Bürgergeld: Jobcenter darf für Vermieterbescheinigung nicht unzulässige Voraussetzungen fordern

Lesedauer 2 Minuten

Jürgen W., Bezieher von Bürgergeld, schrieb uns: “Das Jobcenter will von mir zahlreiche Voraussetzungen, damit ich eine Vermieterbescheinigung erhalte. So soll ich beispeilsweise eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Ist das rechtens?” Diese Frage wollen wir hiermit gern beantworten.

Anspruch auf Übernahme der angemessenen Wohnkosten

In einer Entscheidung hatte das Sozialgericht Kiel klargestellt, dass Bezieher von Bürgergeld einen uneingeschränkten Anspruch auf eine Vermieterbescheinigung haben.

Der Beschluss (Aktenzeichen: S 36 AS 11/18 ER) stellte fest, dass das Jobcenter Kiel zu Unrecht vier zusätzliche Bedingungen für die Ausstellung der Bescheinigung festgesetzt hatte.

Gemäß § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II haben Bürgergeld-Empfänger das Recht, vom Jobcenter die Übernahme der Kosten für eine neue Unterkunft zu beantragen. Dies schließt die Ausstellung einer Vermieterbescheinigung ein, sofern die Kosten für die Wohnung ortsüblich angemessen sind.

Unzulässige Voraussetzungen des Jobcenters

Das Jobcenter hatte die Ausstellung der Vermieterbescheinigung an vier Bedingungen geknüpft:

  • Antrag auf Darlehen zur Finanzierung der Mietsicherheit
  • Abtretung des Rückzahlungsanspruchs bezüglich der Mietsicherheit
  • Abtretung der Ansprüche auf Auszahlung etwaiger Guthaben aus Betriebs-, Heiz- oder Wasserkostenabrechnungen
  • Zustimmungserklärung zur Direktzahlung der Miete an den künftigen Vermieter

Das Sozialgericht Kiel urteilte allerdings bereits zu Hartz IV Zeiten, dass diese Voraussetzungen rechtswidrig seien und keinen Zusammenhang mit der beantragten Zusicherung der Übernahme der Wohnungskosten hätten.

Klare Abweisung durch das Sozialgericht

Das Gericht wies darauf hin, dass Direktzahlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen, wie beispielsweise auf Antrag des Leistungsberechtigten oder wenn die Mietzahlung anders nicht sichergestellt werden kann. Die geforderten Abtretungserklärungen bezüglich zukünftiger Guthaben aus Neben- und Wasserkosten wurden als rechtsgrundlos und phantasiebefreit abgelehnt.

Deutliche Worte für das Jobcenter

Die Entscheidung des Sozialgerichts Kiel sendet ein klares Signal an Jobcenter und Behörden, die unzulässige Voraussetzungen für die Ausstellung von Vermieterbescheinigungen festlegen. Eine klare Verbindung zwischen den geforderten Erklärungen und dem Anspruch auf Kostenübernahme für die neue Wohnung sei nicht gegeben, so das Gericht.