Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sich gegen die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Menschen, die Bürgergeld beziehungsweise seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld beziehen. Insgesamt 79 Krankenkassen haben die Bundesrepublik Deutschland verklagt, weil die Zahlungen des Bundes nach ihrer Auffassung nicht ausreichen.
Der Streit richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Leistungsbeziehenden und auch nicht gegen deren Anspruch auf medizinische Versorgung. Es geht allein um die Frage, ob die fehlenden Milliarden weiterhin aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber ausgeglichen werden dürfen.
79 Krankenkassen ziehen vor Gericht
Der GKV-Spitzenverband reichte bereits Anfang Dezember 2025 im Namen von 79 Krankenkassen Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein. Beklagt wird die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung, das den Gesundheitsfonds verwaltet.
Inzwischen wurden die ausführlichen Klagebegründungen beim Gericht eingereicht. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes steht als nächster Verfahrensschritt die Erwiderung des Bundesamtes für Soziale Sicherung aus.
Jede Krankenkasse hat einen eigenen Bescheid über ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 erhalten. Deshalb handelt es sich nicht um eine einzige Sammelklage, sondern um zahlreiche einzelne Verfahren, die inhaltlich dieselbe Finanzierungsfrage betreffen.
Die Klagen richten sich nicht gegen Leistungsbeziehende
Menschen im Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherungsgeld sind grundsätzlich gesetzlich krankenversichert. Das Jobcenter meldet die Betroffenen bei ihrer bisherigen oder gewählten Krankenkasse an und übernimmt die dafür vorgesehenen Beiträge.
Die Krankenkassen bestreiten diesen Versicherungsschutz nicht. Sie verlangen auch keine höheren Zahlungen von den Leistungsbeziehenden und wollen deren medizinische Ansprüche nicht beschränken.
Die Kritik richtet sich an den Bund, der für jedes versicherte Mitglied lediglich eine gesetzlich berechnete Pauschale an den Gesundheitsfonds zahlt. Nach Ansicht der Kassen deckt diese Pauschale nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Ausgaben.
Der Bund zahlt 2026 monatlich 144,04 Euro
Im Jahr 2026 beläuft sich die staatliche Krankenversicherungspauschale auf 144,04 Euro pro Monat und gesetzlich versichertem Leistungsbeziehenden. Grundlage ist eine gesetzlich bestimmte Rechengröße, nicht der tatsächliche Behandlungsbedarf der jeweiligen Person.
Bereits für das Jahr 2022 ermittelte das IGES-Institut eine erhebliche Differenz. Damals zahlte der Bund monatlich 108,48 Euro, während nach der Berechnung des Instituts 311,45 Euro erforderlich gewesen wären, um die durchschnittlichen Ausgaben zu decken.
Damit wurden 2022 nur etwa 39 Prozent der Gesundheitsausgaben dieser Versichertengruppe durch die staatliche Pauschale finanziert. Die übrigen Kosten verblieben im System der gesetzlichen Krankenversicherung.
| Vergleichswert | Betrag beziehungsweise Anteil |
|---|---|
| Bundespauschale je versicherter Person im Jahr 2022 | 108,48 Euro monatlich |
| Rechnerisch kostendeckender Beitrag im Jahr 2022 | 311,45 Euro monatlich |
| Deckungsquote im Jahr 2022 | 39 Prozent |
| Bundespauschale im Jahr 2026 | 144,04 Euro monatlich |
| Geschätzte Finanzierungslücke für 2027 | rund 12 Milliarden Euro jährlich |
Die Zahlen stammen aus einem Hintergrundpapier des GKV-Spitzenverbandes. Bei der Summe von zwölf Milliarden Euro handelt es sich um eine Schätzung der FinanzKommission Gesundheit für das Jahr 2027 und nicht um einen bereits gerichtlich festgestellten Anspruch.
Aus zehn Milliarden könnten zwölf Milliarden Euro werden
Bei der Einreichung der Klagen im Dezember 2025 bezifferte der GKV-Spitzenverband die jährliche Unterfinanzierung auf rund zehn Milliarden Euro. Die FinanzKommission Gesundheit geht für 2027 bereits von einer Lücke von ungefähr zwölf Milliarden Euro aus.
Der Unterschied erklärt sich unter anderem durch steigende Preise, höhere Vergütungen und wachsende Leistungsausgaben. Nach den Berechnungen der Kommission müsste ein kostendeckender Monatsbeitrag inzwischen bei mehr als 400 Euro liegen.
Die gesamte gesetzliche Krankenversicherung steht zugleich vor erheblichen finanziellen Belastungen. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte FinanzKommission Gesundheit prognostiziert ohne Gegenmaßnahmen für 2027 eine Finanzierungslücke der GKV von rund 15 Milliarden Euro.
