Eine รbernahme von Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen kรถnnen auch Menschen in Anspruch nehmen, die sonst keine Sozialleistungen wie Bรผrgergeld beziehen, allerdings im Monat der Fรคlligkeit der Heizkostennachzahlung anspruchsberechtigt werden.
Das gilt auch fรผr Menschen, die eine regulรคre Rente beziehen!
Inhaltsverzeichnis
Hohe Nebenkostennachzahlungen
Bisweilen steht auch eine bรถse รberraschung ins Haus, denn jetzt kommen die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen von Vermietern und Energieversorgen. Diese bedeuten oft heftige Nachforderungen.
Besonders groร ist die Belastung fรผr Menschen, die knapp bei Kasse sind. Dazu zรคhlen Geringverdienende, Studierende, Auszubildende, viele Rentner, Pflegebedรผrftige und Arbeitsuchende.
Auch ohne Sozialbezรผge sind รbernahmen mรถglich
Eine รbernahme dieser Nachforderungen durch die Sozialbehรถrden, Jobcenter oder Sozialamt, ist auch dann mรถglich, wenn Sie ansonsten keine Sozialleistungen beziehen.
Betriebskosten zahlen die Mieter als monatliche Vorauszahlung. Nach einem Jahr muss der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellen und den Mietern zukommen lassen.
In dieser wird die Differenz zwischen den realen Kosten und den Vorauszahlungen berechnet. Rรผckzahlungen sind ebenso mรถglich wie Nachforderungen.
Wichtig: Durch Gesetzesรคnderungen dรผrfen die Vermieter einige Kosten nicht allein dem Mieter anlasten:ย Weniger zahlen bei der Nebenkostenabrechnung durch neue Gesetze 2024
Wo mรผssen Sie einen Antrag stellen?
Wenn Sie ansonsten keine staatlichen Leistungen beziehen, aber keine Mittel haben, um die Nachforderung auszugleichen, dann kรถnnen Sie einen Antrag stellen beim Jobcenter oder Sozialamt, damit diese die Kosten รผbernehmen oder einen Zuschuss leisten.
Wann mรผssen Sie den Antrag stellen?
Den Antrag mรผssen Sie spรคtestens in dem Monat stellen, in dem Sie die Zahlung zu leisten haben.
Bei den Abrechnungsfristen zum 31.12.2024 mรผssen Sie den Antrag auf Kostenรผbernahme also noch im Januar liefern. Wenn Sie den Monat verstreichen lassen, werden die Kosten von der Behรถrde nicht รผbernommen.
Harald Thomรฉ vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. erlรคutert: โBetriebskostenabrechnungen kommen hรคufig im Dezember bei den Mieterinnen und Mietern an und Nachzahlungen sind dann in der Regel im nรคchsten Monat, also im Januar, fรคllig. Antrรคge mรผssen dann spรคtestens bis zum 31. Januar gestellt werden.”
Oft herrscht Unwissen
Viele machen keinen Gebrauch von Unterstรผtzung, die ihnen zusteht. So erklรคrt Thomรฉ: โViele Menschen mit niedrigem Einkommen, versรคumen es leider aus Unkenntnis ihre Ansprรผche geltend zu machen. Hier wรคre es eigentlich Aufgabe der Sozialleistungstrรคger, die
Bรผrgerinnen und Bรผrger zu informieren.โ
Wohngeld und Nachzahlung
Wer Wohngeld bezieht, tut dies deshalb, weil sein Einkommen niedrig ist. Fรผr diese Menschen bedeutetn hohe Nachzahlungen eine massive Belastung. Die Wohngeldstelle รผbernimmt diese Kosten aber nicht – auch nicht teilweise.
Ist es sinnvoll, die Nachforderung der Wohngeldstelle zu melden?
Trotzdem ist es wichtig, die jรคhrliche Nachforderung von Vermieter und Energieversorger der Wohngeldstelle zu melden. Wohngeld wird ebenfalls alle zwรถlf Monate neu beantragt. Eine Nachforderung belegt, dass die monatliche Belastung grรถรer ist als sie es zuvor war. Entsprechend kann das Wohngeld fรผr das nรคchste Jahr erhรถht werden.
