Schulden: Diese Drohungen von Inkasso-Unternehmen sind rechtswidrig

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Inkassounternehmen versuchen häufig, eine Drohkulisse aufzubauen, um Schuldner zur Zahlung offener Forderungen zu bewegen.

Einige dieser Methoden sind jedoch rechtlich fragwürdig oder sogar illegal. Das Landgericht Osnabrück stoppte ein Inkassobüro, das rechtswidrige Drohungen in einem Mahnschreiben verschickte.

Der konkrete Fall

In diesem Fall kaufte ein Kunde Möbel und stornierte die Bestellung, weil sich die Lieferung zu sehr verzögerte. Das Unternehmen und der Kunde konnten sich nicht einigen.

Daraufhin schaltete der Lieferant ein Inkassobüro ein. In einem Schreiben drohten die Inkassobüros dem Verbraucher mit „Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit“.

Das Landgericht Osnabrück schob diesem Geschäftsgebaren einen Riegel vor. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Inkassounternehmen verklagt.

Inkasso-Unternehmen drohen mit schwerwiegenden Folgen bei Nichtzahlung

Inkassounternehmen versuchen oft mit allen Mitteln, an die Forderungen zu kommen. Es werden Drohbriefe verfasst, um möglichst viel Druck auszuüben.

Auch vor Hausbesuchen wird nicht zurückgeschreckt. Häufig wird mit einem Schufa-Eintrag gedroht. Dieser hätte für den Schuldner schwerwiegende Folgen. Kredite oder die Wohnungssuche würden faktisch unmöglich gemacht.

Schufa-Androhung nicht immer zulässig

Allerdings ist eine Meldung an die Schufa nach geltendem Datenschutzrecht nicht unter allen Umständen möglich.

Wer nämlich eine unberechtigte Forderung zurückweist, darf nach einem aktuellen und bereits rechtskräftigen Urteil keinen Eintrag bei der Schufa erhalten.

“Das Landgericht Osnabrück hat dem Inkasso Unternehmen nun untersagt, mit „Auswirkungen auf Ihre Bonität“ zu drohen und klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen haben, auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet werden dürfen, berichtet die Verbraucherzentrale.

Das Urteil des Landgerichts Osnabrück trägt das Aktenzeichen: 18 O 400/19 (rechtskräftig).

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Vertragspartner der Schufa?

Das Unternehmen schrieb in der Kopfzeile des Anschreibens an den Kunden zudem, dass sie „Vertragspartner der Schufa“ seien. 500 Euro sollte der Kunde für das Möbelstück bezahlen. Von dem Kaufvertrag war der Kunde allerdings aufgrund einer verspäteten Lieferung zurückgetreten.

Das Anschreiben schloss mit den Worten: „Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um weitere Kosten (Gerichts- Anwalts- und Vollstreckungskosten) und Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.“

Hinweis des Inkasso-Unternehmens unlauter

Ein solcher Hinweis sei allerdings “unlauter”, urteilte das Landgericht Osnabrück. Das Landgericht verbot dem Inkassodienst auf diese Weise die Zahlung des Betrages zu fordern.

Der vermeintliche Schuldner müsse nämlich dann befürchten, dass bei Ausbleiben einer Zahlung eine Meldung an die Schufa mit erwähnten Folgen drohe.

“An der vormals vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmten Rechtslage habe sich nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 nichts geändert” so die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung.

Fazit: Wer einer Rechnung ausdrücklich widersprochen hat, darf keinen Eintrag bei der Schufa erhalten. Daran müssen sich auch alle Inkassounternehmen halten.

Viele zahlen bei Schufa-Drohung auch unberechtigte Forderungen

Die Androhung einer Schufa-Meldung führt häufig dazu, dass (vermeintliche) Schuldner auch unrechtmäßige Forderungen begleichen. Deshalb sind solche und ähnliche Drohungen bei vielen Inkassobüros so beliebt. Auch Telefonanbieter und Kreditinstitute haben in der Vergangenheit immer wieder mit Schufa-Einträgen gedroht.

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