Hartz IV Antrag fristgerecht auch per Email am Abend

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Hartz IV Antrag per Email auch außerhalb der Geschäftszeiten gültig

Wurde ein Hartz IV-Antrag per Email am letzten Tag des Monats am Abend losgeschickt, so hat der Antrag seine Gültigkeit. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Allerdings sollte die Email zum Beweis aufgehoben werden.

Vor dem Bundessozialgericht wurde der rechtlichen Frage nachgegangen, ob ein Hartz IV Antrag (bzw. das Begehren danach, §§ 19 ff. SGB II) auch per Email erfolgen kann und ob der Antrag seine Gültigkeit entfaltet, wenn die Email am letzten Tag des Monats zu Geschäftszeiten erfolgt, an denen das Jobcenter geschlossen ist (AZ: B 14 AS 51/17 R).

Hartz IV Antrag am letzten Tag des Monats außerhalb der Geschäftszeiten des Jobcenters

Im konkreten Fall versandte der Kläger einen Hartz IV Antrag am letzten Tag es Monats um 20 Uhr und damit außerhalb der Geschäftszeiten des Leistungsträgers. Erst am Folgetag wurde der Antrag durch die Behörde bearbeitet. Das Jobcenter weigerte sich, den letzten Monat als Leistungsmonat anzuerkennen, da die Mail erst am nächsten Tag bearbeitet in der Behörde wurde.

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Bundessozialgericht: Email reicht für Anspruch aus

Das Bundessozialgericht gab der Klage statt. Der Kläger hat einen Anspruch auf rückwirkende Hartz 4-Leistugen. Entscheidend ist, dass ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt wurde. Das Jobcenter hat die Pflicht ab Antragstellung einen Leistungsanspruch zu überprüfen. Auch der Antrag per Email ist rechtlich nicht zu beanstanden, da die Behörde diesen Kommunikationsweg eröffnet hat. Das Antragserfordernis des § 37 SGB II verlangt zudem weder die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB noch eine persönliche Vorstellung beim Jobcenter.

 

Dem Gericht lag eine Sendebestätigung des Klägers vor. Diese bestätigte, dass die Mail am letzten Tag des Monats versandt wurde. Damit ist der Antrag in den “Macht- oder Willensbereich” des Jobcenters gelangt. Ein in den Abendstunden eines letzten Monats gestellter Antrag beim Jobcenter per E-Mail wirkt somit gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II auf den Ersten dieses Monats zurück. Es besteht damit ein Recht auf rückwirkende Leistungen, so das Gericht.

Email Sendebestätigung aufheben

Tipp: Wer also einen Antrag auf Arbeitslosengeld II Leistungen per Email stellt, sollte immer eine Sendebestätigung aufheben. Denn die Behörden löschen regelmäßig alle Daten nach 6 Monaten, so dass die Beweislast beim Antragsteller liegt

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