Jobcentern ignoriert und missachtet wird. Offensichtlich werden Integrationskräfte hausintern zu abweichenden Vorgehensweisen verpflichtet. So wird vieles kopiert und zur Akte genommen, für dass es weder ein Erfordernis gibt, noch eine Rechtsgrundlagebesteht. Immer wieder beschweren sich Betroffene darüber, dass Mitarbeiter im Jobcenter eine Vielzahl von Informationen abfragen, die datenschutzrechtliche Bedenken aufwerfen. Zum Teil wird dabei ein angeblicher Rechtsanspruch behauptet und nicht wenige Leistungsberechtigte werden mit der Androhung von Zahlungseinstellungen oder Kürzungen eingeschüchtert. „Dürfen die das denn?“, wird dann immer wieder gefragt. Ich selbst habe am 01.06.2015 diese Machtspielchen wieder selbst erlebt. Ein Beschwerde an die BA gesendet.

Folgender Hergang des Geschehens:
Ich war heute den 01,06.2015 9:45 Uhr im Job-Center Suhl um meine Unterlagen abzugeben zur Weiterbewilligung meiner Hartz-4 Aufstockung.

Als ich meine Eingangsbestätigung vorlegte, sagte die Mitarbeiterin der Unterlagenentgegennahme Frau F. am Tresen ich soll noch eine Kopie meines Personalausweises dazu legen. Ich fragte wieso? Ich habe seit ich meine Weiterbewilligungsanträge abgebe noch keinem Personalausweis in Kopie abgeben müssen. Es würde dazu dienen ob ich auch die Person wäre als welche ich mich ausgäbe.

"Ohne diese Kopie könnte ja jeder Leistungen beantragen". Außerdem könnte auch festgestellt werden wenn „Kunden umziehen“. Meine postalische Adresse ist immer noch die Selbe. Seit ich diese Unterlagen am Tresen abgebe, sitzt Frau F. immer schon auf diesen Platz. Ich wurde noch nicht gefragt. Ich betrachte dies als Schikane meiner Person. Eine Abgabe der Kopie PA ist nicht notwendig. Zur Identifizierung und Aufgabenerfüllung ist eine Kopie dieses Dokuments in der Akte nicht erforderlich. Kopien dürfen durch die Leistungsträger nur in den Umfang angefertigt werden, wie dies zur Bearbeitung des Leistungsnachtrages unerlässlich ist. Hier genügt häufig ein Vermerk über die benötigten Einzelanlagen. Diesbezüglich habe ich mich mit den Bundesdatenschutzbeauftragten in Verbindung gesetzt welcher mir dieser Aussage bestätigt hat. Die leistungsrelevanten Daten liegen bereits in meiner Akte vor, so dass diese Mitarbeiterinnen Ihren Dienstpflichten (Aktenstudium) nachkommen müssten. Mehrfache Anforderungen zur Datenerhebung sind grob rechtswidrig. Des Weiteren müssen dringend die ArGE Mitarbeiter dahingehend geschult werden, Alg II Bezieher zu behandeln als denkende Menschen, und nicht als schmarotzende Bittsteller und die Mitarbeiter müssen dringlich endlich fachqualifiziert beraten können, was bisher nur in Ausnahmen der Fall ist.

Diese Rechtsunsicherheiten haben auch den Datenschutzbeauftragten des Bundes Peter Schaar und seine Behörde mehrfach beschäftigt und das Eingreifen erforderlich gemacht. Im Februar 2012 erschien ein kurzes Infoblat. „Datenschutz im Jobcenter“. Durch Nachfrage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wurden weitere Details bekanntgegeben.
So enthielt ein Auszug aus dem "Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II", SP II 23 – II-5020, vom Januar 2012 eine vierseitige Übersicht „Was Jobcenter kopieren dürfen“.

