Auch bei einer seit vielen Jahren bestehenden psychischen Erkrankung kรถnnen Betroffene regelmรครig keinen unbefristeten Schwerbehindertenausweis verlangen.
Denn auch dann kann nicht vรถllig ausgeschlossen werden, dass sich der Gesundheitszustand wieder bessert und damit der Grund fรผr die Schwerbehinderung entfรคllt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Wรผrttemberg in Stuttgart in einem kรผrzlich verรถffentlichten Urteil (Az.: L 8 SB 1641/23).
Betroffene klagte auf unbefristeten Schwerbehindertenausweis
Geklagt hatte eine 59-jรคhrige Frau, die unter anderem an Depressionen und einer Zwangsstรถrung mit Zwangshandlungen und Zwangsgedanken leidet. Aufgrund ihrer fast fรผnfzigjรคhrigen Krankheitsgeschichte wurde ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 zuerkannt.
Der Schwerbehindertenausweis war jedoch bis zum 30. April 2021 befristet.
Im Juni 2020 stellte sie einen Antrag auf Neufeststellung ihrer Schwerbehinderung. Sie gab an, dass ihre Zwangserkrankung nicht nur sie, sondern auch ihre Mitmenschen massiv belaste.
Das zustรคndige Landratsamt stellte schlieรlich einen GdB von 80 fest. Die Behรถrde befristete den Schwerbehindertenausweis erneut, diesmal bis zum 31. Oktober 2025.
Dagegen klagte die Frau und verlangte einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Nach Einschรคtzung aller behandelnden รrzte sei angesichts der langen Krankheitsdauer keine Besserung mehr zu erwarten.
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Schwerbehindertenausweis bei psychischer Erkrankung nur befristet
Die Klรคgerin habe aber keinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis, urteilte das LSG. In der Regel sei ein Schwerbehindertenausweis auf hรถchstens fรผnf Jahre zu befristen.
Nur in atypischen Fรคllen sei die Ausstellung eines unbefristeten Ausweises mรถglich, wenn โeine wesentliche รnderung der gesundheitlichen Verhรคltnisse ausgeschlossen werden kannโ.
Bei einer psychischen Erkrankung wie der Zwangsstรถrung der Klรคgerin sei aber nicht auszuschlieรen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Psychotherapie oder medikamentรถse Behandlung auf Dauer wieder verbessere.
LSG Stuttgart: Besserung auf Dauer mit Therapie nicht ausgeschlossen
Auch wenn ein Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt wรผrde, fรผhre dies zudem nicht zu einem โschรผtzenswerten Vertrauen auf den Fortbestand der zugrundeliegenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaftโ, so das LSG.
Die zustรคndige Behรถrde dรผrfe auch bei der unbefristeten Ausstellung des Schwerbehindertenausweises โjederzeit eine รberprรผfung der gesundheitlichen Verhรคltnisse veranlassenโ. fle/mwo
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