Ehemann soll Haus verkaufen, um Pflege seiner Frau zu finanzieren

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Die Bewohnerin eines stationären Pflegeheims, erhält keinen Anspruch auf Pflegewohngeld. Grund dafür ist ein Wohnhaus, dass dem Ehemann gehört.

Ein Mann soll eigene Existenz aufgeben, um die Betreuung seiner Ehefrau zu übernehmen zu können.

Der Verkauf des Wohnhauses könnte die Investitionskosten decken, deshalb verweigert man der Frau den Zuschuss. Der Mann ist allerdings Alleineigentümer des Hauses und weigert sich, es zur Deckung der Kosten einzusetzen. Die Frau war demnach nicht zur Verfügung des Hauses berechtigt.

Klage wurde abgewiesen

Eine von der mittlerweile Verstorbenen eingereichten Klage, wurde kürzlich vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Pflegewohngeld würde nur gewährt werden, wenn sowohl das Einkommen und Vermögen des Heimbewohners, wie auch das des Ehepartners nicht zur Finanzierung reichen würden. Das Haus des Ehemannes stelle in diesem Fall verwertbares Vermögen dar und stünde somit der Bewilligung von Pflegegeld entgegen. Die Tatsache, dass der Mann alleiniger Besitzer war und sich weigerte es für die Deckung der Kosten zur verkaufen, ändere an dieser Tatsache nichts. Das Haus stelle verwertbares Vermögen dar und sei demnach zur Übernahme der Kosten einzusetzen.

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