Wie Rentner bei Handyverträgen betrogen werden

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Bei Handyverträgen werden Rentner und Renterinnen regelmäßig über den Tisch gezogen. Von einem aktuellen Fall berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Betroffene sollten sich das allerdings nicht gefallen lassen.

Neuvertrag mit 20 Jahre altem Handy

Ein Rentner aus Niedersachsen möchte eine längere Zeit ins europäische Ausland verreisen. Auch im Ausland möchte der 89-Jährige mit seinem Handy erreichbar sein und selbst telefonieren. In einem Vodafone-Shop zeigt er dem Berater sein mittlerweile 20 Jahre altes Handy.

Er fragt in gutem Glauben nach einer Möglichkeit, wie er mit seinem Gerät dieses Vorhaben umsetzen kann. Der “Berater” sagt, er müsse hierfür einen Neuvertrag abschließen.

Nicht nutzbare Leistungen verkauft

Mit Wörtern wie Datenvolumen und Mbit/s kann der ältere Herr allerdings kaum etwas anfangen. Deshalb geht er davon aus, gut beraten zu sein und unterschreibt den Neuvertrag.

Als er wieder aus dem Ausland zurückkehrt, bemerkt er, dass der Anbieter mittlerweile 470 Euro vom Konto abgezogen hat. Ihm wurde das Produkt „Smart XL“, ein sog. “Datenturbo” für 10 GB sowie ein zusätzliches „sicher sorglos surfen“-Paket angedreht.

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Das alles für ein Handy, das bereits fast 20 Jahre alt ist. Diese Leistungen können allerdings nicht mit seinem Handy tatsächlich genutzt werden. Es ist schlichtweg zu alt.

Zunächst kein Einlenken möglich

Weder im Handy-Shop zeigten sich die Verkäufer hilfsbereit, noch war er beim Vodafone-Support weitergekommen. Also besorgte sich der Betroffene einen Rechtsbeistand.

“Obwohl der Verbraucher sein Handy vorzeigte und klar war, dass er diese Leistungen mit seinem Modell nicht nutzen kann, unterbreitete der Vodafone-Mitarbeiter ihm bewusst einen überzogenen und unnützen Vertrag”, kritisiert die Verbraucherzentrale.

Denn der Verbraucher glaubte einen passenden Vertrag erhalten zu haben, der “sicher und sorglos” sein sollte, damit er auch in Schweden telefonieren könne. “Der Vertrag ist aus unserer Sicht eindeutig zweifelhaft”, so ein Sprecher der Verbraucherzentrale.

Handyanbieter lenkt ein

Die Verbraucherschützer kontaktierten daraufhin Vodafone. Nun zeigte sich der Handyanbieter “kulant” und machte den Vertrag rückgängig. Die etwa 470 Euro wurde dem Geschädigten zurück erstattet. Auch die Monatsabbuchung von 53 Euro wurden eingestellt.

Die Verbraucherzentrale rät, sich für Abschlüsse jeglicher Art genügend eit zu nehmen. Auch sollte sich immer ein zweites Angebot eingeholt werden.

Auf die Zusammenfassung achten

“Seit Ende 2021 sind Anbieter dazu verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden vorab eine Zusammenfassung über die wichtigsten vertraglichen Informationen und Leistungen zur Verfügung zu stellen.” Dadurch müssen sich Verbraucher nicht durch das Kleingedruckte kämpfen.

Diese Zusammenfassung sollte vor Unterzeichnung zunächst mit nach Hause genommen werden. Dann heißt es, alles genau zu prüfen. Wer nicht versteht, was die einzelnen Leistungen bedeuten, sollte sich Hilfe aus dem Freundeskreis oder Familie dazu holen. “Wie lang die Bindung gilt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.”

Wird der Vertrag in Verbindung einer Aktion oder Werbung angeboten, kann eine Bindungsfrist von nur einem Tag gerechtfertigt sein, so ein Sprecher.

Achtung: Die Vertragszusammenfassung ist keine Vertragsbestätigung! “Die Bestätigung erhalten Sie erst, wenn Sie dem Anbieter gegenüber erklären, dass Sie den Vertrag abschließen wollen.”

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