Das Wohngeld wird ab 2020 erhöht- damit dann raus aus Hartz IV?

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Bundesregietung beschließt Erhöhung von Wohngeld

Ab 2020 soll das Wohngeld erstmals seit Jahren wieder steigen. Die Erhöhung könnte Auswirkungen auf Bezieher von aufstockenen Hartz IV Leistungen haben. Denn wohlmöglich mit können viele Leistungsberechtigte mit einem erhöhten Wohngeld und weiteren Zuschüssen wie dem Heizkostenzuschuss und Kinderzuschlag, sich aus Hartz IV verabschieden könnten.

Wohngeld steigt erheblich

Im kommenden Jahr 2020 soll das Wohngeld steigen. Bereits am Mittwoch beschloss das Kabinett einen Gesetzesentwurf. Angesichts der steigenden Mieten sollen rund 600.000 Haushalte in Deutschland entlastet werden. Für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt der Satz von derzeit noch gültigen 145 EUR auf 190 EUR im Monat.

Zudem soll die Höhe des Wohngelds alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Mit der Neuerung wird eine siebte Mietstufe für sehr teure Regionen wie München und Umgebung eingeführt. Dann ist die Mietstufe entscheidend für Wohngeld-Zuschüsse.

Wohngeld erhalten diejenigen, die beispielsweise keine Hartz IV Leistungen beziehen. Es richtet sich an Geringverdiener, die die Miete sonst nicht begleichen könnten. Bei der Berechnung des Wohngeldes fließt mit ein, wie viele Menschen in einem Haushalt leben, wie hoch das Einkommen ist und in welcher Stadt oder Region der Leistungsberechtigte wohnt. Eine Anhebung hatte die Bundesregierung bereits im September letzten Jahres angekündigt. Die letzte Erhöhung war 2016.

Wohngeld als Mietzuschuss

Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss sind Personen, die
• Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
• Untermieter,
• mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbe-sondere Inhaber
• eines mietähnlichen Dauerwohn-rechts,
• einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
• eines dinglichen Wohnungsrechts,
• Eigentümer eines Hauses mit mehr als zwei Wohnungen,
• Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes oder der entsprechenden Gesetzen der Länder, sind und diesen Wohnraum selbst nutzen.

Wohngeld als Lastenzuschuss

Wohngeldberechtigt für den Lastenzuschuss sind Personen, die
• Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sind,
• Erbbauberechtigte sind,
• ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, Wohnungsrecht oder einen Nießbrauch inne haben,
• Anspruch auf Bestellung, Übertragung des Eigentums, des Erbbaurechts, des eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, des Wohnungsrechts oder des Nieß-brauches haben und diesen Wohnraum selbst nutzen.

Statt Hartz IV Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld und Heizkostenzuschlag

Es kann es im Einzelfall auch günstiger sein, auf einen bestehenden Anspruch auf ALG II zu verzichten und stattdessen vom vorhandenen, eigenen Einkommen plus Wohngeld zu leben bzw. von Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag. Das ist vor allem für Hartz IV Aufstocker eine interessante Option, weil man sich dann nicht mehr den Stress mit dem Jobcenter hingegen muss. Im konkreten Fall kann einer unabhängige Beratungsstelle helfen, um den Anspruch durchzurechnen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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