Ausweise und Kontoauszüge
Kompromisslos klar ist geregelt, dass Personalausweise, Reisepässe und Ausweispapiere ausländischer Mitbürger zwar zur Vorlage angefragt werden dürfen. Die Anfertigen von Kopien und die Aufnahme in die Akte ist ausnahmslos unzulässig. Gleiches gilt auch für Sozialversicherungsausweise und Krankenversicherungsausweise. Auch für Kontoauszüge und Sparverträge gilt: Ansehen und prüfen ja, aber nicht kopieren und zur Akte nehmen.

Ärztliche Atteste, Schwerbehindertenausweise
Unsicherheit besteht auch bei ärztlichen Attesten und Schwerbehindertenausweisen. Für erfolgreiche Vermittlung und die berufliche Integration mag es bedeutsam sein, gesundheitlichen Einschränkungen zu kennen. In die Jobcenterakte gehören solche Dokumente nie. Auch das Anfertigen von Kopien vom Mutterpass ist nicht zulässig.

Kosten der Unterkunft
Für viele Betroffene mag aufgrund eigener Erfahrung überraschend sein, dass die Vorlage eines Mietvertrages, in dem die Kosten für Miete und Nebenkosten, die Heizungsart und Art der Warmwasseraufbereitung ausgewiesen sind, für die Berechnung der KDU völlig ausreichend sind. Und über den Renovierungsbedarf einer neu anzumietenden Wohnung gibt das Übergabeprotokoll hinreichend Auskunft. Eine vom Vermieter auszufüllende Mietbescheinigung ist also nicht erforderlich, das gilt besonders, weil der Vermieter auf diese Weise Kenntnis über den sozialen Standard seines Mieters erhält. Das aber verletzt bereits das verbriefte Recht auf Sozialdatenschutz.

Telefonnummern und Mailadressen
Um die Erreichbarkeit der Erwerbslosen für das Jobcenter sicherzustellen, ist es ausreichend, die postalische Anschrift zu hinterlegen. Die Herausgabe von privaten Telefon- und Handynummern an Jobcentermitarbeiter ist zwar möglich und in besonderen Einzelfällen auch nützlich, aber ausschließlich freiwillig. Die Löschung kann jederzeit eingefordert werden.

Der Datenschutzbeauftragte rügte mehrmals die ungenehmigte Weitergabe von Sozialdaten an Zeitarbeitsfirmen und den leichtfertigen Umgang mit sensiblen Daten durch die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Während sie die Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis selbst nicht mehr telefonisch erreichbar sind, sind sie angehalten die Kunden zur Herausgabe der persönlichen Telefondaten zu locken. Durch die Hintertür eines Callcenterdienstes werden die Erwerbslosen aufgefordert ihre Rufnummern zu hinterlassen. Die Daten werden abgespeichert. Außerdem wird ein Erinnerungsangebot per SMS angeboten. Auch auf diese Weise erschleicht sich die Behörde die Telefondaten. Diese werden regelmäßig auch Zeitarbeitsfirmen für den Direktkontakt überlassen. Das ist eine weitere Rechtsschutzverletzung.

Falsche Auskünfte am Telefon
Ebenfalls erschreckend sind die Rückmeldungen Erwerbsloser hinsichtlich einer großen Zahl von rechtsfehlerhaften telefonischen Auskünften durch Jobcentermitarbeiter. Informationen die nicht verschriftlicht sind, haben keinerlei rechtliche Bindungskraft, sind aber oft in der Wirkung auf unerfahrene Hilfesuchende verhängnisvoll. Dabei ist dies längst nicht immer bösartig gemeint. Verkürzte Schulungen der Mitarbeiter, unzureichende Weiterbildung in einem sich stetig wandelnden Rechtsgebiet und die Nichtweitergabe aktueller Weiterentwicklungen der Sozialgerichte sind häufige Ursachen für Falschinformationen. Dazu kommt die Ausstattung mit Unterlagen und Formularen, die teilweise einen veralteten Rechtsstand ausweisen. (Gezeichnet Luise Müller, Suhl)

Bild: mariesacha/fotolia

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