Hartz IV: Mietkaution muss nicht gezahlt werden

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Hartz IV-Empfänger müssen Mietkaution nicht selbst zahlen

Empfänger des Arbeitslosengeldes II (ALG II) müssen beim Einzug in eine neue Wohnung eine eventuelle Mietkaution nicht aus eigener Tasche zahlen. Ein vom Staat gewährtes Darlehen dürfe nicht mit den Grundsicherungsleistungen verrechnet werden, urteilte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einer heute veröffentlichten Entscheidung (Az: L 6 AS 145/07). Die Richter bezeichneten das Vorgehen des Landkreises Kassel als rechtswidrig, der von einem Empfänger verlangt hatte, das für die Kaution gewährte Darlehen mit monatlichen Raten von 50 Euro abzustottern.

Das Darlehen müsse für den Empfänger zins- und tilgungsfrei bleiben, betonte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt und wies auf das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum hin. Für den Kreis entstehe kein Schaden, da vertraglich die Kaution ohnehin an den Kreis als Leistungsträger zurückgezahlt werden sollte. (Az: L 6 AS 145/07- veröffentlicht am 13.09.07)

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