Wertmarken und Schwerbehindertenausweis: Alle Ermäßigungen für Menschen mit Schwerbehinderung

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Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Freifahrten oder Fahrpreisermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind auch Kraftfahrzeugsteuerermäßigungen möglich.

Hierfür ist eine sogenannte Wertmarke erforderlich, die zusammen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis als Fahrberechtigungsnachweis dient.

In diesem Artikel erläutern wir die relevanten Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und die verschiedenen Arten von Wertmarken, die Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen für eine Fahrpreisermäßigung bei Schwerbehinderung

Der Erhalt einer Wertmarke setzt den Besitz eines Schwerbehindertenausweises voraus, der ab einem Grad der Behinderung von 50 beantragt werden kann.

Wichtig: Dieser Ausweis und die Wertmarke müssen stets zusammen bei einer Fahrscheinkontrolle vorgezeigt werden.

Wichtig ist auch, dass nicht jeder Inhaber eines Schwerbehindertenausweises automatisch Anspruch auf eine Wertmarke hat. Die Berechtigung hängt von speziellen im Ausweis eingetragenen Merkzeichen ab.

Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht grundsätzlich zum Erhalt einer Wertmarke

Nicht alle Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis berechtigen zum Erhalt einer Wertmarke. Beispielsweise ermöglicht das Merkzeichen RF lediglich Ermäßigungen bei Rundfunkbeiträgen und Telefonkosten, nicht jedoch bei den Fahrtkosten.

Merke: Die für die Wertmarke relevanten Merkzeichen sind G, AG, GL für teilweise Kostenübernahme und H, BL für vollständige Kostenübernahme ohne Eigenbeteiligung.

Wertmarken mit und ohne Eigenbeteiligung

Vergünstigte Nutzung des ÖPNV

Menschen mit den Merkzeichen G, AG und GL erhalten Wertmarken mit einer Eigenbeteiligung und können somit den ÖPNV zu vergünstigten Konditionen nutzen. Diese Regelungen dienen dazu, Menschen mit mobilitätsbezogenen Einschränkungen den Zugang zum öffentlichen Verkehr zu erleichtern.

Kostenlose Nutzung des ÖPNV mit Merkzeichen H und BL

Merkzeichen wie H und BL berechtigen zu einer vollständig kostenfreien Nutzung des ÖPNV. Dies gilt bundesweit und umfasst Regionalzüge sowie den städtischen Nahverkehr.

Wie beantrage ich eine Wertmarke?

Um eine Wertmarke zu erhalten, muss ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen vorgelegt werden. In manchen Fällen sind zusätzlich Nachweise über den Bezug bestimmter Sozialleistungen erforderlich. Die Anträge werden in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt gestellt.

Kosten und Gültigkeit einer Wertmarke

Die Kosten für eine Wertmarke mit Eigenbeteiligung belaufen sich auf 46 Euro für ein halbes Jahr oder 91 Euro für ein ganzes Jahr. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art der Wertmarke zwischen wenigen Tagen bis zu zwei Wochen.

Zusätzliche Unterstützungen und Hinweise

Begleitpersonen

In Fällen, in denen das Merkzeichen B (Begleitperson) vorliegt, dürfen Schwerbehinderte eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.

Diese Regelung gilt sowohl im nationalen als auch im internationalen Fernverkehr und trägt dazu bei, die Mobilität und Sicherheit der betroffenen Personen zu erhöhen.

Alternative Vergünstigungen

Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht den öffentlichen Verkehr nutzen können, stehen unter Umständen auch Kraftfahrzeug-Steuer-Ermäßigungen zur Verfügung.

Diese hängen ebenfalls von den spezifischen Merkzeichen ab und bieten eine alternative Unterstützung zur Mobilitätsförderung.

Übersicht der vergünstigten Nutzung des ÖPNV durch Wertmarken mit Eigenbeteiligung

1. Merkzeichen und ihre Bedeutungen
Merkzeichen G (Gehbehinderung): Dieses Merkzeichen wird an Personen vergeben, die nur unter erheblichen Schwierigkeiten und Gefahren für sich oder andere bis zu zwei Kilometer im Straßenverkehr zurücklegen können.

Merkzeichen AG (Außergewöhnliche Gehbehinderung): Menschen, die sich nur mit fremder Hilfe oder unter größter Anstrengung bewegen können, erhalten dieses Merkzeichen. In der Regel sind dies Personen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.

Merkzeichen GL (Gehörlosigkeit): Dieses Merkzeichen erhalten Menschen, die gehörlos sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben. Oft sind damit auch erhebliche Sprachstörungen verbunden.

2. Kosten und Gültigkeit der Wertmarken
Eigenbeteiligung: Personen mit den Merkzeichen G, AG oder GL können Wertmarken mit einer Eigenbeteiligung erwerben. Diese kostet 46 Euro für ein halbes Jahr oder 91 Euro für ein ganzes Jahr.

Gültigkeit: Die Wertmarken ermöglichen die Nutzung aller regionalen öffentlichen Verkehrsmittel. Die Gültigkeit ist normalerweise auf ein Jahr beschränkt, mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Wann ist eine kostenlose Nutzung des ÖPNV durch Wertmarken ohne Eigenbeteiligung möglich?

1. Merkzeichen und Bedingungen

Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und Merkzeichen BL (Blindheit): Personen mit diesen Merkzeichen können den ÖPNV ohne zusätzliche Kosten nutzen.

Weitere Ausnahmen: Auch einkommensschwache Menschen, Versorgungsberechtigte und bestimmte andere Gruppen sind von der Eigenbeteiligung befreit.

