Hartz IV Bezieher hat Vollstreckung gegen Jobcenter erwirkt

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Hartz IV-Beziehern wird permanent der Leistungsentzug angedroht, sofern sie einer Frist nicht nachkommen. Nachdem ein Jobcenter auf eine richterliche Entscheidung nicht reagierte, wurde durch das Landessozialgericht eine Vollstreckung eingeleitet.

Jobcenter wird zu höheren Zahlungen verurteilt

Dieses Urteil bekam jüngst das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde zu spüren. Bereits im Juli des vergangenen Jahres, verurteilte das Gericht das Jobcenter in drei Verfahren zu höheren Leistungen für Unterkünfte. Die Erstattungskosten seien ebenfalls entsprechend anzupassen. Ende August erklärte das Jobcenter vor dem Landessozialgericht einen Rechtsmittelverzicht. Ende September wurden die Urteile schließlich mit Urteilsgründen zugestellt. Sowohl im Oktober als auch im November forderte das Gericht das Jobcenter unter Ankündigung der Zwangsvollstreckung zur Umsetzung dieser Urteile auf.

Jobcenter reagiert nicht auf richterliche Anordnung

Ganze zwei Monate hielt es das Jobcenter Rendsburg-Eckernförde jedoch nicht für nötig, auf die richterlichen Anordnungen zu reagieren. Schließlich wurde am 20.11.2018 die Vollstreckung eingeleitet. Die Kosten hat nun das Jobcenter zu tragen. So ein Beschluss vom 5. April 2019. Die für Leistungsbezieher einzuhaltenden Fristen, sind zum Teil so knapp gesetzt, dass es vom Jobcenter gewollt zu sein scheint, dass diese nicht eingehalten werden können. Die Folge für Betroffene sind dann Bestrafungen und Sanktionierungen.

Entgegen ihrer eigenen Vorgaben lassen sich die Jobcenter selbst sehr viel Zeit, was die Mitwirkungspflicht anbelangt. Das ist Schikane mit fatalen Auswirkungen. Denn schon ein geringer Betrag kann für Leistungsbezieher ausschlaggebend sein. Dem Jobcenter hatte im Vorfeld eine ausreichend lange Umsetzungszeit bekommen. Das Geld steht den Hartz IV-Beziehern zu. Den Betroffenen das Geld bewusst zu enthalten, ist inakzeptabel und sollte für die Zuständigen Konsequenzen haben.

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