Wohngeld-Kürzung: Diese drei Änderungen treffen alle Mieter

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Kürzung beim Wohngeld ab 2027 geplant: Diese drei Änderungen treffen Mieter

Für viele Haushalte mit niedrigen Einkommen könnte das Wohngeld ab 2027 spürbar sinken. Die Bundesregierung will die für Januar 2027 vorgesehene Erhöhung aussetzen, die Heizkostenkomponente halbieren und die Berechnungsformel verändern. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf bereits am 6. Juli 2026 beschlossen.

Endgültig beschlossen sind die Einschnitte allerdings noch nicht. Seit dem 13. August 2026 liegt der Regierungsentwurf dem Bundesrat vor, beraten wurde er dort bislang nicht. Nach dem derzeitigen Entwurf sollen die Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die Reform betrifft nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch selbstnutzende Eigentümer, die einen Lastenzuschuss beziehen. Besonders genau hinschauen sollten Menschen, die bislang nur einen kleinen Wohngeldbetrag erhalten oder mit ihrem Einkommen nahe an der bisherigen Anspruchsgrenze liegen.

Drei Einschnitte sollen das Wohngeld deutlich reduzieren

Beim Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss für Haushalte, deren Einkommen grundsätzlich für den Lebensunterhalt reicht, deren Wohnkosten aber im Verhältnis dazu hoch sind. Genau an dieser Stelle will die Bundesregierung ab 2027 weniger Geld ausgeben.

Die geplanten Einschnitte lassen sich auf drei Änderungen zurückführen. Daneben enthält der Entwurf Vereinfachungen bei Anträgen und Nachweisen sowie weitere kleinere Änderungen im Wohngeldrecht.

Geplante Änderung Folgen für Wohngeldhaushalte
Fortschreibung 2027 wird ausgesetzt Der eigentlich vorgesehene Ausgleich für gestiegene Mieten und Verbraucherpreise fällt zunächst aus.
Heizkostenkomponente wird halbiert Bei der Wohngeldberechnung wird ein deutlich niedrigerer pauschaler Heizkostenbetrag berücksichtigt.
Wohngeldformel wird verändert Einkommen wirkt sich stärker mindernd aus; Haushalte nahe der bisherigen Anspruchsgrenze können ihren Anspruch verlieren.

Erste Änderung: Die Wohngeld-Erhöhung zum 1. Januar 2027 soll ausfallen

Das Wohngeld wird nach § 43 Wohngeldgesetz regelmäßig an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen angepasst. Die letzte Fortschreibung erfolgte zum 1. Januar 2025, weshalb Anfang 2027 die nächste Anpassung vorgesehen wäre.

Genau diese Fortschreibung soll nach dem Regierungsentwurf für 2027 ausgesetzt werden. Das bedeutet nicht, dass bereits ausgezahltes Wohngeld rückwirkend gekürzt wird. Betroffene erhalten jedoch nicht den Ausgleich, der aufgrund der seit der letzten Anpassung gestiegenen Preise und Mieten vorgesehen wäre.

Damit entsteht eine indirekte Kürzung. Bleibt das Wohngeld auf dem bisherigen Stand, während Miete, Nebenkosten und andere Lebenshaltungskosten weiter steigen, muss ein größerer Teil dieser Ausgaben aus dem eigenen Einkommen finanziert werden.

Die Bundesregierung bezeichnet die Maßnahme ausdrücklich als Aussetzung der für 2027 vorgesehenen Erhöhung. Anders als teilweise dargestellt, ist nach dem derzeitigen Entwurf daher nicht davon auszugehen, dass die regelmäßige Fortschreibung für alle kommenden Jahre vollständig abgeschafft werden soll.

Mehr zu den bisherigen Einkommensgrenzen und dazu, weshalb es beim Wohngeld keine einheitliche Grenze für alle Haushalte gibt, lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Bis zu welchem Einkommen bekommt man Wohngeld?“.

Zweite Änderung: Die Heizkostenkomponente wird halbiert

Der zweite Einschnitt betrifft die seit der Wohngeld-Plus-Reform berücksichtigten Heizkosten. Die Bundesregierung möchte die dauerhafte Heizkostenkomponente nach § 12 Wohngeldgesetz halbieren.

