Schufa Austragung musste regelrecht erzwungen werden

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Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, ist heutzutage kaum Handlungsfähig. Handyverträge, Wohnungssuche und sogar die Zulassung eines PKWs sind deutlich erschwert. Selbst wenn die Eintragung rechtswidrig war, ist es oft schwer, die Eintragung löschen zu lassen, wie dieser aktuelle Fall zeigt.

Erkrankte Frau konnte Dispo nicht rechtzeitig ausgleichen

In dem vorliegenden Fall musste sich eine dauerhaft erkrankte Frau eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Schufa liefern. Weil sie Krankengeld bezog, konnte sie nicht rechtzeitig den Diso-Kredit abzahlen. Die Bank reagierte hart.

Daraus folgte ein Schufa-Eintrag, obwohl die Betroffene sich redlich mühte, den Betrag abzuzahlen. Nur mit sehr viel Druck gelang es ihr, den Eintrag schließlich löschen zu lassen.

Was war vorgefallen?

Der Schufa-Eintrag von der Comdirect Bank vorgenommen. Die Schulden stammten aus einem Dispo-Kredit bei der Bank. Die Bank hatte Dispositionskredit gekündigt und den offenen Betrag von der Kundin eingefordert.

Nachdem die Zahlung in der vorgeschriebenen Frist in Höhe von rund 1900 Euro durch die Kundin nicht reguliert wurde, wurde eine Mahnung durch die Bank versandt. Zudem kündigte die Bank die gesamte Vertragsbeziehung.

Die Klägerin gab sich größte Mühe, den Betrag auszugleichen. Weil sie aber gesundheitliche Probleme hat und deshalb Krankengeld bezog, konnte sie immerhin 2/3 der Forderung fristgerecht ausgleichen.

Den Restbetrag in Höhe von 600 Euro wurde durch die Bank als offene Forderung bei der Schufa eingetragen und im Anschluss an ein Inkasso-Büro verkauft. Daraufhin forderte die Inkasso-Firma die Restforderung, welche von der Frau sogleich beglichen wurde.

Zur Löschung des Schufa-Eintrags aufgefordert

Damit der Schufa-Eintrag gelöscht wird, wandte sich die Betroffene an einen Anwalt. Dieser schrieb die Bank sowie die Schufa an und forderte zur Löschung des negativen Eintrags auf. Trotz mehrmaliger Aufforderungen weigerte sich die Schufa, den Eintrag zu löschen. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte.

Klage beim Landgericht eingereicht

Daraufhin wurde eine Klage beim Landgericht Saarbrücken eingereicht. Das Gericht verurteilte die Bank, den Eintrag löschen zu lassen und künftige Meldungen an die Schufa zu unterlassen.

Die Vorraussetzungen nach nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 BDSG

  • zweifache Mahnung nach Fälligkeit,
  • unbestrittene Forderung sowie ausreichender Schufa-Hinweis
  • oder nach § 31 Abs. 2 Nr. 5 BDSG (Möglichkeit der fristlosen Kündigung und Schufa-Hinweis

waren nämlich alle nicht gegeben.

So urteilte das Gericht:

„Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall jedenfalls hinsichtlich der zweimaligen schriftlichen Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit nicht erfüllt. Zwar stellt das Schreiben vom 21.März 2020 eine Mahnung hinsichtlich der Forderung in Höhe von aus dem gekündigten Dispokredit von 1.801,96 € dar. Eine zweite Mahnung hinsichtlich dieser Forderung liegt jedoch nicht vor. Das Kündigungsschreiben vom 11.März 2020 stellt nicht zugleich eine Mahnung im Sinne des § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.“

Schufa weigerte sich noch immer

Wer nun glaubt, damit habe sich die Sache erledigt, wird sich täuschen. Trotz des Urteils wurde der Eintrag nicht zeitnah gelöscht. Die Bank legte nämlich Berufung ein und die Schufa lehnte die Löschung des Eintrages weiterhin ab.

Daraufhin legte die Klägerin mit ihrem Anwalt Klage gegen die Schufa vor dem Saarländischen Oberlandesgerichts ein. Die Bank nahm sodann die Berufung zurück. Kurz darauf wurde der Eintrag von der Schufa gelöscht.

Gegenüber “Anwalt.de” zeigte sich der zuständige Anwalt, Dr. Raphael Rohrmoser, erleichtert über den Ausgang des Verfahrens.

„Im Kontext von Datenübermittlungen steht immer die Frage im Raum, welche Ansprüche man gegen wen geltend machen kann. Bei Einträgen in einer Auskunftei kann man gegen die meldende Stelle oder die Auskunftei vorgehen. Meist führt dies zum gleichen Ergebnis, nämlich der Entfernung des Eintrages. Erfolgt eine Löschung trotz eines erfolgreichen Verfahrens oder eines ausgesprochenen Widerrufs nicht, muss man weiter kämpfen. Welcher Weg sinnvoller ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab und bedarf einer guten rechtlichen Analyse.“

Wie einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

Um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, bedarf es bestimmten Voraussetzungen. Wie ein solcher Eintrag unter welchen Bedingungen zu löschen ist, wird in diesem Artikel So löscht man seine Einträge bei Schufa und Schuldnerverzeichnis beschrieben.

Viele wissen zudem nicht, was die Schufa alles gespeichert hat. Wie man einen kostenfreien Einblick erhält, ist hier beschrieben: Schufa-Auskunft? So gehts auch kostenlos!

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