Für künftige Rentnerinnen und Rentner stellt sich die Frage: Wer kann 2025 in in die Rente gehen, und welche Abschläge sind dabei zu erwarten? In diesem Beitrag zeigen wir einen möglichen Rentenbeginn sowie welche Faktoren für die Rente ab 2025 von Bedeutung sind.
Rentenbeginn – Wann kann die Rente beginnen?
Eine der grundlegenden Fragen ist der genaue Rentenbeginn. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Altersrente immer ab dem Monat beginnt, in dem das gesetzlich vorgeschriebene Rentenalter erreicht wird.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ab dem vollendeten 63. Lebensjahr bezogen werden.
Wer beispielsweise am 15. Mai 1962 geboren wurde, erreicht das 63. Lebensjahr am 14. Mai 2025 und kann die Rente somit ab dem 1. Juni 2025 beziehen.
Besonders zu beachten ist, dass Personen, die am 1. eines Monats geboren wurden, rechtlich gesehen das maßgebliche Alter bereits im Vormonat erreichen.
Das bedeutet, dass jemand, der am 1. Mai 1962 geboren wurde, das 63. Lebensjahr bereits am 30. April 2025 vollendet und die Rente somit schon ab dem 1. Mai 2025 beziehen könnte.
Die Regelaltersrente – Wer ist berechtigt?
Die Regelaltersrente ist die Standardform der Altersrente. Sie erfordert mindestens fünf Beitragsjahre und ist abschlagsfrei. Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente steigt jedoch schrittweise.
Im Jahr 2025 können Personen in Rente gehen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden.
Für jene, die 1958 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei exakt 66 Jahren. Personen, die zwischen dem 2. und 31. Dezember 1958 geboren wurden, können ihre Rente ab dem 1. Januar 2025 erhalten.
Diejenigen, die im Jahr 1959 geboren wurden, erreichen das Rentenalter im Alter von 66 Jahren und 2 Monaten. Beispielsweise kann eine Person, die im Mai 1959 geboren wurde (mit Ausnahme des 1. Mai), ihre Regelaltersrente ab dem 1. August 2025 beziehen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Welche Vorteile gibt es?
Diese Rentenform bietet den Vorteil, dass sie bereits zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden kann, sofern man 45 Beitragsjahre vorweisen kann.
Für 2025 gilt diese Regelung für Personen, die zwischen dem 2. August 1960 und dem 1. Juni 1961 geboren wurden. Für Personen des Geburtsjahrgangs 1960 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 4 Monaten, während sie für 1961 Geborene bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt.
Ein Beispiel: Wer am 2. August 1960 geboren wurde, erreicht das Rentenalter am 1. Dezember 2024 und kann die Rente ab dem 1. Januar 2025 beziehen. Eine Person, die am 1. Juni 1961 geboren wurde, erfüllt die Voraussetzungen am 30. November 2025 und kann ab dem 1. Dezember 2025 in Rente gehen.
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Altersrente für langjährig Versicherte – Wie funktioniert das?
Bei dieser Rentenform beträgt das Mindestalter für den Renteneintritt 63 Jahre. Es müssen mindestens 35 Beitragsjahre nachgewiesen werden, und es gibt keinen gleitenden Übergang der Altersgrenze. 2025 können Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und dem 1. Dezember 1962 geboren wurden, diese Rente beziehen.
Ein wesentlicher Unterschied zu den anderen Rentenarten besteht in den Abschlägen: Wer sich für die Altersrente für langjährig Versicherte entscheidet, muss mit einem Rentenabschlag rechnen.
Bei Betroffenen des Geburtsjahrgangs 1961 beträgt der Abschlag bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren 12,6 %, während er bei 1960 Geborenen 13,2 % beträgt.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen – Was sind die Voraussetzungen?
Diese Rentenart ist für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und mindestens 35 Beitragsjahren vorgesehen. Auch hier steigt das Rentenalter von Jahrgang zu Jahrgang an.
Im Jahr 2025 können schwerbehinderte Menschen, die zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, in den Ruhestand gehen.
Für den Jahrgang 1963 liegt das Mindestalter bei 61 Jahren und 10 Monaten, während Personen, die 1964 oder später geboren wurden, erst ab 62 Jahren die Rente beziehen können.
Entscheidet man sich für die frühestmögliche Rente, beträgt der Abschlag 10,8 %. Dieser Abschlag verringert sich um 0,3 % für jeden Monat, den der Renteneintritt später erfolgt.
Rententabelle 2025: Wer kann wann und wie in Rente gehen?
Hier ist noch eine übersichtliche Tabelle, die die verschiedenen Rentenarten, das Renteneintrittsalter und die Voraussetzungen für das Jahr 2025 zusammenfasst:
Rentenart | Geburtsjahrgänge | Alter | Voraussetzungen | Abschläge |
---|---|---|---|---|
Regelaltersrente | 2. Dezember 1958 – 1. Oktober 1959 | 66 Jahre (bis zu 66 Jahre und 2 Monate) | Mindestens 5 Beitragsjahre | Keine |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 2. August 1960 – 1. Juni 1961 | 64 Jahre und 4-6 Monate | 45 Beitragsjahre | Keine |
Altersrente für langjährig Versicherte | 2. Dezember 1961 – 1. Dezember 1962 | 63 Jahre | 35 Beitragsjahre | Je nach Geburtsjahrgang, z.B. 12,6% (1961) oder 13,2% (1960) |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 2. Februar 1963 – 31. Dezember 1963 | 61 Jahre und 10 Monate | Anerkannte Schwerbehinderung und 35 Beitragsjahre | 10,8%, Reduzierung um 0,3% pro Monat späterer Renteneintritt |
Diese Tabelle hilft, die verschiedenen Rentenarten und die jeweiligen Bedingungen für den Renteneintritt im Jahr 2025 auf einen Blick zu erfassen.
Rentenbeginnrechner kann helfen
Die Rentenregelungen sind vielfältig und können komplex sein. Daher ist es ratsam, die eigene Rentenauskunft genau zu prüfen und im Zweifel einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Der Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung kann helfen, den eigenen Rentenbeginn mit und ohne Abschläge berechnen zu lassen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.