Entlastungspaket: Wie Rentner 300 Euro erhalten können

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Die Bundesregierung hat ein sog. Entlastungspaket beschlossen, um die steigenden Preise bei Energie und Lebensmitteln abzufedern. Rentner und Rentnerinnen sind hiervon allerdings ausgeschlossen. Durch einen Trick können Rentner dennoch von der Energiepreispauschale profitieren.

Kein Entlastungspaket für Rentner

Um die steigenden Strom- und Gaspreise zu stemmen, hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket beschlossen. So sollen Bezieher/innen von Wohngeldleistungen 270 Euro erhalten. Steuerpflichtig Erwerbstätige sollen hingegen 300 Euro erhalten. Dann allerdings muss der Zuschuss auch versteuert werden. Hartz IV Bezieher sollen einen Zuschuss von 200 Euro erhalten.

Rentner/innen sollen allerdings keinen Zuschuss erhalten. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, weil die Renten zum 1. Juli 2022 deutlich angehoben werden sollen.

Rentner wurden vergessen

Sozialverbände kritisieren allerdings das “Vergessen” der Senioren. Schließlich verbringen vor allem Rentner sehr viel mehr Zeit in ihren Wohnungen als jüngere Menschen und müssen deshalb sogar noch mehr Geld von der knappen Rentner für Strom und Gas berappen.

Von diesem Trick können auch Rentner vom Entlastungspaket profitieren

Ausgerechnet die finanzpolitische Sprecherin der CDU, Antje Tillmann, gab einen deutlichen Hinweis darauf, wie auch Rentner/innen vom Entlastungspaket profitieren können.

So sagt sie gegenüber der “Bild”. dass es ausreiche, wenn “zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.”

Inge Hannemann, ehemalige Jobcentermitarbeiterin und Hartz IV Kritikerin rief sogleich Rentner/innen dazu auf, diesen “Trick” anzuwenden. “Omas und Opas! Hütet eure Enkel und das Entlastungspaket gehört in 2023 euch!

Achtung bei der Steuererklärung

Damit es allerdings keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt und der “Minijob” oder die “selbstständige Tätigkeit” anerkannt wurd, sollte der “Lohn” für die eine Stunde Arbeit tatsächlich auch auf dem Konto des Rentners überwiesen werden. Das ist der beste Beweis dafür, dass die Arbeitsstunde tatsächlich stattgefunden und vergütet wurde.

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