Bürgergeld und Wohngeld Kürzungen ab 2024: Bonus wird gestrichen und Sanktionen verschärft

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Das waren gute Ansätze, die jetzt wieder gestrichen werden sollen. So soll der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro soll gestrichen werden. Außerdem will die Ampelkoalition die Sanktionen für “Totalverweigerer” wieder deutlich verschärfen. Insgesamt sollen so 1,5 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden.

Bürgergeld-Bonus soll gestrichen werden

Zum 1. Juli 2023 wurden das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeld-Bonus eingeführt. Wer sich weiterbildet, sollte dafür einen zusätzlichen Bonus zum Regelsatz erhalten. Damit soll nun Schluss sein, obwohl die Förderung erst vor knapp einem halben Jahr eingeführt wurde.

Bisher eindeutig: Der Weiterbildungsbonus in Höhe von 75 Euro nach §16j SGB II soll gestrichen werden. Ob auch das Weiterbildungsgeld nach §87a SGB III gestrichen wird, ist noch unklar.

Derzeit haben rund 1,2 Millionen Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes keine abgeschlossene Ausbildung. Mit der Einführung des Bürgergeldbonus und des Weiterbildungsgeldes wollte die Bundesregierung neue Anreize für die Aufnahme einer Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung schaffen.

Der Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich sollte zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt werden, wenn man sich für die Teilnahme an einer Maßnahme entscheidet, die langfristig z.B. die Beschäftigungschancen erhöht.

Wird der Vermittlungsdruck “in jeden Job” wieder erhöht?

Damit einhergehend sollte auch der Vermittlungsdruck “in jeden Job” wegfallen. Der Druck auf die Leistungsbezieher hatte vor allem den Niedriglohnsektor und die Leiharbeit gestärkt.

Die Folge war jedoch, dass die Betroffenen entweder schon nach wenigen Monaten wieder arbeitslos waren oder aufgrund der niedrigen Löhne zusätzlich mit Bürgergeld aufstocken mussten. Ob dieses Versprechen im Zusammenhang mit der angekündigten Verschärfung der Sanktionen für “Arbeitsverweigerer” eingehalten wird, bleibt abzuwarten.

Sparen bei der Weiterbildung

Die politische Auseinandersetzung um das Bürgergeld hat sich in den letzten Wochen zwischen Union und FDP verschärft. Die Kritik an den vermeintlich zu hohen und unnötigen Regelsätzen des Bürgergeldes hält an und die Union kündigt an, das Bürgergeld weiter zu bekämpfen. Dies spiegelt sich auch im neuen Grundsatzprogramm der CDU wider, das eine Arbeitspflicht für alle erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher vorsieht.

Die Entscheidung, den Bürgergeld-Bonus von 75 Euro monatlich zu streichen, stößt vor allem bei denjenigen auf Kritik, die sich durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen aktiv wieder in den Arbeitsmarkt integrieren wollen.

Sanktionen werden verschärft

Die Bundesregierung plant zudem eine Verschärfung der Sanktionen für Bezieher von Bürgergeld. Bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen soll es zu Leistungskürzungen kommen.

Bei erstmaliger Pflichtverletzung soll der Bürgergeld-Regelsatz für einen Monat um zehn Prozent gekürzt werden, bei wiederholter Pflichtverletzung steigt die Kürzung auf 20 Prozent für zwei Monate und 30 Prozent für drei Monate. Meldeversäumnisse werden mit einer Leistungskürzung von zehn Prozent für einen Monat geahndet.

Kürzungen auch beim Wohngeld

Wie aus Regierungskreisen bekannt wurde, soll auch die Wohngeldveranschlagung abgesenkt werden. Wie hoch die Absenkung umgesetzt werden soll, steht noch nicht fest.

Sanktionen und Verfassungskonformität

Besonders spannend wird die Frage der Verfassungskonformität der geplanten härteren Sanktionen für Bürgergeld-Beziehende im Zusammenhang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 (Az.: 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225).

Die Entscheidung des Gerichts unterstrich die Notwendigkeit der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auch im Kontext des Bürgergeldes. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Sanktionen mit diesen Vorgaben in Einklang gebracht werden können.

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