Witwenrente: Nullrentner obwohl ein Anspruch besteht

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Bei der Hinterbliebenenrente gibt es sogenannte Nullrentner. Diese Menschen haben einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, doch ihr Einkommen ist so hoch, dass ihnen diese nicht ausgezahlt wird. Sie gelten als sogenannte Nullrentner.

Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten gilt das noch nicht. In diesem sogenannten Sterbevierteljahr findet keine Einkommensprüfung der / des Hinterbliebenen statt, unter anderem, um diese in der Zeit der Trauer und der Neugestaltung des Lebens nicht zusätzlich zu belasten.

40 Prozent werden angerechnet

Danach werden allerdings 40 Prozent des Einkommens des / der Hinterbliebenen über einem bestimmten Freibetrag auf die Rente angerechnet. Ist dieses übersteigende Einkommen jetzt so hoch oder höher als die Hinterbliebenenrente selbst, dann werden die Betroffenen “Nullrentner”.

Sie erhalten also keinen Cent Witwenrente, falls das Einkommen nicht sinkt.

Kein Geld, aber ein Anspruch

Ganz wichtig ist folgendes: Im Unterschied zu Hinterbliebenen, die keinen Anspruch auf eine Witwenrente haben (zum Beispiel wegen Neuheirat bei Scheidung, keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft oder zu kurzer Zeit der Ehe) bekommen sogenannte Nullrenter zwar keine Rente ausgezahlt, wenn ihr Einkommen zu hoch ist.

Sie haben aber nach wie vor die grundsätzliche Berechtigung, eine Witwenrente zu beziehen.

Wieviel Nullrentner gibt es?

2023 gab es rund 538.000 solcher “Nullrentner”, und der überwiegende Teil von ihnen waren Männer. Dies liegt daran, dass Männer häufiger ein Einkommen hatten, das so hoch war, dass keine Rente mehr ausbezahlt wurde.

Auch bei den niedrigen Witwenrenten stehen Männer vorne.

Wie wird das Einkommen angerechnet?

Der Freibetrag bei der Witwenrente liegt bei 992,64 Euro. Bis zu dieser Grenze wird kein Einkommen angerechnet. Darüber werden vom Bruttoeinkommen vierzig Prozent als Netteinkommen berücksichtigt.

Bei 4000 Euro brutto wären das 2400 Euro netto. Vom Nettoeinkommen werden jetzt wiederum 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, also 960 Euro. Das überschreitet den Freibetrag nicht, und die Witwenrente von, sagen wir 680 Euro, würde ausbezahlt.

Läge das Einkommen hingegen bei 4000 Euro netto, dann würde der Freibetrag um 3007,36 Euro überschritten. 40 Prozent davon würden angerechnet, also 1200.028.

Eine Witwenrente müsste also über 1200 Euro liegen, um auch nur einen Cent zu bekommen. Vermutlich wäre der / die Betroffene ein Nullrentner.

Altersrente und Witenrente

Dies ändert sich, wenn das Einkommen sinkt, unter anderem, wenn die Betroffenen in Altersrente gehen. Dann wird in vielen Fällen zusätzlich die Hinterbliebenenrente ausgezahlt.

Im Antrag auf Altersrente werden Sie aus diesem Grund befragt, ob Sie Hinterbliebenenrente beziehen oder bezogen haben.

Sie müssen sich selbst kümmern

Geht Ihr Arbeitseinkommen um zehn Prozent oder mehr zurück, dann können Sie eine Neuberechnung beantragen, so der Paragraf 18b Absatz 3 des vierten Sozialgesetzbuches. Im Unterschied zu denjenigen, die Hinterbliebenenrente von der Rentenkasse bekommen, erhalten Nullrentner kein jährliches Formular von der Versicherung, um ihr Einkommen anzugeben.

Auch rückwirkend ist es möglich, bei Nachweis eines Einkommens unter der relevanten Grenze, doch noch Witwenrente zu bekommen, und zwar bis zu vier Jahre. In diesem Fall stellen Sie einen Überprüfungsantrag.