Fรผr Personen, die mit 60 Jahren arbeitslos werden, stellt sich oft die Frage, wie lange sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen kรถnnen. Dafรผr gibt es bei der Bundesagentur fรผr Arbeit klare Regeln.
Arbeitslosengeld ist in Deutschland eine Versicherungsleistung fรผr Menschen, die einer versicherungspflichtigen Beschรคftigung nachgegangen sind. Wie lange man Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen kann, richtet sich nach der Dauer des Beschรคftigungsverhรคltnisses und dem Alter der Person, die arbeitslos geworden ist.
Fรผr Arbeitslose, die 60 Jahre alt sind, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Bezugsdauer von ALG I.
Inhaltsverzeichnis
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld mit 60 Jahren?
Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist im Dritten Sozialgesetzbuch unter dem ยง 147 geregelt.
Darin heiรt es: “Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach 1) der Dauer der Versicherungspflichtverhรคltnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und 2) dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.”
Was sind versicherungspflichtige Zeiten?
Als versicherungspflichtige Zeiten zรคhlen neben einer versicherungspflichtigen Beschรคftigung laut der Bundesagentur fรผr Arbeit auch Zeiten, in denen Betroffene:
- freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren – zum Beispiel wรคhrend einer Selbststรคndigkeit
- ein Kind erzogen haben – bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
- Krankengeld erhalten haben
- freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet haben
Welche Anspruchsdauer gilt fรผr 60-Jรคhrige?
In diesem Paragrafen ist auch die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld festgeschrieben, welche auch die Bundesagentur fรผr Arbeit noch einmal auf ihrer Website darlegt:
Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren | Alter | Hรถchstanspruchsdauer |
---|---|---|
mindestens 12 Monate | 6 Monate | |
mindestens 16 Monate | 8 Monate | |
mindestens 20 Monate | 10 Monate | |
mindestens 24 Monate | 12 Monate | |
mindestens 30 Monate | ab 50 Jahren | 15 Monate |
mindestens 36 Monate | ab 55 Jahren | 18 Monate |
mindestens 48 Monate | ab 58 Jahren | 24 Monate |
Das bedeutet, dass eine Person, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit 60 Jahre alt ist und die in den letzten fรผnf Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 30 Monate Beitrรคge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hรถchstens Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld I hat.
Entsprechend erhรถht sich die Anspruchsdauer in mehreren Schritten, wenn die Person mindestens 36 Monate beziehungsweise mindestens 48 Monate durch ihre Beschรคftigung Beitrรคge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Dann kann jemand, der 60 Jahre oder รคlter ist, maximal 18 beziehungsweise 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Wie wird das Arbeitslosengeld I berechnet?
Die Hรถhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Gehalt und deckt 60 Prozent oder fรผr Personen mit Kindern 67 Prozent des Nettoeinkommens ab, wobei sich die genaue Hรถhe nach dem zuletzt erzielten, versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt richtet.
Besondere Regelungen fรผr hรคufig befristet Beschรคftigte
Wer in der Zeit vor seiner Arbeitslosigkeit hรคufig befristet beschรคftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kรผrzere Anwartschaftszeit nutzen.
Dann kann es beispielsweise ausreichen, wenn Betroffene mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Zeiten in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit nachweisen kรถnnen.
Bรผrgergeld in Deutschland: Voraussetzungen, Betrรคge und Antragstellung
Bรผrgergeld ist in Deutschland eine Grundsicherungsleistung, die den Lebensunterhalt fรผr arbeitsfรคhige Personen ohne oder mit nur geringem Einkommen sichert.
Diese Leistung unterscheidet sich grundlegend vom Arbeitslosengeld I, das eine Versicherungsleistung ist. Hier sind die wesentlichen Unterschiede und Anforderungen:
Wer hat Anspruch auf Bรผrgergeld?
Anspruch auf Bรผrgergeld haben Personen, die mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfรคhig sind, deren Einkommen und Vermรถgen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen und die in Deutschland ihren gewรถhnlichen Aufenthalt haben.
Es ist eine Leistung der Grundsicherung, die auch andere Bedarfe wie Unterkunft und Heizung umfasst.
Wie wird Bรผrgergeld beantragt?
Der Antrag auf Bรผrgergeld wird bei der zustรคndigen Stelle โ in der Regel dem Jobcenter โ gestellt. Die Antragstellung kann schriftlich oder online erfolgen. Notwendige Unterlagen umfassen unter anderem den Personalausweis, Nachweise รผber Einkommen und Vermรถgen sowie Mietvertrรคge.
Wie hoch ist das Bรผrgergeld?
Die Hรถhe des Bรผrgergeldes richtet sich nach der sogenannten Regelbedarfsstufe, die jรคhrlich angepasst wird.
Fรผr alleinstehende Personen betrรคgt der Regelbedarf aktuell 563 Euro monatlich. Hinzu kommen gegebenenfalls Leistungen fรผr Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe, etwa bei Alleinerziehenden oder chronisch Kranken.
Zusammenfassung
Fรผr Personen, die mit 60 Jahren arbeitslos werden, gelten besondere Regelungen bezรผglich der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I, abhรคngig von der Dauer der vorhergehenden versicherungspflichtigen Beschรคftigung.
Wรคhrend das Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung darstellt, sichert das Bรผrgergeld den Lebensunterhalt bei fehlendem oder unzureichendem Einkommen und wird als Grundsicherungsleistung gezahlt.