Bei einem Einpersonenhaushalt beträgt dieser Bestandteil derzeit 96 Euro. Künftig sollen nur noch 48 Euro angesetzt werden. Der zusätzliche CO₂-Ausgleich von 14,40 Euro bleibt nach dem vorliegenden Entwurf dagegen bestehen.

Damit sinkt der bei einem Einpersonenhaushalt insgesamt angesetzte pauschale Heizkostenbetrag von 110,40 Euro auf 62,40 Euro. Die tatsächliche Verringerung dieses Betrags beträgt somit 48 Euro monatlich.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder alleinstehende Wohngeldempfänger anschließend exakt 48 Euro weniger Wohngeld ausgezahlt bekommt. Der Heizkostenbetrag fließt zusammen mit Einkommen, berücksichtigungsfähiger Miete und weiteren Berechnungswerten in die Wohngeldformel ein.

Für Mieter in älteren und energetisch schlechten Wohnungen kann die Änderung besonders problematisch werden. Ihre tatsächlichen Heizkosten können deutlich höher sein, während die Wohngeldberechnung nur mit einem pauschalen Wert arbeitet.

Eine ausführliche Berechnung für unterschiedliche Haushaltsgrößen finden Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Wohngeld: Diese Haushalte trifft die Heizkosten-Kürzung 2027 in voller Höhe“.

Dritte Änderung: Die Wohngeldformel wird verschärft

Finanziell besonders weitreichend dürfte die geplante Veränderung der Wohngeldformel sein. Nach dem veröffentlichten Entwurf soll der darin enthaltene Rechenparameter „c“ für sämtliche Haushaltsgrößen um 58 Prozent erhöht werden.

Dadurch wird das anrechenbare Einkommen bei der Berechnung stärker berücksichtigt. Je näher ein Haushalt bereits heute an dem Einkommensbereich liegt, in dem der Wohngeldanspruch ausläuft, desto größer ist das Risiko eines niedrigeren Zuschusses oder eines vollständigen Wegfalls.

Das erklärt, weshalb nicht nur mit niedrigeren Zahlbeträgen gerechnet wird. Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass ein erheblicher Teil der heutigen Wohngeldhaushalte die Leistung nach vollständiger Umsetzung der Reform nicht mehr erhalten wird.

Nach Modellrechnungen zum Reformvorhaben könnten ungefähr 381.000 Haushalte aus dem Wohngeldbezug herausfallen. Das entspricht ungefähr einem Drittel der derzeit rund 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte; die tatsächliche Zahl wird von Einkommen, Mieten, Haushaltsgrößen und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung abhängen.

Warum gerade Haushalte nahe der Einkommensgrenze betroffen sein können, erläutert Gegen-Hartz auch im Beitrag „Wohngeld wird neu berechnet: Viele Haushalte könnten den Anspruch verlieren“.

Kleine Wohngeldansprüche können zusätzlich verschwinden

Neben den drei großen Einschnitten sieht der Entwurf eine weitere Änderung vor, die vor allem Haushalte mit sehr kleinen Ansprüchen betrifft. Ergibt die Berechnung künftig weniger als 15 Euro Wohngeld im Monat, soll kein Wohngeldanspruch mehr bestehen.

Das kann die Folgen der geänderten Berechnungsformel verstärken. Ein Haushalt, dessen Zuschuss aufgrund der neuen Formel deutlich sinkt, könnte dadurch zusätzlich unter die vorgesehene Mindestgrenze geraten.

Gerade Menschen, die bisher nur einen kleinen monatlichen Betrag erhalten, sollten einen künftigen Bescheid deshalb genau prüfen. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass die Wohngeldstelle sämtliche Einkommen, Freibeträge, Haushaltsmitglieder oder Mietdaten richtig berücksichtigt hat.

Welche Berechnungsfehler bei Wohngeldbescheiden auftreten können, zeigt der Gegen-Hartz-Ratgeber „Wohngeld zu niedrig: 4 häufige Fehler der Wohngeldstelle“.

Laufende Wohngeldbescheide sollen nicht sofort gekürzt werden

Für Menschen mit einem bereits bewilligten Wohngeldbescheid ist eine Übergangsregel besonders wichtig. Nach Angaben der Bundesregierung sollen bestehende Bescheide durch das Inkrafttreten der Neuregelung nicht automatisch geändert werden.

