Hartz IV Urteil: Kostenübernahme für die Anschaffung eines PC’s

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Was die Chancengleichheit betrifft, sind Kinder aus Hartz IV-Familien ohnehin schon benachteiligt. Bildung ist nämlich ein teures Gut und Hartz IV-Familien haben häufig nicht die finanziellen Mittel für dieses Gut aufzukommen. Das Sozialgericht Gotha beschäftigte sich daher mit der Frage, ob das Jobcenter auch für die Kosten eines PC/Laptop’s aufkommen muss.

Technologischer Fortschritt in Schulen

Ein Kind im schulfähigen Alter bedeutet auch immer eine finanzielle Belastung. Gerade für Hartz IV-Familien stellt z.B. der Schulanfang eine finanzielle Herausforderung dar. Aus diesem Grund erhalten Kinder bereits gem. § 28 SGB II finanzielle Unterstützung beim Kauf von Schulbüchern oder z.B. bei einer Klassenfahrt. Aufgrund des technologischen Fortschritts müssen jedoch immer mehr Hausaufgaben mit dem PC erledigt werden. Häufig können sich Hartz IV-Familien jedoch keinen PC leisten. Aufgrund dieser Einschränkung bleibt die Chancengleichheit aus schulischer Sicht auf der Strecke.

PC-Kosten als Mehrbedarf

Die Sozialgerichte sind jedoch bemüht die Chancengleichheit sicherzustellen. Das Sozialgericht Gotha entschied nun, dass das Jobcenter für die Übernahme der Kosten für einen internetfähigen PC aufkommen muss. Für das Sozialgericht stellt der PC einen Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 SGB II dar. Die Kosten für den PC würden zwar nur einmal anfallen, trotzdem ist dies ein laufender Bedarf, da die Kinder den PC täglich für einen sachgerechten und ordnungsgemäßen Besuch in der Schule benötigen.

Fehlende Rechtsgrundlage

Einige Urteile der Sozialgerichte lassen deutlich werden, dass der Anspruch für Lernmittel nicht bedarfsgerecht ausgestaltet ist. Für die Übernahme von Kosten für beispielsweise einen PC fehlt jedoch eine richtige Anspruchsgrundlage. Dies führt zu einer verfassungswidrigen Bedarfsunterdeckung. Aus diesem Grund nehmen die Sozialgerichte den § 21 Abs. 6 SGB II als Anspruchsgrundlage.

Lernmittel erkämpfen

Das Sozialgericht begründete seine Entscheidung damit, dass Kinder ohne PC oder Laptop nicht in der Lage wären effektiv am Schulleben teilzunehmen. Jedoch sollten gerade Kinder aus Hartz IV-Familien finanziell unterstützt werden, umso eine Chancengleichheit sicherzustellen. Nur so kann garantiert werden, dass diese Kinder nicht ewig im Hartz IV-Bezug gefangen sind. Hartz IV-Familien sollen daher die Kostenübernahme von Lernmitteln immer gerichtlich durchsetzen.

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