Hartz IV-Urteil: Mietkautionsdarlehen wird nur für im Mietvertrag vermerkte Personen bezahlt

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Im Urteil (L 7 AS 705/18 B ER) des Sächsischen Landessozialgericht vom 27.08.2018 wird in zweiter Instanz das Urteil des Sozialgerichtes aufgehoben, dass das Jobcenter zu der Zahlung einer Mietkaution trotz unangemeldetem Wohnungswechsel aufforderte.

Betroffene Leistungsbezieherin lebt mit kranker Mutter zusammen

Betroffen von dem Urteil ist eine junge Leistungsberechtigte, die zusammen mit ihrer psychisch kranken Mutter lebt. Aufgrund ihrer Krankheit wurde bei dieser eine Berufsunfähigkeit festgestellt und ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Es handelt sich bei ihrer Krankheit um Psychosen, die es ihr verhindern sich außerhalb ihrer Wohnung frei zu bewegen oder fremde Personen in ihre Wohnung zu lassen.

Umzug aufgrund befristeten Mietvertrages

Die Mutter und ihre Tochter, die Leistungen nach dem SGB II erhält, mussten ihre aktuelle Wohnung verlassen, fanden jedoch schnell eine neue Wohnung, die diese beziehen konnten. Jedoch unterzeichnete die Mutter der Leistungsberechtigten den Mietvertrag, bevor eine Absprache mit dem Jobcenter gehalten wurde. Als Folge darauf verweigerte das Jobcenter die Kostenübernahme der nachträglich beantragten Mietkaution.

Als Begründung nannte das Jobcenter, dass die Miete des zu beziehenden Objekts unangemessen hoch sei. Außerdem gehören zu dem betreffenden Mietobjekt eine Vollausstattung und eine monatliche Reinigung, die ebenfalls nicht von dem Jobcenter übernommen werden. Zusätzlich bemängelte es die verspätete Anmeldung des Umzuges.

Tochter nicht im Mietvertrag vermerkt

Das schwerwiegende Problem sei in Augen des Jobcenters allerdings, dass die Tochter als Leistungsbezieherin nicht im Mietvertrag der neuen Wohnung vermerkt ist. Somit sei sie vertraglich nicht zur Zahlung der Miete sowie der Kaution verpflichtet. Eine Kostenübernahme durch das Jobcenter sei somit ausgeschlossen.

Das Landessozialgericht gibt dem Jobcenter Recht und verwehrt den Betroffenen somit die Zahlung der Mietkaution. Dies hat zur Folge, dass Mutter und Tochter nicht in die gewünschte Wohnung einziehen können.kj

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