Anmerkung von Detlef Brock
1. Fรผr die Frage, ob und in welcher Hรถhe ein sozialhilferechtlicher Bedarf an Unterkunfts- und Heizkosten besteht, kommt es nach stรคndiger Rechtsprechung des BSG allein darauf an, ob und in welcher Hรถhe der Leistungsberechtigte einer ernsthaften Forderung ausgesetzt ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 2011 โ B 8 SO 18/10 R – ).
2. Dass es bei der Frage, ob es sich bei einer Neben- oder Betriebskostennachforderung um einen im Fรคlligkeitsmonat tatsรคchlichen aktuellen Bedarf handelt, nicht zwingend allein auf den in einer Abrechnung benannten Nachforderungsbetrag ankommt, sondern ggf. auf weitere Umstรคnde, zeigt sich beispielsweise in Fรคllen, in denen zwischen einem aktuellen Bedarf und Schulden abzugrenzen ist.
Das BSG nimmt die in diesen Fรคllen erforderliche Abgrenzung unabhรคngig von einer zivilrechtlichen Einordnung der Ansprรผche danach vor, ob es sich um einen tatsรคchlich eingetretenen und bisher noch nicht vom Leistungstrรคger gedeckten Bedarf handelt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 โ B 14 AS 58/09 R – , LSG Schleswig- Holstein, Urt. v. 24.09.2020 – L 9 SO 72/17 – ).
3. Nach ยง 35 Absatz 1 S. 1 SGB XII werden Leistungen fรผr die Unterkunft in Hรถhe der tatsรคchlichen Aufwendungen erbracht. Diesen Unterkunftskosten zuzurechnen sind auch sonstige, nicht laufend anfallende unterkunftsbezogene Aufwendungen. Hierunter fallen auch Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen. Derartige Nachzahlungen wandeln sich deshalb mit Ablauf des Fรคlligkeitsmonats nicht etwa in Mietschulden im Sinne des ยง 36 SGB XII.
Auch muss der aufgrund einer Betriebs- oder Heizkostennachforderung des Vermieters entstandene Bedarf nicht durch gesonderten Antrag geltend gemacht werden. Denn Leistungen fรผr die Unterkunft sind ab Antragstellung zu gewรคhren (vgl. Berlit LPK SGB XII ยง 35 Rn. 23 mit Hinweisen auf die einschlรคgige und gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – BSG).
Die Verpflichtung aus einer Endabrechnung der Betriebskosten entsteht allerdings erst in dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlungsverpflichtung von dem Vermieter geltend gemacht wird. Dieser Zeitpunkt bestimmt auch, welcher Trรคger der Sozialhilfe รถrtlich zustรคndig ist, sofern zu diesem Zeitpunkt noch Hilfebedรผrftigkeit besteht.
Aus den vorstehenden Grundsรคtzen folgt, dass es zum einen hinsichtlich der รbernahmeverpflichtung des Sozialhilfetrรคgers darauf ankommt, wann im Einzelfall der Vermieter die Zahlungsverpflichtung des SGB XII-Leistungsberechtigten geltend gemacht hat und ob Letzterer zu diesem Zeitpunkt noch hilfebedรผrftig ist.
Nur dann bedarf es eines gesonderten Antrags auf รbernahme des Nachzahlungsbetrages durch den Sozialhilfetrรคger nicht ( BSG, B 8 SO 24/19 B ).
4. Der รbernahmeanspruch besteht auch fรผr nichtleistungsbeziehende Menschen, wenn sie im Monat der Fรคlligkeit der Nachzahlung einen SGB II/SGB XII โ Antrag stellen.
Das BSG sagt dazu, dass Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen immer Bedarf im Monat der Fรคlligkeit (BSG 22.3.2010 โ B 4 AS 62/09 R) sind und es dabei unerheblich ist, ob die Nachforderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist (BSG 24.11.2011 โ B 14 AS 121/10 R – ).
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.