Bürgergeld: Wann das Jobcenter die Autoreparatur bezahlen muss

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Wer zu wenig verdient, muss unter Umständen mit Bürgergeld aufstocken, weil das Geld für die Miete und den Lebensunterhalt der Familie nicht reicht. Eine Leistungsempfängerin braucht ein Auto, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Wenn das Auto aber kaputt ist, kann sie ihrer Arbeit nicht nachgehen. Einen entsprechenden Antrag auf Übernahme der Reparaturkosten lehnte das Jobcenter ab, das Sozialgericht gab der Klägerin jedoch Recht.

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt erläutert im Video, wann ein Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten für das Auto besteht.

Dr Utz Anhalt: Wann muss das Jobcenter die Autoreperatur zahlen?

Jobcenter verweigert Reparaturkosten für notwendiges Auto

Eine Reinigungskraft hat beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Reparaturkosten für das Auto ihres Mannes gestellt, auf das sie angewiesen ist, um ihre Tätigkeit auszuüben.

Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. In der Begründung hieß es, das Auto sei zu alt, eine Reparatur sei unwirtschaftlich. Außerdem hätte die Betroffene angesichts des zu erwartenden Verschleißes des Fahrzeugs selbst entsprechende Rücklagen bilden müssen.

Die Betroffene legte Widerspruch ein. Ohne das Auto könne sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Außerdem reiche der Regelsatz bei weitem nicht aus, um Rücklagen zu bilden.

Jobcenter muss Reparaturkosten übernehmen, wenn Arbeitsplatz davon abhängt

Der Fall wurde vor dem Sozialgericht Mainz verhandelt. Das Gericht wies darauf hin, dass das Jobcenter verpflichtet ist, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen, die erforderlich sind, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.

Genau dies ist hier der Fall, denn ohne das Fahrzeug kann die Betroffene ihrer Arbeit nicht nachgehen und ist vollständig auf Hartz IV angewiesen.

Gegenseitige Verpflichtung

Umgekehrt gelte auch, dass Betroffene einen zumutbaren Job nicht ablehnen dürften, weil sie über kein eigenes Auto verfügten. Es handle sich also um einen gegenseitige Verpflichtung.

Selbst wenn die Reparatur des Fahrzeugs unwirtschaftlich sei, was das Jobcenter nicht eindeutig dargelegt habe, habe es auch keine Alternativen zur Nutzung des Kfz aufgezeigt, die einen Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellen würden (Az.: S 10 AS 654/18).

Was bedeutet das für die Praxis?

Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden und das Jobcenter Ihren Antrag oder Widerspruch abgelehnt hat, könnte es hilfreich sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Durch die Überprüfung des Ablehnungsbescheids des Jobcenters besteht die Möglichkeit, dass nicht Sie, sondern das Jobcenter letztendlich die Kosten für die Reparatur Ihres Autos übernehmen muss.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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