Wer zu wenig verdient, um sich und seine Familie zu ernähren, muss mit Bürgergeld aufstocken. Für teure Reparaturen in der Werkstatt fehlt das Geld.
Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, um den Arbeitsplatz zu erreichen, hat spätestens dann ein Problem. Der Arbeitsplatz kann gefährdet sein. Das Sozialgericht Mainz hat sich mit dieser Frage beschäftigt und im Sinne des Klägers entschieden.
Jobcenter verweigert Reparaturkosten für notwendiges Auto
Eine Reinigungskraft, die zwei Jobs hat, ihr Gehalt mit dem Bürgergeld aufstockt und zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf das Auto ihres Mannes angewiesen ist, beantragte beim Jobcenter die Übernahme der Reparaturkosten.
Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. In der Begründung hieß es, das Auto sei zu alt, eine Reparatur sei unwirtschaftlich. Außerdem hätte die Betroffene angesichts des zu erwartenden Verschleißes des Fahrzeugs selbst entsprechende Rücklagen bilden müssen.
Die Betroffene legte Widerspruch ein. Ohne das Auto könne sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Außerdem reiche der Regelsatz bei weitem nicht aus, um Rücklagen zu bilden.
Jobcenter muss Reparaturkosten übernehmen, wenn Arbeitsplatz davon abhängt
Der Fall wurde vor dem Sozialgericht Mainz verhandelt. Das Gericht wies darauf hin, dass das Jobcenter verpflichtet sei, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erbringen, die erforderlich seien, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.
Genau dies sei hier der Fall, denn ohne das Fahrzeug könne die Betroffene ihrer Arbeit nicht nachgehen und sei vollständig auf Hartz IV angewiesen.
Gegenseitige Verpflichtung
Umgekehrt gelte auch, dass Betroffene einen zumutbaren Job nicht ablehnen dürften, weil sie über kein eigenes Auto verfügten. Es handle sich also um einen gegenseitige Verpflichtung.
Selbst wenn die Reparatur des Fahrzeugs unwirtschaftlich sei, was das Jobcenter nicht eindeutig dargelegt habe, habe es auch keine Alternativen zur Nutzung des Kfz aufgezeigt, die einen Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellen würden (Az.: S 10 AS 654/18).
Was bedeutet das für die Praxis?
Wenn Sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden und das Jobcenter Ihren Antrag oder Widerspruch abgelehnt hat, könnte es sinnvoll sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Durch die Überprüfung der Ablehnungsbescheids des Jobcenters besteht die Möglichkeit, dass am Ende nicht Sie, sondern das Jobcenter die Kosten für die Reparatur Ihres Autos übernehmen muss.