Wie die fehlenden Milliarden bei Versicherten ankommen
Die Gelder der gesetzlichen Krankenversicherung werden gemeinsam über Beiträge, Zusatzbeiträge, Arbeitgeberzahlungen, Bundesmittel und den Gesundheitsfonds finanziert. Daher lässt sich nicht behaupten, dass eine bestimmte versicherte Person unmittelbar die Behandlung einer bestimmten leistungsberechtigten Person bezahlt.
Eine dauerhafte Unterdeckung erhöht jedoch den allgemeinen Finanzierungsdruck. Reichen die Einnahmen einer Krankenkasse nicht aus, kann sie ihren Zusatzbeitrag anheben, Rücklagen auflösen oder bei freiwilligen Angeboten sparen.
Der Zusatzbeitrag wird bei Beschäftigten grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Rentner teilen ihn mit der gesetzlichen Rentenversicherung, während freiwillig Versicherte je nach Einkommensart teilweise stärker belastet werden können.
Die Forderung der Krankenkassen lautet deshalb, dass eine staatliche Fürsorgeleistung auch aus Steuermitteln finanziert werden müsse. Eine Verlagerung auf Sozialversicherungsbeiträge treffe nur gesetzlich Versicherte und deren Arbeitgeber, während Steuerfinanzierung auf einer breiteren Grundlage beruhe.
Solidarversicherung und staatliche Fürsorge müssen unterschieden werden
In der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen die Beiträge grundsätzlich nicht dem persönlichen Krankheitsrisiko. Gesunde Versicherte finanzieren Erkrankte mit, jüngere Menschen unterstützen ältere und Versicherte mit höherem Einkommen zahlen mehr als Menschen mit niedrigem Einkommen.
Diese Solidarität wird durch die Klagen nicht infrage gestellt. Umstritten ist vielmehr, ob der Bund eine von ihm veranlasste Absicherung hilfebedürftiger Menschen dauerhaft nur teilweise bezahlen und die Differenz den Beitragszahlenden überlassen darf.
Die Krankenkassen betrachten die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehenden als gesamtstaatliche Aufgabe. Der Bund hat die Beitragshöhe dagegen gesetzlich festgelegt, sodass das Bundesamt für Soziale Sicherung seine Zuweisungsbescheide zunächst auf geltendes Recht stützen kann.
Warum die Krankenkassen einen Verfassungsverstoß sehen
Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes greift die Unterfinanzierung in die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger ein. Der Verband beruft sich dabei unter anderem auf Artikel 87 Absatz 2 des Grundgesetzes und auf die Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Beitragsgelder dürften demnach nicht beliebig zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben verwendet werden. Ob die beanstandeten Vorschriften tatsächlich gegen das Grundgesetz verstoßen, ist allerdings noch nicht entschieden.
Das Landessozialgericht kann ein formelles Gesetz nicht selbst für nichtig erklären. Hält es die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften für verfassungswidrig und sind diese für seine Entscheidung entscheidend, kann es das Verfahren aussetzen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Genau dieses Vorgehen strebt der GKV-Spitzenverband an. Sollte es nicht zu einer solchen Vorlage kommen oder sollten die Klagen scheitern, haben die Krankenkassen angekündigt, den weiteren Rechtsweg bis zum Bundessozialgericht auszuschöpfen.
Zehn Milliarden Euro sind nicht automatisch die Klagesumme
Die Bezeichnung als Zehn-Milliarden-Euro-Klage kann den Eindruck erwecken, die Krankenkassen hätten bereits einen unmittelbar bezifferten Zahlungsanspruch in dieser Höhe. Tatsächlich beschreibt die Summe vor allem die vom GKV-Spitzenverband errechnete jährliche Finanzierungslücke.
Gegenstand der Verfahren sind die Zuweisungsbescheide für 2026. Das Gericht muss deshalb zunächst klären, ob die Kassen ihre Einwände gegen die gesetzlich festgelegte Finanzierung auf diesem Weg geltend machen können.
Auch bei einem Erfolg wäre noch zu klären, welche finanziellen Folgen sich für vergangene und zukünftige Jahre ergeben. Eine sofortige Auszahlung von zehn oder zwölf Milliarden Euro ist daher keineswegs sicher.
Grundsicherungsgeld ändert den Streit nicht
Seit dem 1. Juli 2026 wird die bisher als Bürgergeld bezeichnete Leistung als Grundsicherungsgeld fortgeführt. An der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge hat der Namenswechsel zunächst nichts geändert.
Die Bundespauschale wird weiterhin anhand einer gesetzlich bestimmten beitragspflichtigen Einnahme berechnet. Deshalb laufen die bereits eingereichten Klagen unabhängig von der neuen Bezeichnung weiter.
Auch die betroffenen Leistungsbeziehenden müssen wegen der Verfahren nichts beantragen. Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Mitgliedschaft ordnungsgemäß gemeldet wurde.
Bundestag beschließt schrittweise höhere Zahlungen
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Danach soll die Rechengrundlage für die Beiträge von Grundsicherungsbeziehenden ab 2027 in mehreren Schritten steigen.
