Wohngeld und Rente: Auch Rentner haben den Anspruch – Neue Tabelle

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Rentnerinnen und Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Wer nämlich eine Rente bezieht liegt oft nur knapp über der Schwelle zur Grundsicherung. In diesem Beitrag zeigen wir alle Berechtigungsvoraussetzungen auf.

Was ist Wohngeld und wer kann es beantragen?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der darauf abzielt, die Wohnkosten für Bürger mit geringem Einkommen zu senken. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer diesen Zuschuss beantragen.

Wer ist berechtigt?

Die Berechtigung für Wohngeld hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Einkommen: Hierzu zählen die Rente, Kapitalerträge und eventuelle Nebeneinkünfte.
  • Wohnort: Die Höhe der Miete oder die Belastung bei Eigenheimen spielt eine entscheidende Rolle.
  • Haushaltsgröße: Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beeinflusst die Höhe des Wohngeldes.

Wohngeld und Existenzminimum

Rentner/innen, die als Alleinstehende eine Rente unter 1000 Euro netto bekommen, kriegen kein Wohngeld, sondern fallen unter die staatliche Grundsicherung für Rentner/innen.

Ab wann gibt es Wohngeld für Rentner?

Wohngeld erhalten also Betroffene, die über dem Existenzminimum leben, aber unter der (von monatlicher Mietstufe und Bruttokaltmiete abhängigen) Einkommensgrenze.

Je höher die Bruttorente ist, desto kleiner ist der Anspruch auf Wohngeld. Die Einkommensgrenze liegt bei einer Rente von brutto 1772 Euro.

Darüber wird kein Wohngeld mehr ausbezahlt. Damit bekommen auch Rentner/innen Wohngeld, die über der Standardrente von 1620,92 Euro pro Monat liegen, 45 Jahre durchschnittlich verdient und Beiträge eingezahlt haben.

Wohngeld und Eigentum

Wer Wohngeld beantragt, das nach dem monatlichen Renteneinkommen berechnet wird, darf als einzelner Mensch ein Schoneigentum von 60.000 Euro behalten, bei einem Zweipersonen-Haushalt bleiben 80.000 Euro unberücksichtigt.

Beispielrechnung zur Veranschaulichung

Hier ein konkretes Beispiel, das sich an der Berechnung des Bundesbauministeriums orientiert:

  • Monatliche Bruttorente: 860,00 Euro
  • Werbungskostenpauschbetrag: -8,50 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (10%): -85,15 Euro
  • Monatliches Gesamteinkommen: 766,35 Euro
  • Zu zahlende monatliche Bruttokaltmiete: 335,00 Euro
  • Errechnetes Wohngeld: 250,00 Euro

Zusätzlich kann ein Anspruch auf den Grundrentenfreibetrag bestehen, sofern in der Rente ein Grundrentenzuschlag enthalten ist.

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Wie hoch ist das Wohngeld?

Durchschnittliche Höhe und Anpassungen

Im Durchschnitt beträgt das Wohngeld aktuell etwa 370 Euro pro Monat. Diese Summe kann jedoch je nach Wohnort und individuellen Lebensumständen variieren.

Eine Anpassung der Höchstbeträge und des allgemeinen Leistungsniveaus ist für Januar 2025 vorgesehen.

Diese Anpassung erfolgt gemäß § 43 Wohngeldgesetz und soll sicherstellen, dass die Unterstützungsleistungen den aktuellen Lebenshaltungskosten entsprechen.

Wer ist berechtigt, Wohngeld zu erhalten?

Mit der Reform des Wohngeldgesetzes, die Anfang 2023 in Kraft trat, wurde der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert.

Rund zwei Millionen Haushalte mit geringem Einkommen haben seitdem Anspruch auf das sogenannte Wohngeld-Plus.

Zu dieser Gruppe gehören auch viele Rentner, die zuvor aufgrund ihrer Rentenhöhe keinen Anspruch hatten.

Wohngeldgesetz

Die Reform des Wohngeldgesetzes brachte mehrere bedeutende Änderungen mit sich:

  • Erhöhung des Wohngeldes: Das durchschnittliche Wohngeld stieg um 180 Euro auf etwa 370 Euro pro Monat.
  • Heizkostenpauschale: Eine nach der Anzahl der Personen im Haushalt gestaffelte Heizkostenpauschale wurde eingeführt.
  • Klimakomponente: Diese Komponente soll finanzielle Belastungen durch klimabedingte Sanierungen abmildern.

Wie hoch darf die Rente sein, um Wohngeld zu erhalten?

Faustformel zur Berechnung der Berechtigung

Eine einfache Faustformel besagt, dass Rentner, die eine Rente in Höhe des Mindestlohns beziehen, in der Regel Anspruch auf Wohngeld haben. Dies entspricht etwa 2.080 Euro brutto monatlich.

In der folgende Tabelle können Sie sehen, ob sie einen Anspruch – trotz Rente – auf das Wohngeld haben.

Für die Berechnung des Wohngeldsanspruchs ist es wichtig, in welcher Stadt bzw. in welcher Region man lebt. Denn die Berechnung speist sich aus Lebenshaltungskosten und Mietstufen.

So hat die Stadt Leipzig zum Beispiel die Mietstufe 2 und die Stadt Frankfurt am Main die Stufe VI. Die Mietstufen der Kommunen sind hier einsehbar.

