Zahnersatz: Wer den Zuschuss bei Hartz IV-Bezug zahlt

Lesedauer 2 Minuten

Die Kosten für einen Zahnersatz sind sehr hoch. Wer Hartz IV Leistungen bezieht, kann die Kosten kaum tragen. Können zahnmedizinische Leistungen beim Jobcenter beantragt werden? Oder ist die Krankenkasse zuständig? Wir klären auf!

Vorweg: Die Krankenkassen übernehmen nur die Regelversorgung, was bedeutet, dass zwar einfache Zahntherapien, Füllungen und auch Maßnahmen zum Zahnerhalt von den Kassen bezahlt werden, die Kosten aber für Zahnersatz immer von den Patienten selbst nach § 56 SGB V getragen werden müssen. Für Hartz IV Beziehende ist das ein finanzielles Disaster. Aber es gibt Lösungen.

Die Kosten für den Zahnersatz übernimmt die Kasse nur, wenn nach § 55 SGB V ein sogenannter Härtefall vorliegt. Die Härtefallregelung kann nur dann in Kraft treten, wenn durch den Zahnersatz eine “unzumutbare finanzielle Belastung” enstehen würde. Hierfür existieren Einkommensgrenzen, die nach § 55 Abs. 2 SGB V zu beachten sind:

– Single-Haushalt 1.246 €
– Zwei-Personen-Haushalt bei 1.713,25 €.
– jede weitere Person im Haushalt bei 311,50 €.

Zahnersatz: Härtefallregelung für Hartz IV Beziehende

Bei Hartz IV Beziehern wird in der Regel der Härtefallantrag genehmigt. Das bedeutet, dass der Zahnersatz – im Rahmen der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung – übernommen wird.

Das heißt aber auch, dass höherwertige Implante, wie zum Beispiel aus Gold oder Keramik, nicht gezahlt werden. Hier sind Patienten weiterhin dazu angehalten, die Kosten selbst zu tragen, auch wenn ein Härtefall vorliegt.

Antrag auf Härtefallregelung

Damit der Zahnersatz finanziert wird, muss ein Antrag auf Härtefallregelung bei der Krankenkasse erfolgen. Der Antrag kann bei der Krankenkasse geordert werden.

Oft haben auch Zahnärzte solche Anträge in ihrer Praxis vorrätig. Ein entsprechender Antrag von der AOK kann zum Beispiel hier heruntergeladen werden.

In dem Antrag muss der Antragsteller Angaben zum eigenen Einkommen und zum Einkommen des Haushalts machen. Dann wird der Antrag durch einen Sachbearbeiter geprüft. Das kann bei manchen Krankenkassen bis zu mehreren Wochen dauern. Wird der Antrag abgelehnt, ist es ratsam einen begründeten Widerspruch einzulegen.

Beantragt werden können im Sinne des doppelten Festzuschusses: Zahnkronen (Vollguss), Zahnbrücken, Teilprothesen und Vollprothesen.

Ab wann Anspruch auf Härtefallregelung für Zahnersatz

Neben Hartz IV Beziehenden können auch gesetzlich Versicherte, die über ein Bruttoeinkommen von weniger als 1.246 Euro im Monat verfügen (1.713,25 Euro, wenn sie mit einen Angehörigen zusammen wohnen, für jeden weiteren Angehörigen jeweils plus 311,50 Euro), Sozialhilfebezieher, Empfänger von Kriegsopferfürsorge, Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Versicherte, die in einem Heim leben und die Kosten dafür ein Sozialhilfeträger oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...