Der bisher bewilligte Betrag soll grundsätzlich bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden. Dieser beträgt normalerweise zwölf Monate und kann in bestimmten Fällen bis zu 24 Monate umfassen.

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Die Auswirkungen werden deshalb nicht bei allen Wohngeldhaushalten am 1. Januar 2027 gleichzeitig sichtbar. Bei vielen Betroffenen werden die neuen Vorschriften erst angewendet, wenn der bisherige Bescheid endet und über einen Weiterleistungsantrag entschieden wird.

Anders kann es aussehen, wenn sich Einkommen, Haushaltsgröße oder andere für den Wohngeldanspruch wichtige Verhältnisse ohnehin ändern und deshalb eine neue Entscheidung erforderlich wird. Ein bestehender Bescheid ist somit kein unbegrenzter Schutz vor der geplanten Reform.

Viele ehemalige Wohngeldhaushalte könnten in die Grundsicherung wechseln

Ein vollständiger Verlust des Wohngeldes bedeutet nicht zwingend, dass der betroffene Haushalt anschließend keinerlei staatliche Unterstützung erhält. Bei sehr niedrigen Einkommen kann stattdessen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder auf Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entstehen.

Nach den Berechnungen des Kabinettsentwurfs könnten im Jahr 2029 rund 68.000 Haushalte zusätzlich Leistungen nach dem SGB II benötigen. Weitere etwa 75.000 Haushalte könnten in den Bereich des SGB XII wechseln.

Damit würden zusammen rund 143.000 Haushalte infolge der Wohngeldänderungen in ein anderes staatliches Sicherungssystem wechseln. Für die Betroffenen ist das keineswegs nur ein Wechsel der zuständigen Behörde, da bei der Grundsicherung andere Vorschriften für Einkommen, Vermögen und Wohnkosten gelten.

Wer nach einer Wohngeldablehnung prüfen muss, welche Leistung stattdessen infrage kommt, findet weitere Hinweise im Gegen-Hartz-Beitrag „Wohngeld oder Grundsicherungsgeld beantragen? Das solltest Du jetzt wissen“.

Die Einsparungen beim Wohngeld verursachen an anderer Stelle neue Ausgaben

Bund und Länder finanzieren das Wohngeld gemeinsam. Nach den Berechnungen des Regierungsentwurfs sollen beide Seiten im Jahr 2027 jeweils rund 738 Millionen Euro beim Wohngeld einsparen.

Zusammengenommen wären das knapp 1,48 Milliarden Euro weniger Wohngeldausgaben. Im Jahr 2028 sollen die Einsparungen von Bund und Ländern zusammen gut zwei Milliarden Euro erreichen und ab 2029 rund 2,16 Milliarden Euro jährlich betragen.

Ein Teil dieser Summe wird allerdings durch höhere Ausgaben in anderen Sozialleistungssystemen wieder aufgezehrt. Der Regierungsentwurf kalkuliert deshalb über alle betroffenen öffentlichen Haushalte hinweg für 2027 mit einer Entlastung von rund 1,16 Milliarden Euro und ab 2029 von ungefähr 1,5 Milliarden Euro jährlich.

Genau diese Verschiebung sorgt für Kritik. Wenn bisherige Wohngeldhaushalte anschließend Grundsicherung benötigen, sinken zwar die Wohngeldausgaben, gleichzeitig entstehen neue Kosten beim Bund und teilweise bei den Kommunen.

Familien, Alleinerziehende und Rentner müssen besonders aufmerksam sein

Wohngeld wird häufig von Menschen bezogen, die trotz Arbeit, Rente oder anderer eigener Einkünfte Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten vollständig zu tragen. Dazu gehören viele Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner.

Für Familien kann ein Wohngeldverlust weitere Konsequenzen haben, wenn gleichzeitig andere Leistungen vom Wohngeldbezug oder von der Vermeidung der Hilfebedürftigkeit abhängen. Gegen-Hartz hat die möglichen Auswirkungen auf Familien und Kinder im Beitrag „Wohngeld-Kürzung 2027 trifft vor allem Kinder“ ausführlicher untersucht.

Auch Rentner mit Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung können betroffen sein. Fällt ihr Wohngeld weg, sollte geprüft werden, ob anschließend ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht.