Wohngeld-Tabelle für alleinlebende Rentner

Mietenstufe Rente (+Einkommen aus Arbeitstätigkeiten) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 1.372 476,60
II 1.405 521,60
III 1.435 567,20
VI 1.466 620,60
V 1.492 669,60
VI 1.516 720,60
VII 1.542 780,60

Wohngeld für Rentner-Ehepaare

Mietenstufe Höchsteinkommen (Rente und Einkommen) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 1.854 587,40
II 1.896 641,40
III 1.936 697,40
VI 1.976 762,40
V 2.009 821,40
VI 2.041 883,40
VII 2.074 955,40

Wohngeld-Tabelle für 3 Pers. im Haushalt

Mietenstufe Höchsteinkommen (Rente und Einkommen) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 2.316 700,80
II 2.365 763,80
III 2.411 830,80
VI 2.458 907,80
V 2.497 977,80
VI 2.534 1.052,80
VII 2.572 1.136,80

Wohngeld für vier 4 Mitglieder im Haushalt:

Mietenstufe Höchsteinkommen (Rente und Einkommen) Höchstbetrag für Wohngeld inkl. Heiz- und Klimakomponente
I 3.132 816,20
II 3.197 891,20
III 3.256 969,20
VI 3.318 1.057,20
V 3.370 1.141,20
VI 3.419 1.227,20
VII 3.470 1.327,20

Faktoren, die das Einkommen beeinflussen

Das zu berücksichtigende Einkommen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, darunter:

  • Nettoeinkommen: Dazu zählen auch Mieteinnahmen und Einnahmen aus der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Abzugsfähige Beträge: Hierzu gehören unter anderem 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie 20 Prozent, wenn Einkommenssteuerpflicht besteht.
  • Sonderfreibeträge: Etwa 800 Euro für jedes Haushaltsmitglied mit Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit.

Weitere Voraussetzungen und Sonderfälle

Wohngeld für Eigenheimbesitzer

Auch Rentner mit einem selbst genutzten Eigenheim können Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses beantragen. Dieser Zuschuss kann für Instandhaltungskosten oder Kreditzinsen verwendet werden und trägt somit zur finanziellen Entlastung von Eigenheimbesitzern bei.

Wohngeld für vermögende Rentner

Vermögen wird bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Liegt das Vermögen über 60.000 Euro, besteht in der Regel kein Anspruch auf Wohngeld. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 30.000 Euro.

Wohngeld für schwerbehinderte Rentner

Rentner mit einer Schwerbehinderung können zusätzliche Freibeträge bei der Einkommensberechnung geltend machen. Bei einem Behinderungsgrad von 100 Prozent beträgt der Freibetrag 1.800 Euro.

Auch bei Pflegebedürftigkeit oder einem anerkannten Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent gibt es entsprechende Freibeträge.

Wohngeld bei Grundsicherung

Rentner, die Anspruch auf Grundsicherung haben, können kein Wohngeld beantragen, da die Grundsicherung bereits die Kosten für Miete und Heizung abdeckt.

Welche zusätzlichen Unterstützungen gibt es?

Heizkostenzuschuss

Seit der Neuregelung des Wohngelds gibt es einen Heizkostenzuschuss, um die gestiegenen Energiekosten abzufedern. Dieser Zuschuss wird nach Haushaltsgröße gestaffelt und automatisch ausgezahlt.

Haushaltsmitglieder Entlastung der Heizkosten aufgrund der CO2-Bepreisung Dauerhafte Heizkomponente Gesamtbetrag
1 14,40 € 96 € 110,40 €
2 18,60 € 124 € 142,60 €
3 22,20 € 148 € 170,20 €
4 25,80 € 172 € 197,80 €
5 29,40 € 196 € 225,40 €
für jedes weitere Haushaltsmitglied 3,60 € 24 € 27,60 €

Klimakomponente

Die Klimakomponente soll verhindern, dass die Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau zu stark ansteigen.

Welche Unterlagen werden für den Wohngeldantrag benötigt?

Vorbereitende Dokumente

Vor der Antragstellung sollten folgende Unterlagen bereitgestellt werden:

  • Wohngeldantrag
  • Nachweis über die Wohnkosten: Mietvertrag oder Kontoauszug
  • Einkommensnachweis: Rentenbescheid
  • Mietvertrag

Zusätzliche Unterlagen für Eigenheimbesitzer

Für Eigenheimbesitzer, die einen Lastenzuschuss beantragen:

  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • Dokumentation über Kredite
  • Wohnflächenberechnung
  • Hausgeldabrechnung: Bei Eigentumswohnungen
  • Grundabgabenbescheid

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, erhalten Sie zunächst das Wohngeld-Plus automatisch, bis der laufende Bewilligungszeitraum endet. Danach muss das Wohngeld-Plus neu beantragt werden.

Leben mehrere Personen im Haushalt, kann nur eine Person den Wohngeldantrag stellen.

Wie lange ist der Bewilligungszeitraum für Wohngeld?

Der Anspruch auf Wohngeld gilt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag einreichen. Bei Bewilligung erhalten Sie in der Regel über 12 Monate hinweg den Zuschuss.

Wenn Sie nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter Wohngeld in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie einen Weiterleistungsantrag stellen. Für eine lückenlose Zahlung sollten Sie diesen möglichst zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einreichen.