Hartz IV: Anspruch auf PC aber Jobcenter muss nicht zahlen

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Gericht sieht Schulen in der Verantwortung

Während in Hannover das Sozialgericht den Anspruch auf ein Tablet bejate, widersprach das Sozialgericht Berlin zwar nicht der Ansicht, dass Schüler/innen aus Hartz IV Familien ein Bedarf hätten, allerdings sei dieser durch die Schule ausreichend abgedeckt. Demnach müsse das Jobcenter die Anschaffungskosten für einen PC nicht übernehmen. Es handelte sich hierbei aber nicht um ein Urteil, sondern eine Einigung der verschiedenen Parteien.

Das Gericht sah zwar den Bedarf, allerdings seien die Schulen hier in der Pflicht. Der Bedarf ist beispielsweise gegeben, weil Schüler ihre Hausaufgaben am Computer erledigen müssen. Für die Bereitstellung seien die Schulen verantwortlich, so das Gericht. Das ist das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung, an der die Klägerin, die Schule, das Jobcenter und Vertreter der Senatsverwaltung teilnahmen.

Antrag wurde abgelehnt

Die Mutter des Schülers hatte im März 2018 die Kosten für die Anschaffung eines Computers beantragt. Bis Dato musste der Sohn die Hausaufgaben im Internetcafe erledigen. Trotz Bedarf lehnte das Jobcenter den Antrag ab. Die Behörde begründete die Ablehnung mit dem Argument, dass laut Landesgesetz die Schulbehörde in der Pflicht sei, den Schülern die nötige Lern- und Lehrmittel zur Verfügung zu stellen.

Als Zeuge wurde der Schulleiter vor Gericht geladen. Dieser erklärte, dass die Schüler auch von Zuhause einen Internetzugang benötigen. Für die Prüfungen müssten die Schüler auch vorher üben. Der Direktor gab auch zu bedenken, dass die Verwendung der PC´s in der Schule unter der Aufsicht der Lehrer sei.

Die Senatsverwaltung machte deutlich, dass in der betroffenen Schule insgesamt 78 Computer inklusive der Notebooks zur Verfügung stehen würden. In diesen sei einer Medienschutzfilter installiert, der die Aufsicht gewährleistet. In der Schule sei es im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung möglich, bis 16 Uhr einen Laptop zu nutzen. In der Stadtbiblothek seien zusätzlich Computer zur Bearbeitung der Hausaufgaben. Auf Nachfrage betonte der Schulleiter, dass kein Kind ohne Computer benachteiligt werde. Aufgrund dieser Zusage zog die Klägerin die Klage zurück.

In einem Schlusswort erklärte der Richter, dass die Verhandlung eine “Signalwirkung” haben sollte. Seiner Ansicht nach seien die Schulen und nicht die Jobcenter für die Versorgung verantwortlich.

Sozialgericht in Hannover urteilte anders

Anders sahen die Richter in Hannover die Sachlage. Dort urteilte man, dass das Jobcenter einer Schülerin an der Oberschule Hannover-Berenbostel ein iPad bezahlen muss. Die Eltern sind auf Hartz IV angewiesen und können sich daher die Anschaffung nicht leisten. Das Urteil könnte ebenfalls zum Präzedenzfall werden. Denn die Richter betonten, dass die Schülerin das Tablet für den Unterricht benötigt. Hier sah das Gericht das Jobcenter in der Pflicht. (Az: S 68 AS 344/18 ER)

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