Der gesetzliche Faktor soll 2027 auf das 0,2472-Fache der monatlichen Bezugsgröße angehoben werden. Für 2028 ist das 0,2546-Fache, für 2029 das 0,2697-Fache, für 2030 das 0,2849-Fache und ab 2031 das 0,2995-Fache vorgesehen.
Eine vollständige Kostendeckung ist damit nach den bisherigen Berechnungen der Krankenkassen nicht erreicht. Wie hoch die monatliche Pauschale in den einzelnen Jahren genau ausfällt, hängt zusätzlich von der jeweiligen Bezugsgröße und den geltenden Beitragssätzen ab.
Gleichzeitig sieht der Gesetzesbeschluss vor, den allgemeinen Bundeszuschuss von regulär 14,5 Milliarden Euro auf 13,15 Milliarden Euro im Jahr 2027 und auf 12,95 Milliarden Euro ab 2028 zu senken. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem dem Bundesrat zugeleiteten Gesetzesbeschluss vom 10. Juli 2026.
Das Gesetzgebungsverfahren war am 28. Juli 2026 noch nicht vollständig abgeschlossen. In der Bundesratsdrucksache ist der 31. Juli 2026 als Frist für den weiteren Durchgang der Länderkammer genannt.
Die Reform beendet die Klagen nicht automatisch
Die beschlossenen Erhöhungen betreffen zukünftige Beitragsjahre. Die bereits laufenden Verfahren richten sich dagegen gegen die Zuweisungsbescheide für 2026 und gegen die aus Sicht der Kassen grundsätzlich unzureichende Ausgestaltung der Finanzierung.
Eine politische Nachbesserung lässt die Klagen daher nicht automatisch entfallen. Der GKV-Spitzenverband dürfte besonders darauf verweisen, dass auch die neuen Faktoren nach seinen Berechnungen noch weit von einer vollständigen Finanzierung entfernt sind.
Die Gerichte könnten allerdings berücksichtigen, dass der Gesetzgeber inzwischen auf das Problem reagiert hat. Ob und wie sich die Neuregelung auf das Rechtsschutzinteresse oder auf die verfassungsrechtliche Beurteilung auswirkt, bleibt abzuwarten.
Was ein Klageerfolg für Versicherte bedeuten könnte
Sollten die Krankenkassen erfolgreich sein und höhere Bundeszahlungen erhalten, würde dies den Gesundheitsfonds und die Kassenfinanzen entlasten. Der Druck zu weiteren Erhöhungen der Zusatzbeiträge könnte dadurch sinken.
Ein Klageerfolg führt jedoch nicht automatisch zu einer Beitragssenkung oder zu einer Rückzahlung an einzelne Versicherte. Die Finanzlage unterscheidet sich von Kasse zu Kasse, zudem steigen die Ausgaben für Krankenhäuser, Arzneimittel, ärztliche Behandlungen und Pflegepersonal weiter.
Auch vorhandene Finanzierungslücken oder zu geringe Rücklagen könnten zunächst ausgeglichen werden. Versicherte sollten daher keine kurzfristige Erstattung erwarten.
Steuerzahler würden stärker herangezogen
Eine vollständige Finanzierung aus dem Bundeshaushalt bedeutet nicht, dass die Kosten verschwinden. Sie würden dann über Steuern anstatt über die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten und ihrer Arbeitgeber getragen.
Der Kreis der Finanzierenden wäre dadurch größer. Auch privat Versicherte, Beamte und andere Steuerzahlende würden sich über ihre Steuerzahlungen an der Absicherung hilfebedürftiger Menschen beteiligen.
Politisch geht es deshalb um die Verteilung einer ohnehin bestehenden Ausgabe. Die Krankenkassen fordern keine schlechtere Versorgung, sondern eine andere Zuordnung der Finanzierung.
Fragen und Antworten zur Klagewelle der Krankenkassen
Richten sich die Klagen gegen Bürgergeld- oder Grundsicherungsgeldbeziehende?
Nein. Der Anspruch der Betroffenen auf Krankenversicherung und medizinische Versorgung wird nicht angegriffen. Die Verfahren richten sich gegen den Bund und die aus Sicht der Krankenkassen zu niedrigen Zahlungen.
Können Leistungsbeziehende wegen der Klagen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren?
Nein. Die Mitgliedschaft und der Leistungsanspruch bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften weiter. Die Klagen betreffen ausschließlich die Abrechnung zwischen dem Bund, dem Gesundheitsfonds und den Krankenkassen.
Sinkt der Zusatzbeitrag bei einem Erfolg der Krankenkassen?
Das ist möglich, aber nicht garantiert. Höhere Bundeszahlungen würden die Kassen entlasten, doch Beitragssätze hängen auch von Ausgaben, Rücklagen und der individuellen Finanzlage der jeweiligen Krankenkasse ab.
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Ein Termin steht bislang nicht fest. Die Klagebegründungen wurden eingereicht, anschließend soll das Bundesamt für Soziale Sicherung erwidern. Da möglicherweise das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wird, können die Verfahren mehrere Jahre dauern.