Politischer Widerstand gegen die Kürzungen nimmt zu

Ob die Reform tatsächlich unverändert am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Gesetzentwurf befassen, wobei der Entwurf nach Angaben des Deutschen Bundestages der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Inzwischen gibt es auch innerhalb der SPD deutliche Kritik. Die Landesvorsitzenden der SPD in Berlin und Schleswig-Holstein, Steffen Krach und Ulf Kämpfer, forderten Mitte August 2026, die geplanten Wohngeldkürzungen im weiteren Verfahren zurückzunehmen.

Für Wohngeldempfänger bedeutet das: Die Reform ist politisch weit fortgeschritten, aber noch veränderbar. Solange das Gesetz nicht verabschiedet und verkündet wurde, gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften.

Was Wohngeldempfänger vor 2027 beachten sollten

Wer bereits Wohngeld erhält, sollte zunächst prüfen, bis wann der aktuelle Bewilligungszeitraum läuft. Ein Bescheid, der über den 1. Januar 2027 hinaus gilt, soll nach dem Regierungsentwurf nicht allein wegen der Reform vorzeitig gekürzt werden.

Wer einen Weiterleistungsantrag stellen muss, sollte Einkommen, berücksichtigte Miete, Haushaltsgröße und Freibeträge im späteren Bescheid besonders aufmerksam vergleichen. Die politische Reform selbst kann nicht mit einem Widerspruch angegriffen werden; gegen einen fehlerhaften individuellen Wohngeldbescheid stehen dagegen die üblichen Rechtsbehelfe zur Verfügung.

Auch Haushalte, die bisher knapp oberhalb der Grundsicherung liegen, sollten bei einem vollständigen Wohngeldverlust nicht davon ausgehen, dass automatisch eine andere Sozialleistung gezahlt wird. Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII müssen grundsätzlich gesondert beantragt und nach den dort geltenden Voraussetzungen geprüft werden.

Fragen und Antworten zur Wohngeld-Kürzung 2027

Ist die Wohngeld-Kürzung ab 2027 bereits endgültig beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen und dieser wurde am 13. August 2026 dem Bundesrat zugeleitet, aber das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Welche drei Änderungen sollen das Wohngeld ab 2027 senken?

Die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Fortschreibung soll ausgesetzt, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel verändert werden. Zusammen können diese Änderungen zu niedrigeren Leistungen oder zum vollständigen Verlust des Anspruchs führen.

Wird ein laufender Wohngeldbescheid zum 1. Januar 2027 automatisch gekürzt?

Grundsätzlich nein. Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weitergelten, sofern nicht aus anderen Gründen eine neue Entscheidung erforderlich wird.

Wie stark sinkt die Heizkostenkomponente bei einem Einpersonenhaushalt?

Die eigentliche dauerhafte Heizkostenkomponente soll von 96 Euro auf 48 Euro sinken. Einschließlich des weiterhin vorgesehenen CO₂-Betrags von 14,40 Euro reduziert sich der pauschale Heizkostenbetrag damit von 110,40 Euro auf 62,40 Euro.

Wer könnte seinen Wohngeldanspruch vollständig verlieren?

Besonders gefährdet sind Haushalte, deren Einkommen bereits heute nahe an dem Bereich liegt, in dem der Wohngeldanspruch rechnerisch ausläuft. Modellrechnungen gehen davon aus, dass ungefähr ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte betroffen sein könnte.

Was sollte man tun, wenn das Wohngeld nach der Reform wegfällt?

Zunächst sollte geprüft werden, ob der neue Wohngeldbescheid korrekt berechnet wurde. Besteht tatsächlich kein Wohngeldanspruch mehr, kann je nach Einkommen, Alter und Erwerbsfähigkeit ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder auf Grundsicherung beziehungsweise Sozialhilfe nach dem SGB XII bestehen.

Quellen

Grundlage des Beitrags ist der vom Bundeskabinett am 6. Juli 2026 beschlossene Entwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes sowie die dazu veröffentlichten Angaben der Bundesregierung. Die Bundesregierung nennt ausdrücklich die ausgesetzte Erhöhung, die Halbierung der Heizkostenkomponente und die Veränderung der Wohngeldformel als vorgesehene Einschnitte.