2. Antragsverfahren und notwendige Unterlagen

Beschaffung: Die Wertmarken können beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.

Unterlagen: Erforderlich sind ein gültiger Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweise über den Bezug bestimmter Sozialleistungen.

Zusätzliche Vergünstigungen und Unterstützungen

1. Begleitpersonen

Merkzeichen B (Begleitperson): Wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B vermerkt ist, darf eine Begleitperson kostenfrei mitfahren. Dies gilt für alle öffentlichen Verkehrsmittel, einschließlich Fernverkehr.

Internationale Reisen: In vielen europäischen Ländern wird auch die Begleitperson von Schwerbehinderten kostenfrei befördert.

2. Beförderung von Hilfsmitteln
Rollstühle und Führhunde: Diese werden in der Regel kostenlos befördert, solange sie den geltenden Normen entsprechen.
Tipps für die Praxis

Frühzeitige Beantragung: Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Beantragung der Wertmarke frühzeitig erfolgen, idealerweise bevor der aktuelle Gültigkeitszeitraum der Marke abläuft.

Information und Vorbereitung: Vor Antritt der Reise sollten sich Betroffene über die spezifischen Bedingungen und Möglichkeiten in anderen Ländern informieren.

Wertmarke oder KFZ-Steuerermäßigung?

Während viele Menschen mit einer Schwerbehinderung von den vergünstigten oder kostenfreien ÖPNV-Angeboten profitieren, stellt der öffentliche Verkehr nicht für jeden die optimale Mobilitätslösung dar.

Für Betroffene, die aus verschiedenen Gründen den persönlichen Komfort und die Flexibilität des eigenen Fahrzeugs bevorzugen, stehen KFZ- Steuervergünstigungen zur Verfügung. Diese Vergünstigungen hängen von den spezifischen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab.

Steuerliche Erleichterungen nach Merkzeichen

Merkzeichen G und GL: Inhaber dieser Merkzeichen können zwischen einer jährlichen Eigenbeteiligung von 80 Euro für die Wertmarke im ÖPNV oder einer 50%-igen Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer wählen. Diese Flexibilität ermöglicht es, die passendste Option je nach individuellem Bedarf und Lebensumständen auszuwählen.

Merkzeichen AG: Für diese Gruppe besteht die Möglichkeit, sowohl die Wertmarke mit einer jährlichen Eigenbeteiligung von 80 Euro zu erwerben als auch eine vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zu erhalten. Dies bietet eine erhebliche finanzielle Entlastung und unterstützt die Mobilität außerordentlich.

Merkzeichen H und BL: Schwerbehinderte mit diesen Merkzeichen haben Anspruch auf eine Wertmarke ohne Eigenbeteiligung sowie auf vollständige Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer.

Kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder Zuschuss zur KFZ-Versicherung?

Bei der Wahl zwischen einer Wertmarke für den ÖPNV und der Kfz-Steuerermäßigung sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden:

Persönliche Mobilitätsbedürfnisse: Nicht jeder ist in der Lage oder bereit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Für Menschen, die aufgrund ihrer spezifischen Situation oder Präferenzen auf ein Auto angewiesen sind, kann die Steuerermäßigung eine bedeutende Erleichterung darstellen.

Kosten-Nutzen-Analyse: Je nachdem, wie oft eine Person den ÖPNV nutzt oder wie viel sie mit dem Auto fährt, kann die eine oder andere Option kosteneffektiver sein.

Tabelle Vergünstigungen bei der KFZ-Steuer und oder öffentlicher Nahverkehr bei Schwerbehinderung

In jedem Fall ist es empfehlenswert, die verfügbaren Optionen gründlich zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Berater in einem Sozialverband oder dem zuständigen Versorgungsamt zu besprechen, um die am besten geeignete Unterstützung zu wählen. Diese Tabelle zeigt einen Vergleich:

Merkzeichen Wertmarke Kfz-Steuer
G
(Gehbehinderung)
80 Euro Eigenbeteiligung ODER 50% Ermäßigung
aG
(außergewöhnliche Gehbehinderung)
80 Euro Eigenbeteiligung UND befreit
H
(Hilflosigkeit)
befreit UND befreit
GI

(Gehörlosigkeit)

80 Euro Eigenbeteiligung ODER 50% Ermäßigung
BI

(Blindheit)

befreit UND befreit

Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen im Fernverkehr

Für Menschen mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 70 bietet die Deutsche Bahn spezielle Tarife an, die das Reisen im Fernverkehr erheblich günstiger machen.

Die Verfügbarkeit der BahnCard 25 und BahnCard 50 zu ermäßigten Preisen ermöglicht es schwerbehinderten Personen, die weitreichenden Netzwerke der Deutschen Bahn zu nutzen, während sie gleichzeitig erheblich sparen können.

Ermäßigte BahnCards für schwerbehinderte Menschen

  • BahnCard 25: Mit dieser Karte erhalten schwerbehinderte Reisende 25 Prozent Rabatt auf alle Standard- und Sparpreise der Deutschen Bahn im Fernverkehr. Diese Option ist ideal für Personen, die gelegentlich reisen, aber dennoch von dauerhaften Rabatten profitieren möchten.
  • BahnCard 50: Diese Karte bietet einen Rabatt von 50 Prozent auf den Normalpreis von Bahnfahrkarten. Sie ist besonders vorteilhaft für Menschen, die häufig mit der Bahn reisen und die besten möglichen Ersparnisse erzielen möchten.