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Hartz IV - ALG II

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Hartz IV-Antrag

Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II)

Massive Kürzung bei Menschen mit Behinderungen

Wer kann alles einen Hartz IV Antrag, Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen?

Einen Antrag auf Hartz IV Leistungen können alle Menschen stellen, die folgende Vorraussetzungen erfüllen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II können Erwerbslose stellen, die keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld I haben. Ferner können auch auch alle Selbstständige einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern und deren Betrieb "pleite" gegangen ist. Ferner können auch alle Menschen einen Hartz-IV Antrag stellen, deren Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr zur Lebenssicherung ausreicht sowie alle, die zuvor keinen Anspruch auf das ALG I hatten und über kein Einkommen verfügen. Zusätzliche Hartz-IV Leistungen können Erwerbstätige beantragen, wenn das Einkommen zur Sicherung des Existenzminimum nicht ausreicht.

Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben alle Menschen die mindestens 15 Jahre sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindestens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (§7, § 7a SGB II). Menschen, die keiner Arbeit nachgehen können, erhalten die Sozialhilfe. Einen Anspruch auf Sozialhilfe haben Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern.

"Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (d.h. in den nächsten 6 Monaten) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“ (§ 8 SGB II).

Zur Bedarfsermittlung wird nicht nur das eigene Einkommen sowie das Vermögen (Erspartes, Anlagen, Häuser, Wertgegenständige) berücksichtigt, sondern auch das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen Lebenspartner, Ehefrau und Ehemann, Eltern und Kinder sowie Stiefkinder.


Wer hat Anspruch auf Sozialgeld

Menschen, die nicht "erwerbsfähig" oder noch keine 15 Jahre alt sind, jedoch mit jemanden in der Bedarfsgemeinschaft zusammen leben, der "erwerbsfähig" im Sinne des § 8 SGB II ist, erhalten das Sozialgeld. Das Sozialgeld erhalten vor allem Kinder in Bedarfsgemeinschaften, deren Eltern Arbeitslosengeld II Leistungen beziehen. Sozialgeld erhalten auch Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten.

Mehr zum Sozialgeld:

Sozialgeld

Wie und wo stellt man einen Hartz IV Antrag?

Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II muss gestellt werden (§37 SGB II). Erst ab dem Tag der Antragstellung hat man einen Anspruch auf Hartz IV. Rückwirkende Ansprüche bestehen nicht, es sei denn die Bedürftigkeit ist an einem Feiertag oder am Wochenende eingetreten. Sprich an Tagen, an denen die zuständige Behörde geschlossen hatte. Den Eingang eines ALG II-Antrages sollten sich Betroffene immer bestätigen lassen, damit sie wissen, dass der Antrag tatsächlich auch bei der Behörde eingegangen ist. Oftmals werden Anträge nicht zeitnah bearbeitet oder gehen unter. Im Nachhinein die Antragsstellung nachzuweisen erweist sich äußerst schwierig. Am Besten erscheint die Methode den Antrag per Einschreiben und Rückschein zu stellen. Ein Antrag kann zunächst formlos per Brief gestellt werden. Laut Gesetz ist auch möglich den Antrag per Telefon, Fax oder Email zu stellen, jedoch erweist sich diese Form aus den genannten Grünen als weniger sicher. Im Anschluss schickt die zuständige Behörde ALG II-Antragsformulare.

Die Hartz IV Anträge sind bei der zuständigen Behörde je nach Wohnort zu stellen. In den meisten Städten und Kommunen heißen die Behörden "Arge" oder "Jobcenter". Auch andere Begriffe sind möglich. Am Häufisten ist die Bezeichnung Arbeitsgemeinschaft SGB II. Antragsformulare können auch online bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) herunter geladen werden. Lesen Sie auch: Die Höhe der Hartz IV Regelsätze. (Stand: Mai 2010)

Wer darf keinen ALG II Antrag stellen?

Keinen Antrag auf das Arbeitslosengeld II dürfen Anspruchsberechtigte der Sozialhilfe stellen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind auch Ausländer sowie deren Familienanghörige während der ersten drei Monate nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Nach dieser Zeit sind Ausländer und Bürger der EU sowie deren Familienmitglieder vom ALG II ausgeschlossen, die sich allein zum Zweck einer Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Menschen die einen Asylantrag gestellt haben und über keine Arbeitserlaubnis verfügen, bekommen Leistungen nach §1 des Asylbewerberleistungsgesetz.

Betroffene die länger als sechs Monate in er Kilinik oder sonstigen stationären Einrichtung verweilen und nicht im Sinne des SGB II erwerbstätig sind, sind ebenfalls von ALG II Leistungen ausgeschlossen. Statt dessen kommt für diese Menschen die Sozialhilfe in Frage.

Personen die über 65 Jahren alt sind oder dauerhaft Erwerbsunfähige erhalten „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach dem SGB XII. Auszubildende und Studenten haben ebenfalls keinen Anspruch auf Hartz IV. Allerdings gibt es hierbei ein paar Ausnahmen. Lesen Sie dazu ausführlicher:

Kein Anspruch auf ALG II

(Stand: Mai 2010)


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Bedarfsgemeinschaft ALG II