Für Negativeintrag: Schufa zahlt 5000 Euro Schmerzensgeld

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Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, hat es im Allgemeinen schwer, einen Handyvertrag abzuschließen, Wohneigentum finanzieren zu lassen oder eine Mietwohnung zu finden. Im konkreten Fall konnte aufgrund eines Falscheintrags ein Schmerzensgeld im Vergleich erzielt werden.

Was ist die Schufa überhaupt?

Die Schufa speichert alle Daten, die zeigen, wie liquide ein Verbraucher ist und ob dieser offene Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern hat. Schon lange wird diese Einrichtung kritisiert, da oftmals Daten, die dort gespeichert sind, willkürlich und unrichtig erscheinen.

Was Viele nicht wissen: Die SCHUFA ist keine Behörde, sondern eine privatwirtschaftliche Holding AG. Die SCHUFA hat Zugriff auf 682 Millionen Informationen zu 66,3 Millionen Privatpersonen und 4,2 Millionen Unternehmen.

Ihr angeschlossen sind 8.500 Firmenkunden. Unternehmen sind berechtigt, eine SCHUFA-Auskunft zu beantragen, und dazu Daten weiterzuleiten, wenn sie Kredite vergeben.

Als Kredite gelten dabei Bankkredite ebenso wie Waren und Dienstleistungen, die die Kunden erst später bezahlen, also Telekommunikation, Versandhandel und Energieversorger. Wer eine Wohnung mieten will, muss nicht selten eine Schufa-Selbstauskunft erteilen.

Wer einen schlechten Score bei der Schufa hat, wird es schwer haben, eine Wohnung zu finden oder einen Handyvertrag abzuschließen.

Alleinerziehende Vater erstritt Schmerzensgeld

Das Landgericht (LG) Mainz sprach in dem Urteil Az. 3 O 12/21 in einem Vergleich einem Kläger 5000 Euro Schadensersatz zu.

Der Grund: In der Schufa-Datenbank befand sich ein negativer Eintrag, obwohl der Betroffene einen Vollstreckungsbescheid längst beglichen hatte und dies auch der Schufa gemeldet hatte.

Dennoch wurde zu seiner Person „Uneinbringliche titulierte Forderung / Einzug unwirtschaftlich“ in der Schufa vermerkt. Der Negativeintrag bestand über 4 Monate hinweg, bis dieser schlussendlich gelöscht war.

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Im vorliegenden Fall stellte der Energielieferant für Stromlieferungen einem alleinerziehenden Vater vergeblich eine Rechnung in Höhe von 291,68 EUR. Als keine Begleichung erfolgte, schaltete der Stromlieferant ein Inkassounternehmen ein. Mehrfach wurde der Kläger zur Zahlung der Rechnung aufgefordert.

Vollstreckungsbescheid wurde beglichen

Einige Zeit später erging ein Vollstreckungsbescheid. Weil der Kläger im Urlaub war, wurde der Betrag in Höhe von 493,81 EUR am gleichen Tag nach der Rückkehr überwiesen.

Am gleichen Tag meldete die Beklagte die Forderung mit einem Saldo von 493,- € mit dem Kennzeichen „SE“ (für “Saldo nach gerichtlicher Entscheidung”) als tituliert zur SCH. Holding AG ein.

Der alleinerziehende Vater machte vor Gericht deutlich, dass bei ihm keine Mahnungen oder Schlussrechnungen eingegangen seien. Auch von dem Mahnbescheid habe er keine Kenntnis gehabt.

Massive Nachteile durch negativen Schufaeintrag

Aufgrund des Negativeintrages habe er massive Konsequenzen und Nachteile, die zum Teil bis in die Gegenwart andauerten. Zwischen Eintragung und Löschung des Eintrages habe das Scheitern einer Immobilienfinanzierung gedroht.

Für seine berufliche Tätigkeit sei er auf Kreditkarten angewiesen, ohne die er insoweit praktisch handlungsunfähig sei; aufgrund des negativen Eintrages seien ihm jedoch die Kreditkarten gesperrt worden. Die von der Deutschen Bank AG ausgesprochene Kreditkartenkündigung sei trotz Löschung des Negativeintrages aufrechterhalten worden.

Eintrag in der Schufa vor Zustellung des Vollstreckungsbescheides

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Meldung an die Schufa rechtswidrig gewesen sei, weil sie bereits vor der Zustellung des Vollstreckungsbescheides geschah.

„Wie lange die zu fordernde Mindestkarenzfrist zwischen Erlass oder Zustellung des Vollstreckungstitels und der Zulässigkeit der Einmeldung der Forderung zu bemessen ist, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

Die streitgegenständliche Ersteinmeldung der Beklagten an die SCH. Holding AG ist noch am Tag des Erlasses des Vollstreckungsbescheides und zwei Tage vor seiner Zustellung an den Kläger erfolgt. Nach Überzeugung der Kammer war die Einmeldung der Forderung an die SCH. Holding AG zu diesem Zeitpunkt nicht von der Bestimmung des § 31 BDSG n. F. gedeckt.“

Der alleinerziehende Vater konnte vor Gericht plausibel erläutern, dass er durch den Schufa-Eintrag eine massive Beeinträchtigung seines sozialen Ansehens im Sinne der Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit durch Dritte erlitten habe.

“Für diese damit verbundene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers erachtet die Kammereinen Schadenersatzanspruch von 5.000,- € als angemessen, aber auch ausreichend”, so das Gericht.

Können negative Einträge der Schufa gelöscht werden?

Vielfach speichert die Schufa Daten, die sie nicht löschen darf. Das Unternehmen muss sich nämlich an die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und dem BDSG (europäisches und deutsches Datenschutzrecht) halten.

Die Schufa muss sich an genaue Bedingungen halten. Nur wenn sich die Schufa an eine rechtskonforme Datenübertragung und eine ordnungsgemäße Eintragung hält, dürfen diese Daten auch gespeichert werden.

In vielen Fällen ist das nicht der Fall. Wurde beispielsweise der Schuldner im Vorfeld über die negative Eintragung informiert? Wenn nicht, könnte dies ein Fall sein, bei dem der negative Eintrag gelöscht werden könnte.

Eine andere Konstellation ist, wenn der Schuldner nicht nach den rechtlichen Bestimmungen zuvor durch den Gläubiger gemahnt wurde. Denn dann hätte der Schuldner keine Chance, den Eintrag im Vorfeld zu verhindern. Auch hier könnte es möglich sein, eine Löschung zu erwirken.

In einigen Konstellationen kann es zudem möglich sein, titulierte Forderungen, die zu einem negativen Eintrag wurden, zu löschen. Selbst Einträge der Restschuldbefreiung können in bestimmten Situationen gelöscht werden. Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Beitrag: Falsche Schufa-Einträge? So wehren Sie sich!

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